Politiker & Pressefreiheit: Mit Juristen gegen Journalisten

Wir kämpfen mit unerschrockener Recherche, präzisen Fakten und klugen Gedanken. Unter anderem dafür, dass Kunst und Medien frei sind. Denn da wo man Gedanken nur deshalb die Freiheit nimmt, weil sie einem nicht gefallen, tut man das früher oder später auch mit den Menschen.“

Das schrieb Dr. Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, in einem Artikel über Deniz Yücel, jenem Journalisten, der monatelang in der Türkei in U-Haft einsaß, weil er nicht geschrieben hatte, wie die Herrschenden von ihm verlangten.

In Rheinhessen hat man, was die Freiheit der Medien angeht, ganz eigenartige Vorstellungen. Wobei: „Man“ ist natürlich nicht richtig. Zu erleben war der Versuch von Politikern, die Pressefreiheit mit Hilfe willfähriger Juristen auszuhebeln oder zumindest Journalisten mit Drohbriefen einzuschüchtern, bei der Berichterstattung über den „Oppenheim-Skandal“.

Täter im wahrsten Sinne des Wortes: zwei Lokalpolitiker – einer saß früher im rheinland-pfälzischen Landtag, der andere sitzt im Deutschen Bundestag, noch immer.

Marcus Held, der SPD-MdB, hat mehrmals versucht, die Berichterstattung über seine Affären als Oppenheimer Stadtbürgermeister mit gezielten Falschdarstellungen und unwahren Behauptungen zu verhindern. Er schreckte nicht einmal vor persönlichen Diffamierungen zurück. Als auch das nicht den erwünschten Erfolg brachte, schickte er einen Berliner Anwalt vor. Einen mit Professor- und Doktortitel, was wohl Eindruck schinden sollte, sich am Ende aber als Lachnummer erwies:  Der Mann verfasste einen Schriftsatz in derart dumpf-pöbelnder Weise, dass Kollegen von ihm schenkelklopfend mutmaßten, Held habe dem Mann vermutlich etwas zu viel des rheinhessischen Rebensaftes eingeflößt.

In ähnlicher Weise reagierte Thomas Günther: Der war mal CDU-Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz, ist heute Stadtbürgermeister im Oppenheimer Nachbar-Städtchen Nierstein. Von ihm heißt es, er sei der festen Überzeugung, dass Lautstärke Argumente ersetzen und wildes Brüllen jeden Kritiker einschüchtern könne. Mag sein, dass dies manchmal funktioniert. In diesem Fall allerdings versendete sich sein Getöse, weshalb auch er einen Anwalt engagierte. Und auch der schrieb einen langen Brief, zwar nicht ganz so pöbelantig wie sein Berliner Kollege, aber ebenso wenig erfolgreich.

Der Hamburger Journalismusforscher Volker Lilienthal hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt, es sei seit Jahren die Entwicklung zu beobachten, dass über Anwälte versucht werde, Medienberichte abzustrafen oder bereits im Keim zu ersticken. Andere Redaktionen würden davon abgeschreckt, einzelne Journalisten entwickelten eine Schere im Kopf und verzichteten im Zweifel auf bestimmte Behauptungen und Wertungen, um juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Die Folge sei: „Bestimmte Kreise – Verantwortliche oder richtige Missetäter – bleiben dann unbehelligt von missliebiger Berichterstattung, sie müssen sich nicht mehr in der Öffentlichkeit rechtfertigen.“

Es steht zu vermuten, dass solche Überlegungen Marcus Held wie auch Thomas Günther leiteten, als sie mit Juristen versuchten, Kritik zu unterdrücken und Journalisten mundtot zu machen.

Marcus Held: Lügen und Juristen pflastern seinen Weg

Im Juni 2017 hatte ich erstmals über den „Oppenheim-Skandal“ berichtet. Anhand von vertraulichen Behördenpapieren und zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung konnte ich aufdecken, dass der Bundestagsabgeordnete als Stadtbürgermeister zahlreiche dubiose und auch rechtswidrige Geschäfte getätigt hatte – stets zu Lasten der Stadt.

Held schoss zurück: In einem SPD-Stadtmagazin, das er an alle Haushalte verteilen ließ, sprach er von einem „Angriff aus dem Hinterhalt“, von „krimineller Energie“, er schrieb von einem „bezahlten Journalisten“ und einer „parteipolitisch gesteuerten Kampagne“ gegen seine Person.

Das war, wie wir heute wissen, alles unwahr, wir können auch sagen: Es war erfunden und erlogen. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen mehr als 20 Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker eingeleitet, Polizeibeamte durchsuchten das Oppenheimer Rathaus, es gab Montags-Demos gegen den SPD-Politiker, und im März 2018 trat er schließlich angesichts immer neuer Vorwürfe und Verdachtsmomente zurück. Als Stadtbürgermeister. Im Bundestag blieb er sitzen, genauer: Er kassiert seit Monaten seine Diäten, aber tut nichts dafür. Er hat sich krank gemeldet.

Vor seinem Rückzug aus allen lokalen Ämtern hatte er versucht, mich mit Hilfe eines Medienrechtlers zum Schweigen zu bringen. Doch der Berliner Jurist, den er engagierte und dem als sicherlich eine gewisse  Erfahrung zuzuschreiben ist, fand offenbar keinen Ansatz für ein Erfolg versprechendes juristisches Vorgehen. Stattdessen schrieb er für Marcus Held  einen Brief, wie ihn kaum ein seriöser Rechtsanwälte jemals geschrieben haben dürften. Es war, das dürfen wir vermuten, eine bezahlte Auftragsarbeit: Held wollte den Brief veröffentlichen – als weiteren Versuch, einen kritischen Journalisten zu verunglimpfen, unglaubwürdig zu machen und klein zu kriegen.

Das Schreiben von Prof. Dr. Jan Hegemann veröffentlichte Held in der nächsten Ausgabe seines SPD-Stadtmagazins. Wir dokumentieren es hier im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Held,

Sie haben mich gebeten zu prüfen, ob wir mit Unterlassungs- ggf. auch Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen gegen den Blogg des Journalisten Thomas Ruhmöller vorgehen können.

Meine Antwort ist: Natürlich können wir das! Ruhmöller verletzt mit seiner Skandalberichterstattung durchgehend die Regeln der journalistischen Sorgfalt und verstößt gegen die Anforderungen an zulässige Verdachtsberichterstattung.

Gleichwohl habe ich erhebliche Bedenken, denn: Wem nutzt das? Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ruhmöller für seine Rufmordkampagne von einer hinter ihm stehenden Person bezahlt wird. Es dürfte sich dabei um den Verfasser des anonymen Memorandums handeln, mit dem der angebliche , Oppenheim Skandal“ vor einigen Monaten losgetreten worden ist. Ruhmöller wird sich durch Durchsetzung äußerungsrechtlicher Verbote nicht abschrecken lassen. Kosten, die ihm entstehen, werden ihm höchstwahrscheinlich erstattet. Er selbst und sein mutmaßlicher Auftraggeber warten vermutlich nur darauf, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird.

Inzwischen prüfen Landesrechnungshof und Staatsanwaltschaft die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Mit beiden Behörden arbeiten Sie zusammen. Bei diesen Prüfungen sollte man es meines Erachtens im Moment auch belassen und nicht Nebenschauplätze vor Zivilgerichten eröffnen.

Man merkt den Ruhmöller-Elaboraten den wütenden und blinden Verfolgungseifer deutlich an. Ich nehme an, dass die allermeisten Leser – wenn irgendjemand überhaupt lesend durch diese Bleiwüsten wandern will – die Sache schon richtig einordnen: als einseitigen und parteiischen Radaujournalismus.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Hegemann Rechtsanwalt

Was soll man dazu sagen? In der Sache war das nicht weiter ernst zu nehmen. Wenn es wirklich eine Rufmordkampagne gegeben hätte, wenn ich wirklich gegen die die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hätte: Dann hätte Hegemann mich nach allen Regeln der Kunst zerlegt. Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz – er hätte die Waffenkammer des Juristen geöffnet, er hätte scharf geschossen – und das wäre, ganz bestimmt, das Aus des Oppenheim-Skandal-Blogs gewesen.

So aber lag der Jurist völlig daneben – auch in einem weiteren Punkt: Der Hegemann-Ausspruch „wenn irgendjemand überhaupt lesend durch die Bleiwüsten wandern will“ sollte vermutlich die journalistische Leistung herabsetzen, als Bleiwüsten, die  keinen interessieren. Welch ein Irrtum! Mit mehr als 350.000 Seitenaufrufen und über eine Million Klicks dürfte der Oppenheimer Lokalblog einer der erfolgreichsten in ganz Deutschland sein, wenn nicht der erfolgreichste.

Juristen-Drohungen gegen Stadtmagazin

Ein Heldsches Medienopfer aber gab es doch! Es war im Frühjahr 2017, als die ersten Vorwürfe gegen den SPD-Politiker bekannt geworden waren: Behördeninterne Papiere, von Whistleblowern an die Öffentlichkeit gebracht, beschuldigten den Bundestagsabgeordneter unsauberer Immobilien-Geschäfte. In „seiner“ Lokalzeitung („Allgemeine Zeitung Mainz“) durfte Marcus Held die Verdächtigungen (die sich später allesamt als wahr herausstellten) vollumfänglich zurückweisen: „Jemand will mich zerstören“ behauptete er einfach, der Zeitung war diese frei erfundene Behauptung eine Überschrift wert.

Das Wormser Stadtmagazin „Wo!“ zeigte sich kritischer, schickte Held einen Fragenkatalog – und bekam wenig später von Held-Anwalt Hegemann per Mail mitgeteilt, „dass Ihre geplante Veröffentlichung mit der Durchsetzung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Richtigstellungs- und auch Schadenersatzansprüchen beantwortet werden würde. Dazu sollten wir es nicht kommen lassen“.

Das Magazin verzichtete auf den geplanten Beitrag, verständlich, ist eine juristische Auseinandersetzung in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Dass Held mit allen Tricks arbeitete, wurde von „Wo!“-Chefredakteur Frank Fischer später in einem Internet-Blog aufgedeckt:

In der Mittwochsausgabe unseres Mitbewerbers Nibelungenkurier erschien auf der Titelseite ein Artikel des Chefredakteurs Steffen Heumann mit der Überschrift: „Ganz klar eine politische Attacke” – Marcus Held weist Anschuldigungen zurück und kündigt Anzeige gegen den nun enttarnten Anonymus an. Etwas sauer stieß uns dabei folgender Satz auf: „Die unangemessene Art der Berichterstattung ohne die Reflexion der Vorwürfe auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt, habe ihn (Marcus Held, die Red.) auch dazu veranlasst, gegen die geplante Berichterstattung in einem Stadtmagazin eine einstweilige Verfügung zu erwirken.“

Das ist so nicht richtig, uns lag nämlich bis dato gar keine einstweilige Verfügung vor. Wie wir auf Nachfrage von Helds Anwalt in Erfahrungen bringen konnten, habe man am Montagmorgen vorsorglich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der aber kurz danach wieder zurückgezogen wurde, weil sich beide Seiten auf einen gemeinsamen, zeitnahen Termin einigen konnten. Darauf angesprochen, dass er das zum Zeitpunkt des Gespräches am Dienstagmittag mit dem Nibelungenkurier längst hätte wissen müssen, entschuldigte sich Held, dass der Redakteur den Druckstopp wohl falsch interpretiert hätte. 

Thomas Günther: Ein Rechtsanwalt versucht’s mit Aufplusterung

Anderer Ort – anderer Politiker – gleiche Masche: Direkt neben Oppenheim liegt das Städtchen Nierstein, und dort „regiert“ der CDU-Bürgermeister Thomas Günther (der sich in besseren Zeiten , das nur nebenbei, zu gerne Helds Nähe suchte ). Als ich über ihn kritisch berichtete, machte er’s wie Held: Er engagierte einen Anwalt und ließ ihn einen bösen Brief schreiben. Doch außer Spesen nichts gewesen, auch diese Attacke lief ins Leere.

Das war geschehen: Günther hatte der Lokalpresse in den Blog diktiert, er habe chinesische Firmen gefunden, die sich in Nierstein angesiedelt hätten.

Was mich beim Lesen der Zeitungsberichte stutzig machte: Die Firmen wurden unterschiedlich benannt. Kleine Fehler, einzelne Buchstaben waren falsch – kann ja mal passieren. In diesem Fall aber war’s ein Signal: Hier stimmt was nicht. Und tatsächlich ergaben erste Recherchen schnell: Die Firmen waren nicht im Handelsregister eingetragen. Sie existierten mithin nicht. Thomas Günther hatte wohl etwas zu dick aufgetragen.

Kritisches Hinterfragen seiner Worte und Taten ist der Mann offenbar nicht gewohnt. Nach Erscheinen des Berichts „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China-Firmen“ beauftragte er umgehend die Kanzlei Gallois mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Der Arbeitsrechtler Oliver Trinkl übernahm und schrieb im Auftrag des Stadtbürgermeisters einen Brief, der hier im Wortlaut dokumentiert werden soll. Auch hier wieder: Etliche Formulierungen sind als Aufplusterung eines Juristen zu werten, der keine rechtliche Handhabe sieht, gegen eine Berichterstattung vorzugehen – eben weil sie korrekt ist. Und so steht auch dieses Schreiben als typisches Beispiel dafür, wie ein Kommunalpolitiker mit Hilfe von Juristen versucht, eine nicht genehme Berichterstattung zu unterdrücken und kritische Journalisten mundtot zu machen:

Sehr geehrter Herr Ruhmöller,

hiermit zeigen wir an, dass wir den Bürgermeister der Stadt Nierstein, Herrn Thomas Günther anwaltlich vertreten. Auf uns lautende Vollmacht ist beigefügt.

In Ihrem Beitrag „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China Firmen?“ vom 15.11.2017 äußern Sie auf Ihrer Web-Seite „Der Oppenheim Skandal“ die Vermutung, die Mitteilung von Herrn Günther, chinesische Firmen wollten sich im Rhein-Selz -Park ansiedeln, sei falsch. Die angekündigten Firmen würden nämlich gar nicht existieren. Dies schließen Sie daraus, dass die Firmen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz nicht eingetragen seien. Auf diesem Hintergrund bezweifeln Sie, dass die beiden chinesischen Firmen, von denen Herr Günther in der Öffentlichkeit berichtet hatte, überhaupt gegründet seien. Zur Begründung ihrer Behauptung führen Sie aus, dass nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bei einem Notar dieser die Anmeldung an das Handelsregister umgehend vornähme. Daher müßte die Anmeldung der beiden Firmen beim Handelsregister des Amtsgerichts Mainz bereits vorliegen.

Damit kommen Sie ihrer journalistischer Sorgfaltspflicht nicht nach. Denn richtig ist, dass ein Notar die Anmeldung an das Handelsregister regelmäßig erst vollzieht, wenn ihm der Nachweis vorliegt, dass das Stammkapital mindestens zur Hälfte auf dem Firmenkonto eingezahlt worden ist. Dazu muss das Bankkonto der Gesellschaft eröffnet sein, was regelmäßig erst nach der Gründung in Form der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags möglich ist. Ferner sollte auch Ihnen bekannt sein, dass Überweisungen aus dem außereuropäischen Ausland, insbesondere aus der Volksrepublik China, auf deutsche Bankkonten aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen mitunter etwas Zeit benötigen. Beispielsweise sind die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes zu beachten.

Uns liegen sowohl vollständige Kopien der Gründungsurkunden beider Firmen der Notarin Strömer vom 22.09.2017 vor, als auch Belege, wonach das Stammkapital und zwar schon in voller Höhe von je 50.000,00 EUR auf den Bankkonten dieser beiden Firmen in Gründung am 17.11.2017 eingezahlt worden ist. Die Eintragung in das Handelsregister kann und wird also in Kürze vorgenommen werden.

Ihre Unterstellung, die Tatsache, dass bei dem Handelsregister noch nichts darüber bekannt sei, lasse darauf schließen, dass es die Firmen nicht gäbe, ist also grob falsch und irreführend. Richtig ist zwar, dass eine GmbH konstitutiv erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht. Vor der Eintragung gibt es die Gesellschaft jedoch schon im Gründungsstadium, was im Rechtsverkehr mit dem Zusatz „i.Gr.“ in abgekürzter Form bezeichnet wird.

Richtig ist des Weiteren, dass die normale Zeitdauer der Gründung und Registrierung einer deutschen GmbH, deren Gesellschafter chinesische Investoren sind, auch im vorliegenden Fall nicht ungewöhnlich lange gedauert hat, so dass ihre Schlüsse, Herr Günther sage in der Öffentlichkeit die Unwahrheit, wenn er von chinesischen Investoren berichte, schlicht falsch sind.

Ihr Artikel „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China Firmen“ erschöpft sich also in einer reißerisch dargebrachten, bloße Vermutung Ihrerseits, die jegliches journalistische Niveau vermissen lässt und offenbar nur dazu dienen soll, Herrn Thomas Günther in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Durch eine sorgfältige Recherche hätte sich das vermeiden lassen.

Da wir davon ausgehen, dass Sie, weil der Vorgang Ihnen an und für sich sehr unangenehm sein müsste, umgehend eine Richtigstellung auf Ihrem Blog im Internet vornehmen, wollen wir momentan davon absehen, eine förmliche Gegendarstellung zu verlangen. Das bleibt aber vorbehalten. Eine Entschuldigung Ihrerseits bei Herrn Günther kann man zwar nicht juristisch durchsetzen, wäre aber wohl angezeigt und ein Gebot des Anstands.

Weitere schlecht recherchierte Tatsachen und Vermutungen tauchen in Ihrem „Wochen-Rückblick: Oppenheim scheint aufgewacht“ auf. So hatte Herr Günther nie behauptet, „alles“, also auch eine Fachhochschule sei „notariell unter Dach und Fach“. Hier war immer nur von Absichten des Investors die Rede, eine solche Fachhochschule zu gründen. Herrn Günther hat es auch nicht „umgehauen“, als er Ihre schlecht recherchierten Artikel über ihn und die angebliche Nichtexistenz chinesischer Investoren zu lesen bekam. Er war zu Recht echauffiert, wie man solche unbegründeten Behauptungen und bloße Vermutungen, die auf unzureichender und lückenhafter Recherche von üblichen Verwaltungsvorgängen resultieren, ins Internet setzen und sich damit, wie Sie das tun, auch noch brüsten kann. An der Versammlung des CDU Verbands Rhein-Selz hat er schlicht wegen einer Erkältung nicht teilgenommen.

Grundstückskaufverträge zwischen Investoren und dem Eigentümer der Grundstücke werden auch nicht der Verbandsgemeinde zum Zwecke der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht existiert, vorgelegt, sondern der Gemeinde oder Stadt selbst, das nur nebenbei.

Sollten Sie wiederholt ehrenrührige Behauptungen über Herrn Günther veröffentlichen, die auf solchen bloßen Vermutungen und unrichtigen Schlussfolgerungen beruhen, sind wir bereits jetzt dazu beauftragt, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Trinkl

Epilog

Dr. Katharina Barley – sie ist Bundesjustizministerin in Berlin, von der SPD – hat unlängst zum Tag der Pressefreiheit gesagt:

Attacken gegen die freie Presse sind ein Frontalangriff auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frieden, Sicherheit und Freiheit. Unsachliche Medienschelte ist dabei oft auch nur die traurige Vorstufe zur Einschüchterung von Medienschaffenden und zu körperlicher Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten, die einfach nur gewissenhaft ihre Arbeit tun. (…) Ohne eine freie und unabhängige Presse kann kein demokratischer Rechtsstaat funktionieren: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Politik und Weltgeschehen von Journalistinnen und Journalisten erklärt und eingeordnet zu bekommen. Ihre Berichterstattung ist eine wertvolle Ergänzung und auch ein wichtiges Korrektiv für eigene Beobachtungen und persönliche Ansichten.

Ihre Worte in die Ohren der rheinhessischen Politiker, zuvörderst Marcus Held und Thomas Günther!