Jetzt ist auch Guntersblums CDU-Bürgermeisterin in eine Immobilienaffäre verwickelt: Ein Wohnhaus in allerbester Ortslage wurde verkauft, und die Gemeinde besaß wie üblich ein Vorkaufsrecht, worüber allein der Gemeinderat hätte entscheiden dürfen. Doch Claudia Bläsius-Wirth überging die gewählten Bürgervertreter. „Ein Verwandter“ habe das Objekt gekauft, ließ sie später über die Zeitung verbreiten. Jetzt aber kam heraus: Es war kein Verwandter – es war ihr eigener Ehemann, der die Immobilie erworben hat. Da fragen wir uns natürlich: Warum hinterging die Frau ihr eigenes Parlament? Und warum nur verschweigt sie ihrer Gemeinde die ganze Wahrheit?
Am südlichen Ausgang des Kellerwegs findet sich das Wohnhaus, das jetzt dem Ehemann der Bürgermeisterin gehört.
Der Guntersblumer Kellerweg ist eine circa 1 Kilometer lange Straße im Westen der rheinhessischen Ortsgemeinde Guntersblum. In der Öffentlichkeit ist diese Straße vor allem aufgrund des jährlich hier stattfindenden Kellerwegfestes bekannt. Aufgrund seiner architektonischen und historischen Bedeutung ist der Guntersblumer Kellerweg als Denkmalzone ausgewiesen.
An diesem wunderschönen, geschichtsbeladenen Sträßchen besitzt heute auch die Familie der Bürgermeisterin ein eigenes Haus. Michael Wirth hatte hier vor gut einem Jahr, kaum einer im Ort hat’s mitbekommen, ein richtig schönes Schnäppchen machen können: Der IBM-Manager erwarb am Kellerweg 106 ein größeres Anwesen samt mehrstöckigem Wohnhaus und angrenzendem Wingert.
Herr Wirth darf selbstverständlich kaufen, was immer er will. Wenn jetzt trotzdem etliche Kommunalpolitiker quer durch alle Parteien zornbebend reagieren, wenn die SPD sogar die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen will, dann liegt das an der Ehefrau des neuen Kellerweg-Hauseigentümers: Claudia Bläsius-Wirth ist die Bürgermeisterin von Guntersblum, die CDU-Lokalpolitikerin ist 57 Jahre alt und gerade mal seit drei Jahren im Amt, die allerdings schon reich an unschönen Affären sind.
Mit ihrem Verhalten beim Immobiliendeal am Kellerweg hat die Rathauschefin eine neue Eskalationsstufe gezündet. Mitglieder des Gemeinderates quer durch die Fraktionen fühlen sich allzu dreist übergangen, ja vorsätzlich getäuscht. Die Bürgermeisterin, so klagen sie unisono, schere sich offenbar einen Deut um Vorschriften und Gesetze, und sie folge dabei wohl nur ihren ureigenen Interessen.
„Das Vorgehen von Frau Bläsius-Wirth ist hart an der Grenze zum Rechtsbruch“, formuliert ungewöhnlich scharf der normalerweise besonnen reagierende FWG-Mann Dr. Gerhard Stärk.
„Sie hat ihre Stellung als Ortsbürgermeisterin für private Zwecke missbraucht“, wettert SPD-Chef Rainer Tröger.
Denkmalschutz für das Haus eines Toten beantragt
Die Ursprünge der Guntersblumer Immobilienaffäre reichen zurück bis in die Schlussphase des Jahres 2016: Damals verstarb Helmut Neumann, bekannt in der Gemeinde als Vorsitzender des Verbandes VdK, geschätzt für sein soziales Engagement und seine ausgeprägte Mitmenschlichkeit. Er muss ein Mann mit großem Herzen gewesen sein – und zugleich von trauriger Einsamkeit: Angehörige von ihm sind nicht bekannt.
Und so wurde, weil kein Erbe sich meldete, sein Wohnhaus am südlichen Ausgang des Kellerwegs von Amts wegen einem Nachlassverwalter übergeben. Der kommt aus Worms und sagt heute erklärend, dass zu seinen Aufgaben die Sicherstellung des Vermögens gehöre, auch dessen Verwaltung und gegebenenfalls die Suche nach Erben, was manchmal durchaus sehr lange dauern könne.
In diesem Fall ging alles recht fix:
Herr Neumann war gerade mal ein halbes Jahr tot, da ging bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz der Antrag ein, das Haus am Kellerweg 106 unter Denkmalschutz zu stellen. Es ist nicht ganz klar, wer den Antrag abgeschickt hat. Der Eigentümer war tot, der Nachlassverwalter, damals frisch im Amt, war’s nach eigenem Bekunden nicht gewesen, die Nachbarn waren es auch nicht. Antragsteller kann eigentlich nur die Gemeinde gewesen sein – also Frau Bürgermeisterin.
Hatte sie damals schon ein Auge auf das Objekt geworfen?
Schon einen Monat später, im Juni 2017, begutachtete ein Wormser Architekt das Anwesen und schätzte den Verkehrswert. Angeblich wurde das Objekt danach von einem Immobilienmakler angeboten. Alles sei ordnungsgemäß gelaufen, versichert der Nachlassverwalter: Es habe mehrere Interessenten gegeben, das beste Angebot habe den Zuschlag bekommen.
Sie überrumpelt Gemeinderat, er unterschreibt Kaufvertrag
Zum Vergrößern anklicken: Die Rückseite des Hauses Kellerweg 106. Ein Weingarten gehört zum Haus.
Im Oktober 2017 hatte die Denkmalschutzbehörde bestätigt, dass das Gebäude schützenswert sei. Das Kommunalparlament musste dem zustimmen. Guntersblums Bürgermeisterin sorgte dafür, dass das Votum in ihrem Sinne ausfiel:
Sie brachte Ende Juni 2018 einen Antrag in die Sitzung des Gemeinderates ein. Das Thema stand nicht auf der Tagesordnung, Claudia Bläsius-Wirth überrumpelte die Lokalpolitiker regelrecht: Der Kellerweg 106 solle unter Denkmalschutz gestellt werden, sagte sie, darüber möge man doch bitte noch im Verlauf der Sitzung abstimmen. Ein Grund für ihre Eile war nicht auszumachen, zumindest damals nicht.
Liest man das Protokoll der Sitzung, drängt sich zudem der Eindruck auf, nicht die Gemeindeverwaltung habe den Antrag auf Denkmalschutz gestellt, sondern die Denkmalschützer seien von sich aus aktiv geworden. Auszug:
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Denkmalschutzbehörde unterrichtet, dass sie beabsichtigt, das Anwesen Kellerweg 106 in die Denkmalliste aufzunehmen. Entsprechend § 10 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz hat die Untere Denkmalschutzbehörde bezüglich des Vorhabens die Gemeinde anzuhören und ihr Gelegenheit zu geben, sich hierzu innerhalb eines Monats zu äußern.
Was sollten die Ratsmitglieder dazu sagen? Natürlich stimmten sie zu.
Bei der Abstimmung rückte Frau Bläsius-Wirth vom Tisch ab, was als Zeichen von Befangenheit gilt und in der Regel nicht weiter hinterfragt wird. „Wir haben uns nichts dabei gedacht“, sagen denn auch Ratsmitglieder heute. Zumal die Bürgermeisterin beharrlich schwieg:
Mit keinem Wort erwähnte sie, wer den Antrag auf Denkmalschutz gestellt hatte. Und schon gar nicht verriet sie, dass ihr Ehemann kurz davor stand, das Haus am Kellerweg zu kaufen.
Heute sehen wir klarer und können uns deshalb auch einen Reim darauf machen, warum der Gemeinderat so schnell dem Denkmalschutz zustimmen sollte:
Vier Wochen vor der Ratssitzung, im Mai 2018, waren sich Rechtspfleger und Bürgermeisterin-Ehemann Michael Wirth angeblich einig geworden. Es heißt, der Kaufpreis sollte 295.000 Euro betragen. Eine Bestätigung für diese Zahl gibt es nicht.
Nur vier Wochen nach der Ratssitzung, es war Ende Juli 2018, unterschrieb der Ehemann von Claudia Bläsius-Wirth bei einem Notar den Kaufvertrag.
Heimlich im Rathaus aufs Vorkaufsrecht verzichtet
Das Tricksen und Täuschen der CDU-Frau ging weiter: Wenn ein Haus in innerörtlicher Lage verkauft wird, muss der Notar die Verbandsgemeinde unterrichten, und die wiederum muss die Gemeinde informieren: Denn die hat stets ein Vorkaufsrecht. Eine solche Regelung soll es den Kommunen ermöglichen, sich Grundstücke zu sichern, die zum Wohle der Allgemeinheit benötigt werden.
Das Vorkaufsrecht ist gesetzlich klar geregelt, es gehört zum kleinen Einmaleins der Verwaltungsführung und wird in der Regel ganz unproblematisch angewandt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“: Ob das Vorkaufsrecht wahrgenommen wird oder nicht, darüber hat allein das Plenum der gewählten Bürgervertreter zu entscheiden, in diesem Fall: der Guntersblumer Gemeinderat.
In Guntersblum aber erfuhren die Mitglieder des Gemeinderates nichts vom bevorstehenden Verkauf einer Immobilie am Kellerweg – und deshalb natürlich auch nichts von einem Vorkaufsrecht. Sie wurden übergangen, ja, sie wurden regelrecht ausgeschaltet. Das Thema „Kellerweg 106“ wurde im Rathaus wie eine geheime Kommandosache behandelt:
Vier Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages durch ihren Ehemann, es war der 28. August 2018, legte Claudia Bläsius-Wirth ihren Beigeordneten Muth und Willius das Formblatt „Betr. Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch“ vor. Angekreuzt war der Punkt „Ein Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB besteht, soll aber nicht ausgeübt werden.“
Die beiden Beigeordneten unterschrieben das Papier. Sie waren arglos.
Bis heute ist unklar, warum die Bürgermeisterin ihren Gemeinderat bei dieser Entscheidung nicht wie vorgeschrieben einbezogen hat. Ihr Verhalten öffnet deshalb Tür und Tor für Spekulationen: Ging bei dem Immobiliendeal vielleicht nicht alles mit rechten Dingen zu? Welche Gründe könnte es sonst geben für die ganze Geheimnistuerei?
Ist der Ehemann der Bürgermeisterin ein Verwandter seiner Frau?
Als erste Gerüchte im Ort kursierten, wollte SPD-Chef Tröger im Gemeinderat von der Bürgermeisterin wissen, warum sie an der Abstimmung über den Denkmalschutz nicht teilgenommen habe. Wieder vernebelte die Bürgermeisterin die Wahrheit, in einem Sitzungsprotokoll ist nachzulesen:
Die Vorsitzende begründet dies mit Betroffenheitsgründen, wegen einem später stattgefundenen Ankauf des Grundstückes eines Verwandten.
Wie bitte? Ein Verwandter der Bürgermeisterin soll das Grundstück gekauft haben? Was sollte das denn jetzt heißen?
Eine Verwandtschaft, das ist in Paragraf 1589 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig geregelt, besteht in rechtlichem Sinne nur zwischen Blutsverwandten. Ein Ehepartner ist laut Definition ein Angehörigert: „Welche Frau bezeichnet denn ihren eigenen Ehemann als Verwandten?“ fragt denn auch empört ein CDU-Ratsmitglied. Seinen Namen will er auf keinen Fall veröffentlicht sehen: Im Mai finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt, da möchte er nicht als Königinnenmörder gelten. Für den Lokalpolitiker steht jedoch fest: „Ich finde es unfassbar: Unsere eigene Bürgermeisterin hat uns alle bewusst in die Irre geführt! Damit schadet sie der ganzen Gemeinde, das macht sie eigentlich untragbar!“
Drei Jahre im Amt – und jede Menge Ärger in der Gemeinde
Es ist nicht das erste Mal, dass die Guntersblumer Bürgermeisterin für kopfschüttelndes Entsetzen in ihrer Gemeinde sorgt. „CBW“ regiert in dem 3700-Seelen-Dorf seit Anfang 2016, nachdem der allseits beliebte Bürgermeister Reiner Schmitt überraschend gestorben war. Seitdem ist’s vorbei mit dem friedlichen Miteinander: Seit Claudia Bläsius-Wirth auf dem Chefsessel im Rathaus sitzt, wird die Gemeinde immer wieder von unliebsamen Geschichten durchschüttelt
Als erstes fuhr sie ein seit langem geplantes und von allen Kommunalpolitikern für äußerst wichtig erklärtes Senioren-Bauprojekt frontal gegen die Wand. Zwar hatte sie in ihrem Wahlkampf getönt: Das geplante Pflegeheim „federführend voranzutreiben sehe ich als eine meiner Hauptaufgaben“. Doch kaum im Amt, beendete sie die Zusammenarbeit mit dem Wiesbadener Unternehmer, der bereits seit Jahren an dem Projekt gearbeitet hatte. Der Mann verklagte die Gemeinde daraufhin auf 100.000 Euro Schadensersatz, der Prozess soll demnächst stattfinden.
Die Bürgermeisterin favorisierte sodann einen Projektentwickler aus einem Nachbarort, der tatsächlich beeindruckend auftrat – mit großen Sprüchen. Da war jedoch allerhand Hochstapelei dabei, denn in Wahrheit verfügte der Mann über keinerlei Erfahrung als Bauinvestor. Als das Millionen-Projekt die Kommune in eine gefährliche Schieflage zu bringen drohte, grätschte der Gemeinderat dazwischen: Die Hochrisiko-Zockerei der Bürgermeisterin wurde gestoppt; das so wichtige Haus für Senioren existiert seither wieder nur auf der Wunschliste.
Ruhe kehrte indes nicht ein, im Gegenteil: Es folgte der Guntersblumer Kita-Skandal. Frau Bläsius-Wirth hatte eine „Maxime“ erlassen, die angeblich als Grundlage für die Arbeit in den örtlichen Kindergärten gelten sollte. Daraus leitete sie das Recht für sich ab, eine langgediente Kita-Mitarbeiterin zu feuern. Ein Gericht musste die Bürgermeisterin zur Räson bringen: Die Kindergärtnerin darf bleiben, die Kündigung musste rückgängig gemacht werden.
Einer zweiten Kita-Mitarbeiterin kürzte die Bürgermeisterin derart drastisch die Stundenzahl, dass die Frau in echte Existenznöte geriet. Wieder landete der Fall vor Gericht, und wieder hatte die Gemeinde das Nachsehen.
Unterm Stich hat der Kita-Ärger die dörfliche Gemeinschaft erheblich belastet, das Vertrauen in die Rathausführung schwer gestört und nicht zuletzt eine Menge Geld gekostet: Die gefeuerte Kita-Mitarbeiterin musste rückwirkend bezahlt werden, hinzu kommen die Prozesskosten – das summierte sich auf einen fünfstelligen Betrag, natürlich zu Lasten der Gemeinde.
Schließlich machten Rechnungsprüfer unlängst die Entdeckung, dass die Rathauschefin wiederholt Bürobedarf fürs Rathaus über ihre private Agentur eingekauft hat. So etwas geht gar nicht: In-sich-Geschäfte sind einer Bürgermeisterin grundsätzlich nicht erlaubt. Und in jedem Fall wäre der Gemeinderat zu unterrichten gewesen, was, wenig verwunderlich, hier nicht geschehen ist.
„Vetternwirtschaft“ im Rathaus: Ein Fall für den Staatsanwalt?
Wir hätten in diesem Bericht gerne eine Erklärung von Claudia Bläsius-Wirth veröffentlicht. Wir hatten ihr deshalb eine Reihe Fragen mit der Bitte um Beantwortung ins Rathaus geschickt: Wie der Immobiliendeal wirklich abgelaufen sei, wollten wir wissen. Warum sie ihren eigenen Gemeinderat übergangen habe. Und warum sie nicht ihren Ehemann als Käufer des Grundstücks angegeben, sondern einen anonymen Verwandten vorgeschoben habe.
Zwei Fristen ließ Frau Bläsius-Wirth verstreichen: Sie schickte keine Antworten, nicht einmal eine Absage. Sie reagierte einfach nicht. Auf kritische Fragen glaubt die Frau wohl nicht antworten zu müssen.
Dass sie die Wahrheit am Ende zumindest gegenüber ihrem Gemeindeparlament offenbaren musste, ist vor allem der FWG zu verdanken: Die stellte, misstrauisch geworden, einen Antrag auf Akteneinsicht. Einige Lokalpolitiker durften sich daraufhin die Unterlagen im Rathaus ansehen, und da lasen sie natürlich auch den Namen des angeblichen Verwandten,der Bürgermeisterin. Jetzt haben die Lokalpolitiker noch jede Menge weiterer Fragen, darunter auch die, wie der Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich an die Info über den Immobilienverkauf gekommen ist…
„Das ist Insiderhandel, ganz eindeutig“, sagt FWG-Mann Stärk. Ihn erbost vor allem, wie der Gemeinderat getäuscht und umgangen wurde: „Als ich erstmals davon erfuhr und mir klar wurde, wie mit uns umgegangen wurde, habe ich fast einen Tobsuchtsanfall bekommen.“
SPD-Chef Tröger spricht inzwischen ganz offen von „Vetternwirtschaft im Rathaus“, die „moralisch mehr als verwerflich und unanständig“ sei. Hätte die Gemeinde das Grundstück am Kellerweg erworben, hätte man eines Tages die direkt angrenzende Kita oder auch die nahe Grundschule erweitern können: „Das ist jetzt nicht mehr möglich.“ Es bestehe im Übrigen auch der Verdacht, dass die Bürgermeisterin gegen ihre Schweige- und Treuepflicht verstoßen habe. Vielleicht habe sie sich sogar strafbar gemacht wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen, sagt Tröger. „Eigentlich ist das ein Fall für den Staatsanwalt.“&
Das letzte Wort in der Immobilienaffäre der CDU-Bürgermeisterin von Guntersblum ist ganz bestimmt noch nicht gesprochen.