Sieg für einen Banker – bittere Niederlage für die Hessische Landesbank: Vor über einem Jahr hatte sie mit fadenscheinigen Begründungen das Vorstandsmitglied fristlos gefeuert. Der Mann klagte, bekam gestern vor Gericht umfassend Recht.
Frankfurt. Der Vorfall war den Helaba-Bossen mehr als peinlich. Sie vertuschten ihn monatelang, dann kam’s natürlich doch raus:
Eine Empfangsdame in der Frankfurter Helaba-Zentrale war von der Polizei als Drogenhändlerin enttarnt worden. Schlimmer noch: Die Frau arbeitete im „Allerheiligsten“ des Main Towers, in der Vorstandsetage im 47. Stock. Und dann kam auch noch – es war Anfang 2009 – die Kripo ins Haus: Mit Haftbefehl! Und Durchsuchungsbeschluss!
Wenig später musste Stefan Bungarten gehen, heute 47 Jahre alt, damals gerade seit einem Jahr im Vorstand. Der „Fehler“ des Top-Bankers: Er hatte zwei Jahre zuvor, da war er als Vorstand noch nicht mal im Gespräch, kurzzeitig ein Verhältnis mit der Empfangsdame gehabt. Weil die es einer Freundin am Telefon erzählte, und weil dieses Telefonat von der Kripo mitgehört wurde, geriet Bungarten ins Visier der Fahnder: Gegen ihn wurde ermittelt, es gab auch einen Durchsuchungsbefehl – der Rechtsstaat fuhr sein Arsenal auf, packte es aber auch ebenso schnell wieder ein, als feststand, dass der Mann mit der Dealerin schon lange nichts mehr und mit Drogen noch nie etwas zu tun hatte.
Da aber hatten die Helaba-Verantwortlichen schon ihre Daumen gesenkt. Knall auf Fall wurde der Manager gefeuert. Begründung unter anderem: Er habe sich illoyal verhalten, weil er die Helaba nicht umfassend über seine Beziehung zur Empfangsdame informiert habe.
Ein Jahr zog sich der Arbeitsprozess hin. Gestern fällte das Landgerichts das Urteil: Die außerordentliche Kündigung sei nicht gerechtfertigt gewesen. Bungarten könne keinerlei strafbares Verhalten vorgeworfen werden. Er sei auch in keiner Weise verpflichtet gewesen, seinem Arbeitgeber Details aus seinem Privatleben zu offenbaren. Die Helaba muss zudem 79 000 Euro Gehalt nachzahlen (AZ 3-04 O 54/09).
Bungarten-Anwalt Dr. Georg Jäger zeigte sich gestern erfreut über den klaren Richterspruch: „Dafür haben wir gekämpft.“ Helaba-Sprecher Wolfgang Kuß sagte, man werde das Urteil genau prüfen und dann über mögliche Rechtsmittel entscheiden.
Im Klartext: Die Akte Bungarten ist noch nicht geschlossen. Sollte die Bank in Berufung gehen, wird die Helaba-Affäre weitergehen – bestimmt noch Monate, vielleicht aber auch einige Jahre …
Erschienen in der FNP am 02.07.2010