Ein ehemaliger Polizeibeamter muss sich wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats vor Gericht verantworten – schon seit sechs Jahren. Zweimal wurde er freigesprochen, einmal wurde das Verfahren sogar eingestellt. Aber die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Hartnäckig verfolgt sie den Mann, ebenso hartnäckig hält sich allerdings auch das Gerücht, die Behörde handele aus rechtsfremdem Interesse: aus Rache. Der Polizist soll nämlich die Triebhaftigkeit eines Staatsanwalts publik gemacht haben.
Frankfurt. Dem Staatsanwalt ging es gar nicht gut. Er litt unter Oberbauchschmerzen und Schwindelattacken, er hatte rapide abgenommen und konnte nachts nicht mehr schlafen. Es sei „von einem ausgeprägten psychosomatischen Krankheitsbild mit erheblicher körperlicher Symptomatik“ auszugehen, schrieb ihm sein Hausarzt ins Attest, das stünde „im unmittelbaren Zusammenhang mit einer ausgeprägten Konfliktsituation am Arbeitsplatz und der damit in Zusammenhang stehenden Berichterstattung in den Medien“.
Ja, der Mann litt wirklich! Hatte er doch seine Ehefrau verlassen, weil seine Geliebte nicht länger eine Affäre mit einem verheirateten Mann haben wollte. Und dann ließ ihn diese rumänische Gerichtsdolmetscherin einfach sitzen! Wollte nichts mehr mit ihm zu tun haben! Er schickte ihr SMS, jede Menge, er flehte sie an und bettelte. Aber sie erhörte ihn einfach nicht. Immer mehr setzte er sie unter Druck, er beschimpfte sie aufs Übelste, schriftlich und im Kollegenkreis. Das war seine Strafe für die Frau: Weil sie sich nicht mit ihm einlassen wollte, denunzierte er sie öffentlich.
Dumm nur, dass die Frau gegen ihn Strafanzeige erstattete. Und ganz dumm, dass die eigenen Kollegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung gegen ihn einleiteten.
Mit alledem wäre er vielleicht fertig geworden, behördenintern, irgendwie. Doch dann erschien ein Bericht in der „Bild“-Zeitung. Riesengroß. Er, der Staatsanwalt, habe einer Dolmetscherin nachgestellt, sie sexuell belästigt. Geht’s noch peinlicher? Es machte ihn richtig krank…
Die unappetitliche Schmierenkomödie spielte in Frankfurt, sie liegt bereits ein paar Jahre zurück und könnte längst vergessen sein. Doch jetzt wird sie wieder hervorgekramt, steht im Zentrum eines merkwürdigen Verfahrens: Seit sechs Jahren wird der frühere Kriminalbeamte Stefan D. (32) beschuldigt, die Ermittlungen gegen den damaligen Staatsanwalt in einem anonymen Brief der „Bild“-Zeitung gesteckt zu haben. „Verrat von Dienstgeheimnissen“, lautet der Vorwurf.
Zweimal wurde Stefan D. bereits freigesprochen, einmal wurde das Verfahren eingestellt: weil ihm das Schreiben des anonymen Briefes nicht nachzuweisen ist. Und weil Geheimnisverrat voraussetzt, dass Geheimes verraten wird, was hier nicht der Fall war, da die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt keine Geheimsache waren.
Aber die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Gegen das letzte Urteil hat sie sogar eine mehr als 100 Seiten starke Revisionsschrift zusammengetragen. So viel Hartnäckigkeit erstaunt denn doch: Glauben die Strafverfolger ernsthaft, die Richter hätten in den ersten drei Prozessen falsch entschieden?
„Ich kenne die Hintergründe nicht“, sagt Thomas Bechtel als Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage dieser Zeitung. Er sehe auch keine Möglichkeit, Detailfragen zu beantworten. „Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.“
So bleibt schon die erste Frage unbeantwortet, ob gegen D. nur deshalb so hartnäckig vorgegangen werde, weil er einen Staatsanwalt als Sex-Stalker enttarnt habe.
Die zweite Frage, die wesentlich brisantere, kann nicht einmal angesprochen werden: Ist die Ehefrau des Staatsanwalts eigentlich irgendwie in das Verfahren involviert? Immerhin: Sie sitzt ganz oben in der Frankfurter Justizbehörde. Sie ist Oberstaatsanwältin.
Das Schweigen der Justiz, das den Verdacht nährt, hier handelten Strafverfolger nicht allein nach Recht, sondern auch aus Rache, gibt Anlass, den derzeitig laufenden vierten Prozess genauer zu beobachten. Stefan D. ist jener Kripomann, der die großen Skandale im Frankfurter Polizeiapparat mit angestoßen hatte. Er war es gewesen, der im Jahr 2004 der Behördenleitung gemeldet hatte, dass in seiner Abteilung D 500, bei den Personenschützern, massiv Überstunden- und Spesenabrechnungen manipuliert würden. Ausgerechnet bei den Personenschützern! Beamte dieser Abteilung waren zuvor in den Verdacht rechtsradikaler Umtriebigkeiten geraten, ein Fall, der bundesweit Aufsehen erregt hatte.
Die Polizeiführung setzte seinerzeit ein Ermittlungsteam („AG Treibsand“) ein, das innerbehördlich aufräumen sollte. Chef wurde ein Staatsanwalt, der damals noch als unbestechlicher Saubermann mit besten Karriereaussichten galt, nur wenig später jedoch als Stalker einer rumänischen Dolmetscherin enttarnt wurde …
Im Frühjahr 2006 erschien der „Bild“-Bericht über die Sex-Affäre des Staatsanwalts. Natürlich gab es gleich Vermutungen: Personenschützer, die wegen der Spesen- und Nazigeschichten aufgemischt wurden, hätten dem Chefermittler eins auswischen wollen. Aber Beweise für diesen Verdacht? Fehlanzeige!
Der Stalker-Staatsanwalt wurde natürlich als Chefermittler abgesetzt, die „AG Treibsand“ bekam einen neuen Chef, die Ermittler gruben weiter: Sie fahndeten nach Beweisen für innerbehördliche Straftaten, und sie schauten dabei auch in den privaten Computer von Stefan D., den dieser regelmäßig bei der Arbeit einsetzte.
Auf eben diesem Computer entdeckten die Ermittler, rein zufällig, ein Schreiben, das an die „Bild“-Zeitung adressiert war. Darin standen mehrere brandheiße behördeninterne Informationen: Orgien in einer konspirativen Wohnung, die verdeckte Ermittler im Frankfurter Bahnhofsviertel angemietet hatten; Spesenbetrügereien bei der Personenfahndung, deren Chef deshalb suspendiert worden sei; und eben all die süffigen Details aus dem Liebesleben des Staatsanwalts, über die das Boulevardblatt bereits berichtet hatte.
Stefan D. wurde festgenommen. Und stundenlang vernommen. Dann gestand er alles. „Ich habe das Schreiben ausgedruckt, Einweghandschuhe angezogen und das Schreiben einkuvertiert“, sagte er laut Vernehmungsprotokoll aus. „Zum Transport habe ich den Brief in einen braunen Din-A3-Umschlag gesteckt, um den kleinen Briefumschlag im Postamt nicht anfassen zu müssen.“
Anfang 2008 begann der Prozess – mit einer Überraschung: Stefan D. widerruft sein Geständnis. Die Beamten der „AG Treibsand“ hätten ihn bedroht, wenn er nicht alles gestehe. Sie hätten ihm in brutalen Details geschildert, wie Polizisten im Knast vergewaltigt würden. Nur deshalb habe er gestanden.
Er sagt auch: Sein privater Computer habe offen in seinem Büro gestanden, sei nie passwortgeschützt gewesen, mehrere Beamten hätten Zugang gehabt. Kollegen bestätigen diese Aussage.
Dem Gericht reicht das: „Es ist weder erwiesen, dass der Angeklagte den Brief geschrieben noch dass er ihn an die ,Bild’-Zeitung geschickt hat“, entscheidet ein Amtsrichter 2008 in erster Instanz.
Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung. Das neue Verfahren vorm Landgericht wird 2009 komplett eingestellt – Begründung: Der Vorwurf des Geheimnisverrats könne nicht mal im Ansatz aufrecht erhalten bleiben.
Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein; das Oberlandesgericht hebt daraufhin die Einstellung des Verfahrens auf und ordnet eine erneute Verhandlung an. In der neuen Verhandlung spricht das Landgericht Stefan D. erneut frei. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision, mit Erfolg.
Deshalb wird heute weiter prozessiert: Aktenzeichen 3460 Js 220811/06 – Frankfurter Landgericht, Gebäude E, Saal 20: Um 10 Uhr muss Stefan D. wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. An seiner Seite der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Andreas Hohnel. Der gibt sich angesichts des laufenden Prozesses sehr zurückhaltend, sagt nur, es sei schon ungewöhnlich, „dass die Staatsanwaltschaft in einem Fall, in dem es um die eigenen Leute geht, so hartnäckig ist. Aber vielleicht ist das auch die besondere Motivation“.
Epilog:
Gegen den Staatsanwalt, der damals seinen Job abgeben musste wegen der „Bild“-Zeitung (sagen die einen) oder weil er eine rumänische Dolmetscherin sexuell belästigt hatte (sagen andere), wurde nur kurze Zeit wegen Nötigung ermittelt. Das Verfahren wurde bereits Ende 2006 eingestellt. Er soll der Dolmetscherin zuvor 13 500 Euro gezahlt haben, woraufhin sie ihre Klage zurückzog. Im Jahr 2010 verklagte er Stefan D. auf Schmerzensgeld, wollte erst 25 000 Euro, dann 6000 Euro. Das Landgericht Fulda schmetterte die Klage ab. Heute arbeitet er als Richter am Amtsgericht Frankfurt. Seine Frau, die Oberstaatsanwältin, lebt wieder bei ihm.
Stefan D. hat seinen Polizistenjob aufgegeben. Beruflich tut er sich schwer, wieder Fuß zu fassen: Er hatte sich mal als Leiter des Vollzugsdienstes in Meiningen (Thüringen) beworben, wurde auch eingestellt, und die örtliche Zeitung berichtete. Kurz darauf erhielt der Bürgermeister Post aus Frankfurt. Darin wurde Stefan D. schwerer Verfehlungen beschuldigt. Das Schreiben war anonym, Stefan D. wurde trotzdem gefeuert. Er arbeitet heute als Sicherheitsoffizier auf Handelsschiffen.
Erschienen in der FNP am 19.06.2012
Nachtrag:
Am 30. Juli 2012 wurde Stefan D. vom Landgericht Frankfurt wegen des Verrats dienstlicher Geheimnisse zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt. Er legte Revision ein.
Am 12. November 20914 berichtete der Gerichtsreporter der FNP, das Strafverfahren gegen Stefan D. sei nach fast neun Jahren zu Ende. Eine geplante Berufungsverhandlung habe das Gericht abgesagt: Richterin Marlies Schwarzer habe eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten, wonach das Verfahren eingestellt worden sei.
Der Grund: „Neben dem Geheimnisverrat war der heute 34 Jahre alte Beamte auch noch wegen des Besitzes eines verbotenen Messers zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Und diese Strafe wurde – im Gegenteil zu allen Freisprüchen oder Verurteilungen wegen des Geheimnisverrats – sofort rechtskräftig. Nach so langer Zeit reiche dieses Urteil aus, befanden nun die Strafverfolger.“