Kripomann verklagt Polizei

30.000 Euro Schmerzensgeld verlangt ein Frankfurter Kriminalbeamter vom Land Hessen. Gestern begann der Prozeß vorm Landgericht. Der Richter zeigte sich mehr als erstaunt über die Verhältnisse im Frankfurter Polizeipräsidium.

Frankfurt. „Also, wenn ich mir das vorstelle: Ein Mitarbeiter durchsucht während meiner Abwesenheit heimlich meinen Schreibtisch… Er kopiert meine Unterlagen, heftet sie in einem Ordner zusammen…“

Christoph Hefter, Vorsitzender Richter am Frankfurter Landgericht, spricht langsam, betont Wort für Wort. Er führt den Satz nicht zu Ende, er lässt ihn einfach offen, jeder kann sich ja seine eigenen Gedanken machen.

Im Saal 114 des Frankfurter Landgerichts, wo normalerweise maximal 20 Zuhörer Platz finden, drängen sich fünfzig, sechzig Menschen. Es ist drückend schwül, und es ist mucksmäuschenstill.

Hefter leitet den wohl spektakulärsten Polizei-Prozess des Jahres: Jochen Z. (53), früher Chef der Personenfahndung im Frankfurter Polizeipräsidium, klagt auf Schmerzensgeld. 30 000 Euro will der ehemalige Top-Fahnder vom Land Hessen bzw. von Frankfurts Polizei.

Diese Zeitung hat am Montag erstmals darüber berichtet: „Sauerei im Polizeipräsidium“ – die eigenen Mitarbeiter hatten monatelang das Büro von Jochen Z. durchschnüffelt, Unterlagen gegen ihn gesammelt, kopiert und schließlich, abgeheftet in einen Ordner, an Frankfurts Polizei-Vizepräsidentin Sabine Thurau übergeben.

Was dann geschah, bezeichnet der Richter wiederholt als „ungewöhnlich“: Jochen Z. wurde – es war im Frühjahr 2006 – an einem dienstfreien Tag von zu Hause abgeholt, er wurde umgehend vom Dienst suspendiert und bekam Hausverbot. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen Verdachts der Untreue und des Betruges, der Kripomann saß drei Jahre lang zu Hause, dann wurden alle Ermittlungen eingestellt: An den Vorwürfen war wohl nichts dran…

Jetzt geht’s nicht mehr um angebliche Privatfahrten im Polizeifahrzeug, um Spesenabrechnungen oder Eintracht-Freikarten. Jetzt sitzt die Führung der Frankfurter Polizei auf der Anklagebank. Denn wenn wahr ist, was Jochen Z. und sein Rechtsanwalt Harald F. Nolte zusammengetragen haben, dann haben Polizeipräsident Achim Thiel und seine Stellvertreterin Sabine Thurau dem Beamten äußerst übel mitgespielt:

Jochen Z. sei, erstens, vor seiner Suspendierung kein rechtliches Gehör gewährt worden. Im Klartext: Ihm wurde jede Chance genommen, sich zu entlasten. Das wäre, wenn’s wahr ist, eine krasse Missachtung eines Rechtsgrundsatzes.

Dann soll, zweitens, Sabine Thurau öffentlich geäußert haben, Jochen Z. habe schwer kriminell gehandelt. Wenn das stimmt, wäre es eine Vorverurteilung, dann hätte die Vizepräsidentin ihre Amtspflichten grob verletzt.

Und schließlich hat Frankfurts Polizeipräsident Achim Thiel in einem Bild-Interview im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Jochen Z. ganz unverblümt von „Sauerei“ gesprochen. „Hier wurde das Persönlichkeitsrecht meines Mandanten in aller Öffentlichkeit schwer verletzt“, sagt Rechtsanwalt Nolte. Der Richter nickt: „Der Polizeipräsident hat sich nicht gerade vor seinen Beamten gestellt.“

Mobbende Vorgesetzte könnten grundsätzlich Schmerzensgeld rechtfertigen, sagt Hefter auch. Bei der Frage nach der Höhe müssten die Gesamtumstände gesehen werden – zum Beispiel, wer oder was die Mitarbeiter veranlasste, den Schreibtisch ihres Chefs heimlich zu durchsuchen, wer später die Akten auswertete . . .

„Mir fehlt ein bisschen die Erklärung für das, was da vorgegangen ist“, sagt der Richter. Es ist ein deutlicher Vorwurf in Richtung Regierungsdirektorin Anja Steinhofer-Adam sowie Rechtsanwalt Thomas Kittner, die in dem Verfahren das Frankfurter Polizeipräsidium vertreten. Beide müssen sich vorhalten lassen, dass sich die Polizei bislang „auffällig zurückhält“.

Richter Hefter drängt an diesem Tag auf einen Vergleich, ohne Erfolg. Jetzt soll am 11. August weiterverhandelt werden. Bis dahin soll auch geklärt werden, ob Polizeipräsident Thiel und Sabine Thurau, die inzwischen Präsidentin des hessischen Landeskriminalamtes ist, gehört werden müssen.

Erschienen in der FNP am 24.06.2010

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