Fotokünstler Frank Müller: Der Perfektionist

Er ist einer der kreativsten Fotokünstler der Stadt, doch kaum einer weiß es: Frank Müller, Chef eines mittelständischen Elektrounternehmens in Hofheim, ist ein Meister im Gestalten faszinierender Landschafts- und Tierfotos. Zugleich beweist er mit immer neuen und überraschenden Ideen eine beeindruckende künstlerische Schaffenskraft.

Ein Bild von Frank Müller mit einem High-Speed-Foto.

Ein Kellerraum unter einem Wohnhaus in Diedenbergen. Etliche technische Gerätschaften stehen umher, teilweise selbstgebaut: ein Blitzgerät, eine Steuerungsanlage, eine Lichtschranke – und natürlich ein hochwertiger Fotoapparat. Manchmal liegt da auch noch ein Luftgewehr, manchmal eine Armbrust . . .

Der Raum wird abgedunkelt, stockduster muss er sein. Dann wird die Langzeitbelichtung der Kamera ausgelöst, wenig später fällt ein Schuss, nahezu zeitgleich zuckt ein Blitz auf . . .

Auf diese Weise gelingt es Frank Müller (51), Fotos von atemberaubender Präzision anzufertigen: Er fängt exakt jenen winzigen Augenblick ein, in dem eine Gewehrkugel eine Spielkarte in zwei Hälften teilt. Oder einen aufgeblasenen Luftballon zum Zerplatzen bringt. „Die Vorbereitung ist das wichtigste“, sagt Müller, „sie dauert oft Stunden“. Das Blitzgerät etwa muss so eingestellt werden, dass es nach dem Abgeben des Schusses mit einer Verzögerung von weniger als einer Tausendstel Sekunde ausgelöst wird.

Das Ergebnis sind Bilder, die mit ihrem unglaublichen Detailreichtum fas- zinieren. Spektakuläre High-Speed-Fotos, die sichtbar machen, was unseren Sinnen entgeht.

Frank Müller mit einem seiner Fotos aus der Reihe „Lost places“. Weitere Fotos und Informationen sind auf seiner Künstler-Homepage www.frank-mueller-foto.de zu finden.

Müller, verheiratet und Vater einer Tochter, betreibt in Hofheim an der Hattersheimer Straße (unmittelbar vor dem Showspielhaus) ein Elektrounternehmen. Vor genau 25 Jahren machte er sich mit einem Ein-Mann-Betrieb selbstständig, heute beschäftigt er sieben Mitarbeiter. Er hat sich auf die Betreuung von Hygiene-Geräten in Arztpraxen und Kliniken spezialisiert, bietet aber auch den klassischen Elektroservice an sowie Strom-, Ton- und Lichttechnik für Veranstaltungen.

Wie kommt ein handfester Handwerker zur filigranen Fotografie, zu einem Hobby also, das im Zeitalter des Handys für die meisten von uns zum nachlässigen Zeitvertreib geworden ist, das er jedoch mit akribischer Perfektion betreibt?

Im Tarnzelt auf der Jagd nach Motiven

„Ich war schon als Jugendlicher vom Fotografieren begeistert“, sagt er. Damals war die Welt noch analog, man musste Filme kaufen, sie zum Entwickeln bringen und dann tagelang auf die Abzüge warten. Jedes einzelne Foto kostete bares Geld, „da habe ich schnell gelernt, dass das Beachten technischer Regeln am Ende preiswerter ist, weil es zu guten Fotos führte“.

Mit der Zeit wurde er bei seinen Motiven wählerischer. Er fotografierte Tiere, aber nicht wie unsereins im Vorübergehen: „Manchmal liege ich stundenlang in einem Tarnzelt und warte auf die eine entscheidende Sekunde, die ein Foto einzigartig macht.“ Für Landschaftsfotos reist er am liebsten in nordische Länder: „Dort ist die Luft klarer, das Licht einzigartig, die Nähe zur Natur ist regelrecht spürbar. Diese Stimmung versuche ich, in meinen Bildern einzufangen.“

Lost places ins richtige Licht gerückt

Neuerdings nimmt er mit Vorliebe skurril anmutende Motive ins Visier: „Lost places“ – verlassene Plätze. Er fotografiert leerstehende Schwimmbäder, manchmal auch heruntergekommene Industrieruinen. Auch hier: Es wird nicht „einfach so“ geknipst – jedes Motiv wird hart erarbeitet. Im Internet recherchiert er nach der passenden Location. Vor Ort wählt Müller dann einen Blickwinkel aus, der die Mächtigkeit des Bauwerks wie auch dessen Zerbrechlichkeit und Vergänglichkeit offenbart. Er errechnet den genauen Zeitpunkt, wann die ausgesuchte Szene von der natürlichen Helligkeit des Tages in das richtige Licht gerückt wird. Am Ende ist es meistens nur noch ein schneller Knopfdruck, und das Mysterium des zerfallenen Ortes ist für immer eingefangen.

Der Lohn für derartige Mühen ist das einzelne Bild: perfekt durchdacht, perfekt ausgeleuchtet, perfekt inszeniert. Es sind Fotos, die den Betrachter staunen lassen, die ihn gefangen nehmen und oftmals so schnell nicht wieder loslassen. Dass diese Kunstwerke einer breiteren Öffentlichkeit bislang weitgehend verborgen blieben, ist schwer verständlich und allenfalls mit der Bescheidenheit des Fotografen erklärbar. Erst die Mitgliedschaft im Kunstkreis Wallauer Fachwerk führte dazu, dass Frank Müller inzwischen seine Werke gelegentlich bei Ausstellungen zeigt.

Menschenfotos sind nicht so sein Ding

Mit Menschenfotos hat er’s übrigens nicht so: „Die mache ich ganz selten“, sagt Frank Müller. Er habe es mal versucht, aber der Perfektionist in ihm habe erkannt: Das sei nicht sein Ding. Also lässt er’s lieber.

Nur einmal hat’s ihn gepackt, aber da stand mehr die Einzigartigkeit der Idee im Vordergrund: Er porträtierte in seinem Wohnort 100 Namensvetter. 100 Fotos von 100 Müllers aus Diedenbergen – daraus machte er ein großes Poster. Völlig verrückt natürlich. Aber ein echter Hingucker. Typisch Müller eben: auf ganz besondere Weise faszinierend.

Erschienen in der FNP/Höchster Kreisblatt) am 06. Juli 2019

Querschnittsgelähmt – und trotzdem Unternehmer

Seit einem Motorradunfall vor knapp 15 Jahren ist der Wallauer Steffen Kage querschnittsgelähmt, an einen Rollstuhl gefesselt und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Trotzdem schaffte er es, ein kleines Unternehmen aufzubauen und zu führen. Hausbesuch bei einem Mann, dessen Lebenskraft beeindruckt.

Es ist faszinierend zu beobachten: Der Mann sitzt bewegungslos vor seinem Schreibtisch, seine Arme hängen kraftlos herunter. Da plötzlich fängt der Cursor auf dem Bildschirm an zu zucken. Fotodateien bewegen sich hin und her, Dokumente öffnen und schließen sich… Es sieht aus, als sei eine unsichtbare Geisterhand am Werk.

Doch es ist der bewegungslose Mann, der den Computer steuert – allein mit der Kraft seiner Gedanken und den Blicken seiner Augen. Steffen Kage führt auf diese Weise ein Druckservice-Unternehmen, er könnte gar nicht anders: Er ist er seit Jahren querschnittsgelähmt.

Wir besuchen ihn in seinem Büro an der Langenhainer Strasse im Hofheimer Ortsteil Wallau. Lässiger Kapuzenpullover, Vollbart, das Haar stoppelkurz, die Brille schwarz gerandet. Seine Blicke sind ernst, nahezu verschlossen. Später wird er sagen, dass es ihm oftmals nicht leicht falle, freundlich zu gucken: Ständig diese verdammten Schmerzen! Stärkste Medikamente würden nicht helfen. Aber er wolle nicht klagen…

Steffen Kage, heute 61, hat trotz Querschnittslähmung ins Leben zurückgefunden und sich sogar selbständig gemacht – mit beeindruckendem Willen, aber sicherlich auch, das räumt er unumwunden ein, gestützt und getragen von der Liebe und Kraft seiner Ehefrau, der die Worte „in guten wie in schlechten Zeiten“ keine leere Formel sind, sondern ein unverbrüchliches Versprechen fürs Leben. Es gab gute Zeiten für das Ehepaar, völlig klar. Aber auch viele schlechte, und die waren von einer Intensität, wie sie ein Mensch eigentlich kaum ertragen kann. „Das hat uns aneinander geschweißt“, sagt sie und blickt ihn an. Er nickt.

Eine Sekunde der Unachtsamkeit

Rückblende: 4. September 2005 – es war ein schöner Tag. Die Wetterchronik berichtet von strahlendem Sonnenschein, das Thermometer zeigte 28 Grad. Steffen Kage fuhr mit Freunden auf dem Motorrad durch Rheinhessens, sie hatten gerade die Ortschaft Lautern durchfahren und wollten weiter nach Nassau, Kaffee trinken, dann wieder zurück nach Wallau. Jetzt steuerten sie auf Oberwallmenach zu, keine 200 Einwohner, eine alte Barockkirche, eine Handvoll denkmalgeschützter Häuser. Sie fuhren hintereinander, ganz gemächlich, 50, vielleicht 60 km/h schnell, noch eine leichte Linkskurve vor der Ortseinfahrt – da passierte es:

Die schwarze Yamaha XJR 1300 von Steffen Kage – Kenner schwärmen: ein wunderschönes Motorrad, eine echte Kultmaschine, ein fetter Vierzylinder mit satten hundert PS – kam von der Straße ab. Sie rutschte in einen Entwässerungsgraben und knallte gegen ein Betonrohr unter einer Feldzufahrt. Kage wurde auf den angrenzenden Acker geschleudert.

Seit dieser Sekunde ist in seinem Leben nichts mehr, wie es mal war: Beim Aufprall brachen die rechte Schulter, das Schlüsselbein und mehrere Rippen, eine Rippe bohrte sich in die Lunge. Der Helm riss den Kopf nach hinten, der fünfte Halswirbel wurde zertrümmert, ein Wirbelteil bohrte sich wie ein Dorn in das Rückenmark und zerstörte empfindliche Nervenstränge.

Aus, vorbei! Er habe keine Erinnerung mehr an den Unfall, sagt Steffen Kage. „Meine Freunde erzählten später, ich hätte noch gesagt, dass ich kein Gefühl in den Beinen hätte.“

Wenn er davon erzählt, wirkt er teilnahmslos, nahezu entrückt. Er hat die Sekunde, die aus einem vitalen Mann einen bewegungsunfähigen Schwerbehinderten machte, längst als unabänderlichen Fakt abgespeichert. Keine Emotion. Keine Gefühlsregung erkennbar.

Steffen Kage kann seit dem Unfall nicht mehr ohne fremde Hilfe leben, und das wird sich in seinem Leben auch nicht mehr ändern. Wie ist das, wenn man auf diese Weise gestoppt wird, unabänderlich, für alle Zeiten? „Man lernt, das, was geschehen ist, zu akzeptieren. Sonst würde man es nicht aushalten“, sagt er. 

Der Ehefrau in alle Ewigkeit dankbar

Wir sitzen in seinem Büro, in der früheren Garage des Familienhauses. Seine Frau Sonja, die Tierarzthelferin gelernt hat und später eine Ausbildung zur Facharzthelferin absolvierte, ist immer an seiner Seite. „Ohne sie wäre ich nicht mehr“, sagt er leise in einem Augenblick, da sie eine Tasse Kaffee zubereitet. „Ich bin ihr in alle Ewigkeit dankbar, dass sie das alles mit mir durchgestanden hat.“

„Das alles“ – das war ja nicht nur die tränenreiche Zeit nach dem Unfall. Das war auch der erzwungene Abschied von so vielen Träumen: Das Ehepaar hatte sich vor 30 Jahren beim Hessentag in Hofheim kennengelernt. 1992 die Heirat, 1996 machte er seinen Meister als Drucker, im gleichen Jahr wurde der Sohn geboren.

2002 übernahm er die damals weithin bekannte Druckerei seines Schwagers Erwin Born mitten in Wallau. 16 Mitarbeiter, ein Maschinenpark. Ein dickes Minus auf dem Konto, aber vor allem die feste Überzeugung, das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen zu können.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Steffen Kage seine Leidenschaft für heiße Öfen längst gezügelt. „Schon als Jugendlicher war ich motorradverrückt“, erzählt er. „Ich bin mit Freunden bis zu 30.000 Kilometer im Jahr gefahren, jede freie Minuten waren wir unterwegs, und wir fuhren bestimmt nicht langsam.“ Einen in der Clique hat’s erwischt: Er wurde von einem betrunkenen Radfahrer gerammt, stürzte und war sofort tot. Die anderen haben getrauert. Und sind weitergefahren. Auch Steffen Kage.

Erst mit der Heirat sei das vorbei gewesen, sagt er. Als selbständiger Unternehmer und Vater von zwei Kindern – die Tochter wurde 2002 geboren – wurden die Ausflüge zum raren Vergnügen: Allenfalls Wochenendtrips gab’s noch. Sonntägliches Cruisen mit Kaffeetrinken.

Ein langes Jahr in Kliniken und Reha

Bis der Unfall passierte. Nach Tagen im künstlichen Koma lag er mehr als ein Jahr lang in Kliniken. Seine Frau ließ derweil das Haus umbauen: Ein Lifter neben der Außentreppe, sonst wären die Wohnräume im ersten Stock für ihn nicht erreichbar. Ein behindertengerechtes Bad. Ein Zimmer für ihn mit Spezialbett und Rufanlage.

Daneben versuchte die Familie, die Druckerei zu retten. Aber es fehlte der Chef, und dann kam die übermächtige Konkurrenz im Internet dazu: Der Traum von einem eigenen Unternehmen platzte. Übrig blieb ein Berg von Schulden.

Er hat’s aber dann doch noch einmal versucht, eine Nummer kleiner natürlich: Steffen Kage entdeckte im Internet eine kostenlose Software, mit der man einen Computer mit den Augen steuern kann. Er perfektionierte die Sprachsteuerung, lange bevor „Alexa“ und „Siri“ auftauchten. So kann er heute das Telefon bedienen, Mails schreiben und verschicken, Plakate und Broschüren gestalten – der Computer reagiert auf jedes Zucken seiner Augen, gehorcht seinen Sprachbefehlen aufs Wort. Die Hände tun nichts. Sie können es nicht mehr. 

„Druck + Service Kage“ heißt die kleine Firma. Und sie funktioniert, bis heute! Die Kunden („etliche kenne ich seit vielen Jahren“) kommen aus der Region, er erstellt für sie belichtbare Dokumente, gestaltet Visitenkarten, Plakate und Broschüren, er organisiert die Umsetzung von Druckaufträgen. Nur wenn’s darum geht, die fertigen Produkte an die Kunden zu verschicken, ist er am Ende seiner Möglichkeiten. Aber dann ist ja Sonja zur Stelle, seine unermüdliche Frau.

Vielleicht fährt er demnächst allein mit dem Auto…

Trotz des Schicksalsschlages: Es gibt sie auch für Steffen Kage, die kleinen Glücksmomente, die das Leben immer wieder lebenswert machen. Da ist es die Gewissheit, das die Familie zusammensteht. Da sind die alten Freunde, die regelmäßig vorbeischauen, ihn auch mal abholen und mit ins Gasthaus mitnehmen. „Die Selbstverständlichkeit, mit der sie mir beim Essen und Trinken helfen, finde ich immer wieder beeindruckend“, sagt Kage. 

Und dann ist da auch der Fortschritt der Technik. Vielleicht, sagt er und schaut plötzlich ganz  verschmitzt, vielleicht werde er ja schon nächstes Jahr selbständig Auto fahren können. Wirklich wahr? Wie soll das denn gehen? Das Integrationsamt, sagt er, habe zugesagt, ihm beim Umbau und der technischen Ausstattung eines Autos zu helfen. Gutachten würden die Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit bescheinigen – dann kann’s losgehen:

„Ich werde vielleicht schon im nächsten Jahr mit dem Auto fahren können – ganz allein!“, sagt Steffen Kage. Und jetzt lacht er, endlich! Die Aussicht auf ein wenig mehr Freiheit hat den Schmerz besiegt – wenigstens für diesen Augenblick: „Ich freue mich riesig, ich kann’s kaum erwarten.“

Guntersblum: Immobilienaffäre der Bürgermeisterin aufgeflogen

Jetzt ist auch Guntersblums CDU-Bürgermeisterin in eine Immobilienaffäre verwickelt: Ein Wohnhaus in allerbester Ortslage wurde verkauft, und die Gemeinde besaß wie üblich ein Vorkaufsrecht, worüber allein der Gemeinderat hätte entscheiden dürfen. Doch Claudia Bläsius-Wirth überging die gewählten Bürgervertreter. „Ein Verwandter“ habe das Objekt gekauft, ließ sie später über die Zeitung verbreiten. Jetzt aber kam heraus: Es war kein Verwandter – es war ihr eigener Ehemann, der die Immobilie erworben hat. Da fragen wir uns natürlich: Warum hinterging die Frau ihr eigenes Parlament? Und warum nur verschweigt sie ihrer Gemeinde die ganze Wahrheit?

Am südlichen Ausgang des Kellerwegs findet sich das Wohnhaus, das jetzt dem Ehemann der Bürgermeisterin gehört.

Der Guntersblumer Kellerweg ist eine circa 1 Kilometer lange Straße im Westen der rheinhessischen Ortsgemeinde Guntersblum. In der Öffentlichkeit ist diese Straße vor allem aufgrund des jährlich hier stattfindenden Kellerwegfestes bekannt. Aufgrund seiner architektonischen und historischen Bedeutung ist der Guntersblumer Kellerweg als Denkmalzone ausgewiesen.

An diesem wunderschönen, geschichtsbeladenen Sträßchen besitzt heute auch die Familie der Bürgermeisterin ein eigenes Haus. Michael Wirth hatte hier vor gut einem Jahr, kaum einer im Ort hat’s mitbekommen, ein richtig schönes Schnäppchen machen können: Der IBM-Manager erwarb am Kellerweg 106 ein größeres Anwesen samt mehrstöckigem Wohnhaus und angrenzendem Wingert.

Herr Wirth darf selbstverständlich kaufen, was immer er will. Wenn jetzt trotzdem etliche Kommunalpolitiker quer durch alle Parteien zornbebend reagieren, wenn die SPD sogar die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen will, dann liegt das an der Ehefrau des neuen Kellerweg-Hauseigentümers: Claudia Bläsius-Wirth ist die Bürgermeisterin von Guntersblum, die CDU-Lokalpolitikerin ist 57 Jahre alt und gerade mal seit drei Jahren im Amt, die allerdings schon reich an unschönen Affären sind.

Mit ihrem Verhalten beim Immobiliendeal am Kellerweg hat die Rathauschefin eine neue Eskalationsstufe gezündet. Mitglieder des Gemeinderates quer durch die Fraktionen fühlen sich allzu dreist übergangen, ja vorsätzlich getäuscht. Die Bürgermeisterin, so klagen sie unisono, schere sich offenbar einen Deut um Vorschriften und Gesetze, und sie folge dabei wohl nur ihren ureigenen Interessen.

„Das Vorgehen von Frau Bläsius-Wirth ist hart an der Grenze zum Rechtsbruch“, formuliert ungewöhnlich scharf der normalerweise besonnen reagierende FWG-Mann Dr. Gerhard Stärk.

„Sie hat ihre Stellung als Ortsbürgermeisterin für private Zwecke missbraucht“, wettert SPD-Chef Rainer Tröger.

Denkmalschutz für das Haus eines Toten beantragt

Die Ursprünge der Guntersblumer Immobilienaffäre reichen zurück bis in die Schlussphase des Jahres 2016: Damals verstarb Helmut Neumann, bekannt in der Gemeinde als Vorsitzender des Verbandes VdK, geschätzt für sein soziales Engagement und seine ausgeprägte Mitmenschlichkeit. Er muss ein Mann mit großem Herzen gewesen sein – und zugleich von trauriger Einsamkeit: Angehörige von ihm sind nicht bekannt.

Das Türschild am Haus, dass nun der Familie der Bürgermeisterin gehört.

Und so wurde, weil kein Erbe sich meldete, sein Wohnhaus am südlichen Ausgang des Kellerwegs von Amts wegen einem Nachlassverwalter übergeben. Der kommt aus Worms und sagt heute erklärend, dass zu seinen Aufgaben die Sicherstellung des Vermögens gehöre, auch dessen Verwaltung und gegebenenfalls die Suche nach Erben, was manchmal durchaus sehr lange dauern könne.

In diesem Fall ging alles recht fix:

Herr Neumann war gerade mal ein halbes Jahr tot, da ging bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz der Antrag ein, das Haus am Kellerweg 106 unter Denkmalschutz zu stellen. Es ist nicht ganz klar, wer den Antrag abgeschickt hat. Der Eigentümer war tot, der Nachlassverwalter, damals frisch im Amt, war’s nach eigenem Bekunden nicht gewesen, die Nachbarn waren es auch nicht. Antragsteller kann eigentlich nur die Gemeinde gewesen sein – also Frau Bürgermeisterin.

Hatte sie damals schon ein Auge auf das Objekt geworfen?

Schon einen Monat später, im Juni 2017, begutachtete ein Wormser Architekt das Anwesen und schätzte den Verkehrswert. Angeblich wurde das Objekt danach von einem Immobilienmakler angeboten. Alles sei ordnungsgemäß gelaufen, versichert der Nachlassverwalter: Es habe mehrere Interessenten gegeben, das beste Angebot habe den Zuschlag bekommen.

Sie überrumpelt Gemeinderat, er unterschreibt Kaufvertrag

 Zum Vergrößern anklicken: Die Rückseite des Hauses Kellerweg 106. Ein Weingarten gehört zum Haus.

Im Oktober 2017 hatte die Denkmalschutzbehörde bestätigt, dass das Gebäude schützenswert sei. Das Kommunalparlament musste dem zustimmen. Guntersblums Bürgermeisterin sorgte dafür, dass das Votum in ihrem Sinne ausfiel:

Sie brachte Ende Juni 2018 einen Antrag in die Sitzung des Gemeinderates ein. Das Thema stand nicht auf der Tagesordnung, Claudia Bläsius-Wirth überrumpelte die Lokalpolitiker regelrecht: Der Kellerweg 106 solle unter Denkmalschutz gestellt werden, sagte sie, darüber möge man doch bitte noch im Verlauf der Sitzung abstimmen. Ein Grund für ihre Eile war nicht auszumachen, zumindest damals nicht.

Liest man das Protokoll der Sitzung, drängt sich zudem der Eindruck auf, nicht die Gemeindeverwaltung habe den Antrag auf Denkmalschutz gestellt, sondern die Denkmalschützer seien von sich aus aktiv geworden. Auszug:

Die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Denkmalschutzbehörde unterrichtet, dass sie beabsichtigt, das Anwesen Kellerweg 106 in die Denkmalliste aufzunehmen. Entsprechend § 10 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz hat die Untere Denkmalschutzbehörde bezüglich des Vorhabens die Gemeinde anzuhören und ihr Gelegenheit zu geben, sich hierzu innerhalb eines Monats zu äußern.

Was sollten die Ratsmitglieder dazu sagen? Natürlich stimmten sie zu. 

Bei der Abstimmung rückte Frau Bläsius-Wirth vom Tisch ab, was als Zeichen von Befangenheit gilt und in der Regel nicht weiter hinterfragt wird. „Wir haben uns nichts dabei gedacht“, sagen denn auch Ratsmitglieder heute. Zumal die Bürgermeisterin beharrlich schwieg:

Mit keinem Wort erwähnte sie, wer den Antrag auf Denkmalschutz gestellt hatte. Und schon gar nicht verriet sie, dass ihr Ehemann kurz davor stand, das Haus am Kellerweg zu kaufen.

Heute sehen wir klarer und können uns deshalb auch einen Reim darauf machen, warum der Gemeinderat so schnell dem Denkmalschutz zustimmen sollte: 

Vier Wochen vor der Ratssitzung, im Mai 2018, waren sich Rechtspfleger und Bürgermeisterin-Ehemann Michael Wirth angeblich einig geworden. Es heißt, der Kaufpreis sollte 295.000 Euro betragen. Eine Bestätigung für diese Zahl gibt es nicht.

Nur vier Wochen nach der Ratssitzung, es war Ende Juli 2018, unterschrieb der Ehemann von Claudia Bläsius-Wirth bei einem Notar den Kaufvertrag. 

Heimlich im Rathaus aufs Vorkaufsrecht verzichtet

Das Tricksen und Täuschen der CDU-Frau ging weiter: Wenn ein Haus in innerörtlicher Lage verkauft wird, muss der Notar die Verbandsgemeinde unterrichten, und die wiederum muss die Gemeinde informieren: Denn die hat stets ein Vorkaufsrecht. Eine solche Regelung soll es den Kommunen ermöglichen, sich Grundstücke zu sichern, die zum Wohle der Allgemeinheit benötigt werden.

Das Haus am südlichen Ausgang des Guntersblumer Kellerwegs.

Das Vorkaufsrecht ist gesetzlich klar geregelt, es gehört zum kleinen Einmaleins der Verwaltungsführung und wird in der Regel ganz unproblematisch angewandt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“: Ob das Vorkaufsrecht wahrgenommen wird oder nicht, darüber hat allein das Plenum der gewählten Bürgervertreter zu entscheiden, in diesem Fall: der Guntersblumer Gemeinderat.

In Guntersblum aber erfuhren die Mitglieder des Gemeinderates nichts vom bevorstehenden Verkauf einer Immobilie am Kellerweg – und deshalb natürlich auch nichts von einem Vorkaufsrecht. Sie wurden übergangen, ja, sie wurden regelrecht ausgeschaltet. Das Thema „Kellerweg 106“ wurde im Rathaus wie eine geheime Kommandosache behandelt:

Vier Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages durch ihren Ehemann, es war der 28. August 2018, legte Claudia Bläsius-Wirth ihren Beigeordneten Muth und Willius das Formblatt „Betr. Vorkaufsrecht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch“ vor. Angekreuzt war der Punkt „Ein Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB besteht, soll aber nicht ausgeübt werden.“

Die beiden Beigeordneten unterschrieben das Papier. Sie waren arglos.

Bis heute ist unklar, warum die Bürgermeisterin ihren Gemeinderat bei dieser Entscheidung nicht wie vorgeschrieben einbezogen hat. Ihr Verhalten öffnet deshalb Tür und Tor für Spekulationen: Ging bei dem Immobiliendeal vielleicht nicht alles mit rechten Dingen zu? Welche Gründe könnte es sonst geben für die ganze Geheimnistuerei?

Ist der Ehemann der Bürgermeisterin ein Verwandter seiner Frau?

Als erste Gerüchte im Ort kursierten, wollte SPD-Chef Tröger im Gemeinderat von der Bürgermeisterin wissen, warum sie an der Abstimmung über den Denkmalschutz nicht teilgenommen habe. Wieder vernebelte die Bürgermeisterin die Wahrheit, in einem Sitzungsprotokoll ist nachzulesen:

Die Vorsitzende begründet dies mit Betroffenheitsgründen, wegen einem später stattgefundenen Ankauf des Grundstückes eines Verwandten.

Wie bitte? Ein Verwandter der Bürgermeisterin soll das Grundstück gekauft haben? Was sollte das denn jetzt heißen? 

Eine Verwandtschaft, das ist in Paragraf 1589 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig geregelt, besteht in rechtlichem Sinne nur zwischen Blutsverwandten. Ein Ehepartner ist laut Definition ein Angehörigert: „Welche Frau bezeichnet denn ihren eigenen Ehemann als Verwandten?“ fragt denn auch empört ein CDU-Ratsmitglied. Seinen Namen will er auf keinen Fall veröffentlicht sehen: Im Mai finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt, da möchte er nicht als Königinnenmörder gelten. Für den Lokalpolitiker steht jedoch fest: „Ich finde es unfassbar: Unsere eigene Bürgermeisterin hat uns alle bewusst in die Irre geführt! Damit schadet sie der ganzen Gemeinde, das macht sie eigentlich untragbar!“

Drei Jahre im Amt – und jede Menge Ärger in der Gemeinde

Es ist nicht das erste Mal, dass die Guntersblumer Bürgermeisterin für kopfschüttelndes Entsetzen in ihrer Gemeinde sorgt. „CBW“ regiert in dem 3700-Seelen-Dorf seit Anfang 2016, nachdem der allseits beliebte Bürgermeister Reiner Schmitt überraschend gestorben war. Seitdem ist’s vorbei mit dem friedlichen Miteinander: Seit Claudia Bläsius-Wirth auf dem Chefsessel im Rathaus sitzt, wird die Gemeinde immer wieder von unliebsamen Geschichten durchschüttelt

Als erstes fuhr sie ein seit langem geplantes und von allen Kommunalpolitikern für äußerst wichtig erklärtes Senioren-Bauprojekt frontal gegen die Wand. Zwar hatte sie in ihrem Wahlkampf getönt: Das geplante Pflegeheim „federführend voranzutreiben sehe ich als eine meiner Hauptaufgaben“. Doch kaum im Amt, beendete sie die Zusammenarbeit mit dem Wiesbadener Unternehmer, der bereits seit Jahren an dem Projekt gearbeitet hatte. Der Mann verklagte die Gemeinde daraufhin auf 100.000 Euro Schadensersatz, der Prozess soll demnächst stattfinden.

Die Bürgermeisterin favorisierte sodann einen Projektentwickler aus einem Nachbarort, der tatsächlich beeindruckend auftrat – mit großen Sprüchen. Da war jedoch allerhand Hochstapelei dabei, denn in Wahrheit verfügte der Mann über keinerlei Erfahrung als Bauinvestor. Als das Millionen-Projekt die Kommune in eine gefährliche Schieflage zu bringen drohte, grätschte der Gemeinderat dazwischen: Die Hochrisiko-Zockerei der Bürgermeisterin wurde gestoppt; das so wichtige Haus für Senioren existiert seither wieder nur auf der Wunschliste.

Ruhe kehrte indes nicht ein, im Gegenteil: Es folgte der Guntersblumer Kita-Skandal. Frau Bläsius-Wirth hatte eine „Maxime“ erlassen, die angeblich als Grundlage für die Arbeit in den örtlichen Kindergärten gelten sollte. Daraus leitete sie das Recht für sich ab, eine langgediente Kita-Mitarbeiterin zu feuern. Ein Gericht musste die Bürgermeisterin zur Räson bringen: Die Kindergärtnerin darf bleiben, die Kündigung musste rückgängig gemacht werden.

Einer zweiten Kita-Mitarbeiterin kürzte die Bürgermeisterin derart drastisch die Stundenzahl, dass die Frau in echte Existenznöte geriet. Wieder landete der Fall vor Gericht, und wieder hatte die Gemeinde das Nachsehen.

Unterm Stich hat der Kita-Ärger die dörfliche Gemeinschaft erheblich belastet, das Vertrauen in die Rathausführung schwer gestört und nicht zuletzt eine Menge Geld gekostet: Die gefeuerte Kita-Mitarbeiterin musste rückwirkend bezahlt werden, hinzu kommen die Prozesskosten – das summierte sich auf einen fünfstelligen Betrag, natürlich zu Lasten der Gemeinde.

Schließlich machten Rechnungsprüfer unlängst die Entdeckung, dass die Rathauschefin wiederholt Bürobedarf fürs Rathaus über ihre private Agentur eingekauft hat. So etwas geht gar nicht: In-sich-Geschäfte sind einer Bürgermeisterin grundsätzlich nicht erlaubt. Und in jedem Fall wäre der Gemeinderat zu unterrichten gewesen, was, wenig verwunderlich, hier nicht geschehen ist.

„Vetternwirtschaft“ im Rathaus: Ein Fall für den Staatsanwalt?

Wir hätten in diesem Bericht gerne eine Erklärung von Claudia Bläsius-Wirth veröffentlicht. Wir hatten ihr deshalb eine Reihe Fragen mit der Bitte um Beantwortung ins Rathaus geschickt: Wie der Immobiliendeal wirklich abgelaufen sei, wollten wir wissen. Warum sie ihren eigenen Gemeinderat übergangen habe. Und warum sie nicht ihren Ehemann als Käufer des Grundstücks angegeben, sondern einen anonymen Verwandten vorgeschoben habe.

Zwei Fristen ließ Frau Bläsius-Wirth verstreichen: Sie schickte keine Antworten, nicht einmal eine Absage. Sie reagierte einfach nicht. Auf kritische Fragen glaubt die Frau wohl nicht antworten zu müssen.

Dass sie die Wahrheit am Ende zumindest gegenüber ihrem Gemeindeparlament offenbaren musste, ist vor allem der FWG zu verdanken: Die stellte, misstrauisch geworden, einen Antrag auf Akteneinsicht. Einige Lokalpolitiker durften sich daraufhin die Unterlagen im Rathaus ansehen, und da lasen sie natürlich auch den Namen des angeblichen Verwandten,der Bürgermeisterin. Jetzt haben die Lokalpolitiker noch jede Menge weiterer Fragen, darunter auch die, wie der Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich an die Info über den Immobilienverkauf gekommen ist… 

„Das ist Insiderhandel, ganz eindeutig“, sagt FWG-Mann Stärk. Ihn erbost vor allem, wie der Gemeinderat getäuscht und umgangen wurde: „Als ich erstmals davon erfuhr und mir klar wurde, wie mit uns umgegangen wurde, habe ich fast einen Tobsuchtsanfall bekommen.“

SPD-Chef Tröger spricht inzwischen ganz offen von „Vetternwirtschaft im Rathaus“, die „moralisch mehr als verwerflich und unanständig“ sei. Hätte die Gemeinde das Grundstück am Kellerweg erworben, hätte man eines Tages die direkt angrenzende Kita oder auch die nahe Grundschule erweitern können: „Das ist jetzt nicht mehr möglich.“ Es bestehe im Übrigen auch der Verdacht, dass die Bürgermeisterin gegen ihre Schweige- und Treuepflicht verstoßen habe. Vielleicht habe sie sich sogar strafbar gemacht wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen, sagt Tröger. „Eigentlich ist das ein Fall für den Staatsanwalt.“&

Das letzte Wort in der Immobilienaffäre der CDU-Bürgermeisterin von Guntersblum ist ganz bestimmt noch nicht gesprochen.

Worms: Der CDU-Chef und die 1-Million-Euro-Immobilie

Wir schauen heute nach Worms, in die zweitgrößte Stadt Rheinhessens: Dort sind, mit dem Segen der obersten Stadtführung, ganz merkwürdige Immobilien-Geschäfte abgelaufen. Der CDU-Fraktionschef erwarb ein Grundstück und verkaufte es für sehr viel mehr Geld an ein Unternehmen, in dem der SPD-Oberbürgermeister den Aufsichtsrat anführt. Das Unternehmen aber weiß mit dem Grundstück gar nichts anzufangen und wollte es teuer weiterverkaufen – an einen städtischen Betrieb. Da stoppte ein Gutachten den Deal: Die Immobilie ist offenbar völlig überteuert! Was geht da ab?

Bislang wurden Details unter der Decke gehalten, jetzt kommen sie erstmals auf den Tisch: Die Stadtführung erweist sich als dichtes Gestrüpp, hinter dem Politiker undurchsichtige Geschäfte machen – auf Kosten des Steuerzahlers.

Worms ist zuplakatiert: SPD-Kissel gegen CDU-Kessel.

Nächsten Sonntag wählt die Stadt einen neuen Oberbürgermeister. Amtsinhaber Michael Kissel (SPD), ein populärer Polit-Haudegen, tritt zum dritten Mal an: Der 63-Jährige, so ist zu hören, soll über seine Kandidatur ganz allein entschieden haben, seine Genossen durften allerdings zustimmen

Die CDU schickt ihren Landtagsabgeordneten Adolf Kessel ins Rennen, der in dieser Woche 61 Jahre alt wird und den man mit der Vokabel „blass“ ziemlich farbenfroh beschreiben würde. Der Mann, notierte das Stadtmagazin „WO!“ mit beißendem Spott, falle allenfalls dadurch auf, dass er nicht auffalle. 

Das ist Wahlkampf in Worms: Kessel gegen Kissel – in der Stadt wird herzhaft gelacht über die Namensgleichheit der ungleichen Kandidaten. Das Rennen um den Chefsessel im Rathaus, heißt es allenthalben, sei doch längst gelaufen.

Worms hat die Wahl: Kessel (SPD) oder Kissel (CDU).

Wie anders war das doch im letzten OB-Wahlkampf! Damals, es war im Jahr 2011, sah sich Amtsinhaber Kissel einem Kandidaten gegenüber, der ihm ernsthaft gefährlich zu werden drohte. Tatsächlich holte Klaus Karlin in der Stichwahl satte 47 Prozent, „das beste Ergebnis, das ein CDU-Kandidat in Worms bei einer Oberbürgermeisterwahl jemals eingefahren hat“, jubelte der damalige CDU-Kreisvorsitzende Hans-Joachim Kosubek (67). Bei der Wahlparty umarmte er den Beinahe-Gewinner und rief ekstatisch aus: „Wir sind stolz auf dich!“ Ob das heute auch noch gilt?

Dieser Klaus Karlin, ein Vater von sechs Kindern und Rechtsanwalt ohne besondere Spezifikation (laut Homepage kümmert er sich schwerpunktmäßig um Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Erbrecht, also irgendwie um alles), ist heute 54 Jahre alt. Als Chef der CDU-Fraktion im Wormser Stadtrat gilt er als einer der wichtigsten Vertreter seiner Partei in der 86.000-Einwohner-Stadt. Gleichwohl trat er, was Beobachter der lokalen Politik sehr überraschte, bei der anstehenden OB-Wahl nicht wieder als Kandidat an. Und als der Wahlkampf kürzlich in die spannende Schlussphase ging, setzte er sich einfach ab in den Urlaub. Das ist ungewöhnlich für eine CDU-Spitzenkraft: So verhält sich eigentlich nur einer, der seinen Parteifreund nicht unterstützen will – oder dessem Gegenkandidaten das Feld überlassen möchte.

Stadtspitze taktiert in schwer nachvollziehbaren Winkelzügen

Jetzt wurden auch noch Details zu Grundstücks-Transaktionen bekannt, an denen Klaus Karlin wie auch die Stadtführung unmittelbar beteiligt waren. Es geht um den früheren Schlachthof, einem Gelände in ziemlich guter Lage, unweit vom Zentrum gelegen, ganz nahe am Rhein. Auf dem Grundstück steht die alte Markthalle, deren gewaltige Ausmaße von einstiger wirtschaftlicher Bedeutung künden, die aber heute, nach Jahren des tristen Leerstands und ungehinderten Zerfalls, nur noch den morbiden Charme einer verlassenen Industrieruine ausstrahlt.

Die gewaltige Schlachthof-Ruine mitten in Worms.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende konnte das Objekt über eine neu gegründete Firma für einen sehr guten Preis erwerben; später konnte er sie sehr teuer an ein Unternehmen weiterverkaufen, an dem die Stadt zu 50 Prozent beteiligt ist und an dessen Spitze der Oberbürgermeister steht. Einzelheiten dieser Immobilienschieberei wurden bisher streng unter Verschluss gehalten. Erst jetzt kommen alle Fakten auf den Tisch, auch, weil einige Lokalpolitiker bislang unbekannte und vertrauliche Dokumente aufzudecken bereit waren. Ihre Informationen lassen bei den Menschen in Worms Fragen dahingehend aufkommen, dass einige Hauptakteure der Lokalpolitik nicht allein im Bemühen um das Gemeinwohl handeln und sich dabei offensichtlich auch leiten lassen von schnöden Eigennutz. 

Für Schlachthof-Ankauf gründete CDU-Chef eine neue Firma

Es war im Jahr 2012, also ein Jahr nach seiner knappen Wahlschlappe. Da gründete Klaus Karlin eine neue Firma, die nach ihren Gesellschaftern mit „KB Immobilien GmbH“ benannt wurde: Dem CDU-Politiker stand der umtriebige Unternehmer Murat Basaran (48) zur Seite, der seine „Iso Basaran GmbH“ im Internet „als führendes Unternehmen in Deutschland in den Bereichen Dämmtechnik und Brandschutz“ anpreist.

Als Adresse für die neue Immobilien-GmbH wurde die Anwaltskanzlei von Karlin in der Rathenaustraße in Worms angegeben. Kurz nach der Eintragung beim Mainzer Amtsgericht (HRB 44315) erwarb die GmbH den ehemaligen Wormser Schlachthof. Das riesige Objekt stand weitgehend leer. Diverse Schlachthof-Firmen waren zuvor pleite gegangen, Insolvenz- und Zwangsverwalter waren angerückt. Ein Sachverständiger hatte den Wert der Immobilie auf knapp 800.000 Euro taxiert, ein Insolvenzverwalter soll sogar 1,5 Millionen Euro aufgerufen haben. Bei Zwangsversteigerungen wurden 200.000 Euro geboten, was für den Hauptgläubiger, die Sparkasse, völlig inakzeptabel war.

Viel Geld investiert – aber offenbar keinen klaren Plan

Karlin/Basaran ließen ernsthafte Pläne zur Bebauung und Nutzung des Areals, sollte es sie überhaupt gegeben haben, auch nach dem Kauf nicht erkennen. Umso eifriger fütterte der CDU-Politiker die lokale Presse mit seinen „Gedankenspielen“: Er wolle Handwerker und Dienstleister ansiedeln, erzählte er. Oder Autohändler. Oder eine Markthalle einrichten. Oder ein Hotel. Oder irgendetwas mit Booten machen.

Später tat er kund: Er könne sich vorstellen, Senioren-Wohnungen auf dem Schlachthof-Grundstück zu bauen, und die Markthalle könne man gastronomisch nutzen. Es klang nach: Vielleicht. Eventuell. Oder nicht? Oder doch?

Das Innere des alten Schlachthofs – nur noch eine Ruine.

Das Gespann Karlin/Basaran, so hat es im Rückblick den Anschein, hatte viel Geld investiert, ohne sich zuvor tiefere Gedanken über eine konkrete Nutzung von Grundstück und Bauruine gemacht zu haben. Das ist etwas ungewöhnlich bei einem derartigen Investment, selbst wenn man berücksichtigt, dass Karlin kaum Erfahrungen als Projektentwickler vorweisen kann. Sein unternehmerisches Engagement, sieht man von seinem Anwaltsbüro ab, erscheint überschaubar:

2008 wurde in Worms eine Firma namens „KWL Zahlungsmanagement GmbH (AG Mainz, HRB 41619) gegründet. Adresse: Karlins Anwaltsbüro in der Rathenaustrasse. Das „K“ im Firmennamen dürfte für Karlin stehen, das „W“ für die damalige alleinige Gesellschafterin Nicole Weintz und das „L“ für die Prokuristin Nicole Leobner.

Hinter dem seriös klingenden Firmennamen versteckt sich ein Inkassobüro, das mit dem Brutalo-Slogan „Wir bringen Ihre Schuldner ins Schwitzen“ noch heute um Aufmerksamkeit und Kundschaft buhlt. Der CDU-Politiker übernahm anfangs die Geschäftsführung, stieg später mit einer 12.500-Euro-Einlage als Gesellschafter ein. Mitgesellschafterin Nicole Weintz heißt heute übrigens Nicole Gundersdorff und wird auf Karlins Homepage als seine Sekretariatsleiterin vorgestellt.

Über Geld will Klaus Karlin bis heute nicht reden

2012 gab Karlin die operative Leitung der Geldeintreiber-Firma ab (Frau Gundersdorff übernahm): Er bereitete sich – neben seinem Job als Rechtsanwalt und seinem Polit-Engagement in der CDU – wohl auf sein Wirken als Investor und Projektentwickler vor. Doch mit dem Schlachthof-Projekt ging es nicht so richtig voran:

Die von ihm zuletzt favorisierten Wohnungen wurde abgelehnt: Wohnbebauung mitten in einem Gewerbegebiet erschien den meisten Kommunalpolitikern nicht passend. Der CDU-Fraktionschef im Stadtrat drohte daraufhin öffentlich, er werde seine Investoren-Interessen auf dem Klageweg durchzusetzen: „Wir sind sicher, dass wir das gewinnen werden“, verkündete er markig via Zeitung.

Der alte Schlachthof verfiel derweil zusehends.

Heute zeigt sich der CDU-Fraktionschef über diese Periode seines unternehmerischen Schaffens nicht sonderlich auskunftsfreudig. Er teilt mit, es habe seinerzeit „absolute Transparenz“ gegeben, „da über den Erwerb ausführlich in der Presse informiert wurde“. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit: Der Preis, den Karlin für den Schlachthof bezahlen musste, wurde öffentlich nie kommuniziert.

Karlin will auch heute nicht über Geld reden. Sein Geschäftspartner Basaran, so teilte er mit, „hat mich ausdrücklich gebeten, Zahlen nicht zu nennen. Daran werde ich mich orientieren“.

Das ist sein gutes Recht. Wir haben allerdings auch ohne seine Hilfe alle Zahlen erfahren. Karlin/Basaran hatten den Kaufvertrag im Dezember 2012 unterschrieben, im Rückblick muss er ihnen vorgekommen sein wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk: Sie hatten nur 400.000 Euro zahlen müssen.

EBWO hat einen Plan, Rhenania die besseren Drähte

Knapp anderthalb Kilometer vom alten Schlachthof entfernt liegt die Rhenania AG. Das Logistikunternehmen gehört zur Hälfte der Stadt, weshalb alles Geld, das die Firma ausgibt oder einnimmt, auch den Bürgern von Worms gehört. Deshalb sollte im Rathaus wie Parlament ein ausgeprägtes Interesse an einer seriösen und wirtschaftlichen Unternehmensführung bestehen. Der Aufsichtsrat der Rhenania AG, der die Geschäftsführung kontrollieren soll, wird vom Oberbürgermeister angeführt.

Michael Kissel sagt, es gebe bei der Rhenania die Strategie, „bei jeder sich bietenden Gelegenheit für das Unternehmen geeignete Grundstücke zu erwerben“. Deshalb habe man zum Beispiel Ende 2016 das Sportplatzgelände des FC Blau-Weiß erworben. Es befindet sich in direkter Nachbarschaft des alten Schlachthofgeländes.

Über dieses Immobiliengeschäft sei es zu Gesprächen mit Karlin/Basaran gekommen: Die hätten ihre Immobilie wieder verkaufen wollen, und bei Rhenania sei man sich einig gewesen – Achtung, es folgt feinstes Polit-Sprech! –, „dass der Erwerb des Schlachthofgeländes den strategischen Entwicklungsabsichten entspricht und angegangen werden soll“.

Zur selben Zeit meldete allerdings auch ein anderes städtisches Unternehmen großes Interesse an: Der städtische Entsorgungs- und Baubetrieb Worms, kurz EBWO genannt, hatte bereits ganz konkrete Gedanken zur Nutzung des Schlachthofgeländes vorzuweisen. Man wollte auf dem Grundstück verschiedene Betriebsteile zusammenführen, die derzeit über die Stadt verteilt sind; die geräumten Standorte wiederum sollten für den Bau von Wohnungen, Kita, Sporthalle etc. freigegeben werden.

Das Rathaus von Worms. Noch sitzt Michael Kessel auf dem Chefsessel.

Oberbürgermeister Kissel war in all diese Überlegungen eingeweiht. Es ist davon auszugehen, dass sie auch dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Karlin bestens bekannt waren: Die Wege sind kurz in Worms, das Netz engmaschig – der für die EBWO zuständige Dezernent im Rathaus heißt Hans-Joachim Kosubek, Sie erinnern sich, der Mann, der vor Jahren so stolz war auf Karlin…

Es hätte jetzt alles ganz einfach ablaufen können: EBWO hatte nachvollziehbare Pläne, das städtische Unternehmen hätte das Schlachthof-Gelände also, vernünftiger Weise, kaufen sollen.

Aber so ist das dann wohl in Worms: CDU-Fraktionschef Karlin und sein Partner Basaran verkauften den Schlachthof an die Rhenania AG, die lediglich abstrakte „Entwicklungsabsichten“  hatte.

Die wundersame Wertsteigerung des alten Schlachthofgeländes

Klaus Karlin will heute nicht verraten, wie es zu dieser Entscheidung kam. Er will auch nicht sagen, wie viel Geld ihm die Rhenania gezahlt hat. Er wird seine Gründe haben.

Wir haben den Kaufpreis dennoch erfahren, im Rathaus: Der CDU-Fraktionsvorsitzende und sein Geschäftspartner Basaran bekamen von der Rhenania AG knapp eine Million Euro überwiesen, exakt: 999.999 Euro. Dazu fielen für das Logistikunternehmen die Nebenkosten für Notar, Grundbuchamt, Grundsteuer usw. an, die üblicherweise der Käufer zu tragen hat.

Die Rhenania AG musste damit für den alten Schlachthof insgesamt 1,130 Millionen Euro zahlen. Für Karlin/Basaran dürfte dieser Deal der zweite große Glücksfall gewesen sein: Mit ihrer Firma KB Immobilien GmbH hatten sie den Schlachthof für nur 400.000 Euro erworben – und konnten ihn nach vier Jahren für 1 Million Euro wieder abstoßen.

Was sind die Gründe für diese wundersame Wertsteigerung? Karlin gibt auf Anfrage die recht pauschale Antwort, es sei „erheblich“ in die Immobilie investiert worden. Außerdem sei die Wertigkeit eines Grundstückes aus Sicht des Käufers zu bestimmen und richte sich stets auch nach dessen Absichten.

Fragte an Oliver Schüttler, den Geschäftsführer der Rhenania AG: Warum kaufte er mit seinem Unternehmen ein Grundstück, für das er seit zwei Jahren – bis heute! – keine konkrete Verwendung weiß? Und warum zahlte er einen derart hohen Preis, wenn der Verkäufer doch ganz offensichtlich verkaufen wollte?

Schüttler will nichts sagen. Er verweist auf seinen Aufsichtsratsvorsitzenden. Oberbürgermeister Michael Kissel begründet die Kaufpreissteigerung wortreich mit „nachgewiesenen Aufwendungen“ – umfangreiche Abbrucharbeiten, Einebnung des Grundstücks, Planungskosten usw. Konkreter lässt er sich allerdings nicht aus, auch nicht auf Nachfrage.

Gutachten verrät den wahren Wert des Schlachthof-Grundstücks

Das Problem, das sich heute abzeichnet: Die Rhenania AG ist Eigentümerin eines 1-Mio-Euro-Grundstücks mit einer riesigen Industrie-Ruine obendrauf, hat aber überhaupt keinen Plan, was sie damit anfangen soll. Weshalb man vor Monaten auf die Idee kam, sich der Immobilie wieder zu entledigen und sie weiterzuverkaufen – an den städtischen Entsorgungsbetrieb EBWO.

EBWO, so dachte man sich wohl bei der Rhenania, hatte das Grundstück ja mal haben wollen – dann sollen sie es jetzt auch kriegen: Der Entsorgungsbetrieb müsse natürlich als Kaufpreis alle bisher angefallenen Kosten übernehmen. Und er müsste natürlich auch alle Nebenkosten zahlen, die bei so einem Grundstücksgeschäft anfallen, das wären jetzt noch einmal mehr als hunderttausend Euro.

Somit müsste der EBWO für das Schlachthofgelände vermutlich 1,3 Millionen Euro zahlen, vielleicht auch einiges mehr.

Es wurde darüber ernsthaft verhandelt, es gab dann noch Diskussionen, weil Teile des alten Schlachthofs unter Denkmalschutz stehen und dringend gesichert und saniert werden müssten, was nach ersten Schätzungen einige hunderttausend Euro kosten dürfte. Bei Karlin war das offensichtlich kein Thema gewesen, aber jetzt: Wer sollte eigentlich dafür aufkommen? Etwa der Käufer? Oder der Verkäufer, die Rhenania AG?

Diese Frage wurde nicht geklärt, es war am Ende auch egal: Im Werksausschuss Entsorgung – das ist das parlamentarische Gremium, das den EBWO kontrolliert – wurden Zweifel laut: Wenn man als städtischer Entsorgungs- und Baubetrieb Worms derart viel Geld allein für das Grundstück ausgebe, dazu noch etliche Millionen für einen notwendigen Um- bzw. Neubau, dann drohten am Ende womöglich Gebührenerhöhungen in der Stadt…

Letzten Monat befasste sich das Gremium noch einmal mit dem Schlachthof-Ankauf. Es war im nicht-öffentlichen Sitzungsteil, die Bürger von Worms sollten Details nicht erfahren, wohl aus gutem Grund: Denn hinter verschlossenen Türen wurde ein Gutachten vorgetragen, das der unabhängige Gutachterausschuss der Stadt ganz aktuell erstellt hatte.

Jetzt lag die Wahrheit auf dem Tisch: Der Verkehrswert des Wormser Schlachthofgeländes liegt gerade mal bei 450.000 Euro!

Am Ende muss der Steuerzahler für alles aufkommen

Ende 2012 konnte der Wormser CDU-Fraktionschef Klaus Karlin mit einem Partner den alten Schlachthof für 400.000 Euro erwerben.

Nach vier Jahre wollten sie wieder verkaufen, und der städtische Entsorgungsbetrieb EBWO zeigte sich auch stark interessiert. Doch Karlin/Basaran verkauften an die halbstädtische Rhenania AG. Das Unternehmen zahlte 999.999 Euro, ohne eine konkrete Verwendung für das Grundstück zu haben. Mit allen Nebenkosten musste Rhenania insgesamt 1,130 Millionen Euro aufwenden.

Wenig später wollte die Rhenania wieder verkaufen – an EBWO. Der Entsorgungsbetrieb gehört zu hundert Prozent der Stadt.

Und jetzt wird der Plan erkennbar: Karlin/Basaran kassierten 1 Million Euro von der Rhenania AG; das Unternehmen wollte sich das Geld eigentlich von dem EBWO zurückholen: Hinter EBWO steht die Stadt, also der Steuerzahler – der sollte offenbar am Ende für alle Kosten gerade stehen müssen.

Dabei liegt der wahre Wert der Immobilie heute nachweislich bei nur 450.000 Euro.

SPD-Oberbürgermeister hat das alles gewusst, der CDU-Fraktionschef ebenso. Beide haben geschwiegen, die Öffentlichkeit sollte keine Details erfahren. Wen wundert’s, dass da die Gerüchteküche brodelt?

Klaus Karlin hält heute die Transaktionen rund um den Schlachthof irgendwie für völlig normal, insbesondere, dass ihm die Rhenania knapp eine Million Euro gezahlt habe: Er gehe „bei Unternehmen, an denen zur Hälfte ein privates Unternehmen Anteile hält, davon aus, dass nur wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen getroffen werden“.

Oberbürgermeister Kissel versucht sogar, die Grundstücksschiebereien als besonders verantwortungsvolle politische wie unternehmerische Leistung darzustellen: „Wir (Rhenania AG) wollten uns nicht dem Wunsch der Stadt und des EBWO verschließen, seine Standorte zu konsolidieren (…). Es ging also um die Abwägung der unternehmerischen mit gesamtstädtischen Interessen.“

Bei der Rhenania beschäftigt man sich derzeit, da man die teure Immobilie nicht losgeworden ist, mit der Entwicklung eines eigenen Nutzungskonzeptes. Das sagt zumindest Michael Kissel, seine Worte klingen allerdings wie ein Verbal-Narkotikum fürs Wormser Wahlvolk, jetzt, so kurz vor der Oberbürgermeisterwahl:

Denn im Protokoll der nicht-öffentlichen Werksausschuss-Sitzung, das als streng vertraulich unter Verschluss gehalten wird, lesen wir, dass der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Gros einen Vorschlag gemacht hat: Über den Ankauf des alten Schlachthofes durch den EBWO sollte man demnächst doch noch einmal beraten, dann aber nicht allein im zuständigen Werksausschuss, sondern in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haupt- und Finanzausschuss.

Das Kalkül hinter diesem Vorschlag dürfte durchschaubar sein: Nach gewonnener Bürgermeisterwahl wird – der CDU sei dank für ihren schwachen OB-Kandidaten! – Oberbürgermeister Michael Kissel wieder unbeschwert schalten und walten können, wie man das in Worms seit einer halben Generation nicht anders kennt.

Und dann wird die Rhenania AG ihre 1-Mio-Euro-Immobilie ganz bestimmt ganz schnell wieder los. Notfalls an eine städtische Gesellschaft, also auf Steuerzahlers Kosten. Und natürlich mit Gewinn, versteht sich!

Der alte Mann und die Abzocker vom Notdienst

Ein älterer Herr aus Rheinhessen ist Opfer von angeblichen Notdienst-Handwerkern geworden. Weil das, was ihm widerfahren ist, jederzeit jedem von uns passieren könnte, hat er sich gemeldet und gebeten, dass wir seine Geschichte veröffentlichen. Das tun wir gerne – zumal wir dem Hintermann der üblen Abzocke auf die Spur gekommen sind: Jetzt endlich wird gegen ihn vorgegangen!

Dieter E. ist in seinem Berufsleben Architekt und Diplom-Bauingenieur gewesen, er ist jetzt 79 Jahre alt und lebt mit seiner Frau im rheinhessischen Monsheim. In der 2500-Seelen-Gemeinde rechnet kein Mensch damit, von einem Handwerker über den Tisch gezogen zu werden. Und wenn man dann auch noch „vom Fach“ ist, wenn man in seinem Leben so viel Erfahrung, Wissen und Kenntnisse angesammelt hat wie Dieter E., dann müsste ein dreistes Betrugsmanöver eigentlich ausgehen wie das Hornberger Schießen.

Müsste. Eigentlich. Doch es gehört zum Wesen jeglicher Gaunerei, dass die Unbedarftheit und Gutgläubigkeit von Menschen kaltherzig ausgenutzt wird. Besonders perfide agieren Täter, die sich mit dem Mantel der Hilfsbereitschaft tarnen. Gier ist ihre Triebfeder, Gerissenheit das Tatwerkzeug – so plündern sie in Not geratene Menschen, immer wieder, wie auch in unserem Fall:

„In einer von uns vermieteten Wohnung – die Bewohner waren gerade nicht da – hatte es abends einen Rohrbruch gegeben“, erzählt Dieter E. Eine Nachbarin habe sofort den Haupthahn zugedreht und ihn informiert. „Ich bat sie, einen Notdienst zu rufen, damit das Rohr zumindest notdürftig geflickt und das Wasser wieder angestellt werden könne.“

Bild zum Vergrößern anklicken: Diese Internetseite verspricht einen  Klempnerservice aus Monsheim. Dahinter steckt ein Callcenter in Regensburg!

Die Nachbarin googlete im Internet mit nahe liegenden Begriffen: Klempner, Notdienst, Monsheim… Sie glaubte erwarten zu können, ihr würden Klempner-Notdienste aus der Umgebung angezeigt.

Aber Sie ahnen ja gar nicht, wie viele Notdienste im Internet vorgeben, in Monsheim zu sitzen! Das Phänomen finden Sie übrigens überall, testen Sie es ruhig mal: Sie werden überrascht sein, wie viele Notdienste auch in Ihrem Wohnort ansässig zu sein vorgeben!

Die Nachbarin öffnete eine der Notdienst-Seiten und rief die groß angezeigte Telefonnummer an. Natürlich könne man ihr helfen, sagte eine nette Dame am anderen Ende der Leitung, es werde drei bis vier Stunden dauern, mehr könne sie am Telefon allerdings nicht sagen: Wie lange die Reparatur dauern und was sie kosten würde, das könnten nur die Handwerker beurteilen, die gleich kommen würden, ganz bestimmt….

Handwerker wirkten plötzlich bedrohlich

Sie kamen gegen 22 Uhr: Zwei Männer in einem weißen BMW mit Ludwigshafener Kennzeichen (LU-KJ 9xx – die Zahlen sind bekannt, die Polizei weiß inzwischen Bescheid ;-).

Die Männer hatten das Rohr binnen Minuten abgedichtet, ihr Einsatz dauerte keine 20 Minuten. Das war’s schon.

Und dann präsentierten sie ihre Rechnung:

Einsatzpauschale: 249,90 Euro.

An- und Abfahrt: 49 Euro.

Arbeitszeit, zwei Einheiten a 15 Minuten zu je 49,90 Euro: 99,80 Euro.

Plus zwei Wasserverschlüsse für zusammen 17,98.

Ergibt 416,68 Euro.

19 Prozent Mehrwertsteuer kommen noch oben drauf:

Macht zusammen 495,84 Euro.

Die „Rechnung“, die die angeblichen Handwerker zurückließen.

Es war fast Mitternacht, der 79-Jährige Dieter E. war längst müde – und jetzt auch geschockt: „Ich wollte es nicht glauben! 500 Euro für 20 Minuten Arbeit! Ich hatte gar nicht so viel Geld dabei! 300 Euro hatte ich eingesteckt. Ich gab den Männern das Geld und wollte den Rest überweisen. Aber sie verlangten die ganze Summe, sofort, in bar.“

Dieter E. sagt, normalerweise hätte er in so einer Situation die Polizei gerufen. Aber es sei schon so spät gewesen, die beiden Männer hätten einen bedrohlichen Eindruck gemacht, und weil seine Frau dabei gewesen sei, habe er keinen Ärger provozieren wollen. Er sei mit den Männern zum nächsten Geldautomaten gefahren und habe ihnen das Geld gegeben.

Eine Rechnung hat er, wie gewünscht, ausgehändigt bekommen. Eine Rechnung? Es ist eher ein Schmierzettel: „MAB 24 STD Notdienst“ steht obendrüber, und als Firmensitz ist Vorstadt 13 in der hessischen Stadt Hanau angegeben – mehr als 110 Kilometer von Monsheim entfernt.

In ganz Hanau gibt’s keinen Betrieb mit dem angegebenen Namen. Die dortige Kreishandwerkerschaft teilte inzwischen mit: „Weder unter dem Firmennamen noch unter der genannten Anschrift konnte eine Eintragung in der Handwerksrolle festgestellt werden.“ Man habe deshalb bei der zuständigen Kreisverwaltung in Gelnhausen Strafanzeige wegen Schwarzarbeit erstattet.

Womit sich natürlich jetzt diese Frage stellt: Zwei angebliche Handwerker, die vielleicht gar keine sind, und die vorgeblich für eine hessische Firma arbeiten, die es definitiv nicht gibt – woher wussten die eigentlich von einem Wasserschaden zu nächtlicher Stunde im rheinhessischen Monsheim?

Der Drahtzieher sitzt in Regensburg

Damit nähern wir uns dem wahren Übeltäter, dem Drahtzieher hinter dem schnellen Geschäft mit der Not anderer Leute: Als die Nachbarin im Internet einen Notdienst suchte, fand sie eine Webseite, die einen Notdienst in Monsheim vorgaukelte und schnelle, unkomplizierte Hilfe versprach: Rufen Sie einfach an!

Die Wahrheit aber ist: Sie hatte eine Vermittlungsagentur angerufen, die ihren Sitz in Regensburg hat. Das Büro dort ist von Monsheim rund 360 Kilometer entfernt und selbst mit einem schnellen Auto bestenfalls in vier Stunden zu erreichen.

Unsere Recherchen ergaben: Die bayerische Bischofsstadt hat sich in den letzten Jahren zu einem Zentrum bundesweiter Notdienst-Abzocke entwickelt. Der Drahtzieher im Hintergrund heißt Thomas Mannstaedt. Er betreibt gleich mehrere Firmen, sie heißen „M&S Auftragsvermittlung GmbH“, „DFH Sicherheitstechnik GmbH“, „DHE Technik GmbH“, „Der Sicherheitsprofi“ – um nur einige zu nennen.

Diese Mannstaedt-Firma nennt sich DHE, was für „Der Handwerker Engel“ stehen soll. 

Mannstaedt scheint beim Entwerfen neuer Firmennamen von einem schrägen Humor geleitet zu werden: Abkürzungen wie „DFH“ und „DHE“ stehen für „Der freundliche Handwerker“ bzw. „Der Handwerker Engel“. Notdienst-Opfer werden also mit seiner Hilfe nicht nur ausgenommen. Sie sollen sich offensichtlich auch noch verhöhnt vorkommen…

Fast jede der Mannstaedt-Firmen betreibt zahlreiche Webseiten im Internet, mit denen Dienstleistungen für alle möglichen Notfälle angeboten werden. Die Seiten heißen beispielsweise sanitaernotdienst-24.de, elektriker-24std.de, der-aufsperrdienst.de, kammerjaeger-1a.de, schimmelentfernen24.de usw. usf. Sie sind alle ähnlich gestaltet: Stets wird im oberen Bereich der Webseite eine große Telefonnummer („Kostenlose Servicenummer“) gezeigt, umgeben von Schlagworten: Schnell. Seriös. Preiswert.

Dutzende Webseiten versprechen schnelle Hilfe

Auch diese Notdienst-Seite von Thomas Mannstaedt erweckt den Eindruck, sie stamme von einer Handwerksfirma aus der Nähe.

Wir haben, beim schnellen Googlen, mehr als zwanzig solcher Notdienst-Webseiten gefunden, die allesamt von Thomas Mannstaedt über seine diversen Firmen betrieben werden. Ganz egal, ob es sich um Türöffnung, Rohrbruch, Schimmelbeseitigung oder Kammerjäger handelt – die Masche funktioniert in allen Fällen gleich:

Die Webseiten sind oft so programmiert, dass der Eindruck erweckt wird, der Notdienst befinde sich ganz in der Nähe des Anrufers.

Unter einer groß herausgestellten Telefonnummer – in der Regel ist nur eine Handynummer angegeben – meldet sich aber kein Handwerksbetrieb. Sondern lediglich ein Callcenter.

Das Geschäft von Thomas Mannstaedt ist also mitnichten die schnelle Hilfe. Es ist die Vermittlung von Dienstleistungen. Sein Callcenter hat Adressen von Handwerkern (und solchen, die sich dafür ausgeben) gespeichert. An die werden Notdienst-Aufträge weitergereicht – gegen eine Provision, die teilweise mehr als 50 Prozent des Entgelts ausmachen soll.

Einschlägige Foren im Internet sind voll von Beschwerden. In erster Linie empören sich die Leute natürlich über die viel zu hohen Kosten: „Wucher!“ heißt es immer wieder. Auch wird beklagt, dass die angeblichen Handwerker gar nicht existierten, falsche Adressen angegeben hätten und falsche Telefonnummern – wie in unserem Monsheimer Fall.

Bei Beschwerden gibt’s keine Hilfe

Ein Schlüsselnotdienst in Monsheim? Nein, ein Blick ins Impressum verrät: Hinter dieser Webseite steckt Thomas Mannstaedt aus Regensburg.

Wir haben Thomas Mannstaedt etliche Fragen zugeschickt. In zwei Mails antwortete er, allerdings überging er die meisten Fragen. Vielmehr versucht er, sich und seine Unternehmen in ein positives Licht zu rücken. Und ganz unverhohlen droht er dem Fragesteller.

Er könne nicht „für über 500 Firmen haften, für die wir als Callcenter und Auftragsannahme arbeiten“, schreibt er. Die meisten der Firmen „sind noch nie auffällig geworden. Leider haben wir es versäumt positive Publicity zu betreiben, so dass nur die Fälle im Internet erscheinen, die unzufrieden sind“.

Es sei in der Tat „zu Vorfällen gekommen, die wir gerne vermieden hätten“. Und leider werde es immer wieder Vorfälle geben, „auf die wir erst reagieren können, wenn sie passiert sind“.

Interessante Auskünfte. Mit 500 Firmen arbeitet Mannstaedt demnach zusammen: Diese Zahl ist neu, und sie ist auch beachtlich – wenn sie denn wahr ist.

Mit seinem Reagieren auf Beschwerden aber ist das so eine Sache: Glaubt man den vielen Klagen in den Internetforen, dann werden Opfer von Notdienst-Handwerkern im Mannstaedt-Callcenter mit lapidaren Ausflüchten abgewimmelt: Man sei nur Vermittler; bei Problemen mit den Handwerkern müsse man sich direkt an diese wenden – oder ans Gericht.

Genauso lautet eine seiner Antworten auf unsere Fragen zum konkreten Monsheimer Fall. Mannstaedt schreibt: „Sofern eine angeblich nicht existierende Firma einen Auftrag ausgeführt hat, müssen Sie Anzeige erstatten, weil diese Handwerker anscheinend Steuerhinterziehung betreiben.“

Das soll wohl ein Scherz sein, oder? Wie sollen wir einen Handwerker anzeigen, den er uns geschickt hat – und der uns falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hat, von dem wir also weder Namen noch Adresse noch Telefonnummer haben?

Thomas Mannstaedt, der den falschen Handwerker eingesetzt hat, wähnt sich offenbar befreit von jeder Haftung. Dass Menschen mit seiner Hilfe ganz böse über den Tisch gezogen wurden, scheint ihm egal zu sein.

Der Callcenter-Betreiber – ein Wohltäter?

In seinen Antwort-Mails widmet er sich sodann, das lässt tief blicken, ungefragt und auch ungewöhnlich ausführlich der Selbstbeweihräucherung. „Wir sind ein Betrieb, der den Menschen hilft, wenn sie in Not sind“, schreibt er. Seine Firma spende für wohltätige Organisationen und versuche, die Abläufe und Dienstleistungen in Deutschland zu verbessern. Mannstaedt scheint es wirklich ernst zu meinen: „Wir helfen den Menschen in Deutschland, geben vielen Menschen Arbeit und Ausbildung und bringen die Firmen und die Menschen dort zusammen, wo es wichtig ist und gute Dienstleistungen oft Mangelware sind.“

Thomas Mannstaedt – ein Wohltäter? Dem man mit Kritik an seinem Geschäftsmodell großes Unrecht antut? So sieht er es offenbar: Es seien Berichte erschienen, schreibt er, „die den Ruf unserer Firma beschmutzen“. Doch das werde er sich nicht länger bieten lassen: Er gehe jetzt „gegen diese Art von Rufmord“ vor, schon in Kürze würden „einige Falschdarstellungen über unsere Firma im Internet berichtigt bzw. gelöscht werden müssen“.

Und dann hat er noch für den kritischen Fragesteller einen Extra-Hinweis parat. Es klingt wie eine Drohung:

„Ich werde überprüfen lassen ob Sie tatsächlich eine unwahre Berichterstattung über uns getätigt haben. Wenn ja, dann lass ich Sie verklagen.“ Und einmal in Rage, schießt er, nach mehr als 600 Worten in seinen zwei Mails, diesen abschließenden Satz ab:

„Solchen Menschen wie Ihnen werde ich nur noch über unseren Firmenanwalt Auskunft geben.“

Wettbewerbszentrale bereitet Klagen vor

Mannstaedt und die Justiz, das könnte fürwahr noch ein spannendes Kapitel geben. Die Handwerkskammer Regensburg wirft dem Unternehmer ganz offen „dubioses Geschäftsgebaren vor“: Sie will Beschwerden aus ganz Deutschland bekommen haben.

Deutlicher formuliert Gerhard Gröschl: Der Obermeister der Elektro-Innung Regensburg warnt ausdrücklich vor den Unternehmen des Thomas Mannstaedt. Er spricht von „Abzocke“ und auch von „menschlichen Tragödien“, wenn zum Beispiel Rentnern Hunderte Euro für simple Dienstleistungen abverlangt würden. O-Ton Gröschl: „Es ist eine Schande, dass dieses Unternehmen so lange unbehelligt seine nach meiner Meinung unlauteren Praktiken fortsetzen kann.“

Aber vielleicht kommt jetzt ja Schwung in die Sache:

„Wir haben eine förmliche Abmahnung ausgesprochen und das Unternehmen zur Aufgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert“, sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Zentrale zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerbs (München). Mannstaedt habe nicht reagiert, deshalb bereite man jetzt eine Klage vor – und zwar auch gegen Thomas Mannstaedt persönlich: „Wir nehmen ihn persönlich auf Unterlassung in Anspruch, damit er nicht auf seine verschiedenen oder auf neue Firmen ausweichen kann“, heißt es in München.

Für den fast 80-jährigen Dieter E. kommt, wie für all die anderen Notdienst-Opfer, der juristische Vorstoß zu spät. Über die nächtliche Abzocke habe er sich sehr geärgert, sagt der alte Herr in Monsheim, und natürlich täten die 500 Euro weh. Wichtiger aber sei ihm jetzt, dass das Treiben der dubiosen Firmen endlich gestoppt werde: Möglichst viele Leute müssten erfahren, wie solche Internet-Notdienste wirklich arbeiten.

Und sollten Betroffene in eine ähnliche Not-Situation geraten wie er: Auf keinen Fall, rät Dieter E., sollte man überzogene Forderungen begleichen! „Die sind doch einfach nur unverschämt!

 

Anwalt: Notfalls die Polizei rufen!
Der Berliner Jurist Thomas Hollweck beschäftigt sich mit Verbraucherrecht. Er hat auf seiner Internetseite ausführlich dargestellt, worauf man bei einem Notdienst achten sollte.

Grundsätzlich gilt demnach: Der Handwerker sollte aus der näheren Umgebung kommen. Er sollte eine Webseite mit seinem Namen haben und eine Telefonnummer mit einer entsprechenden Vorwahl angegeben haben. Vorsicht: Telefonnummern können weitergeleitet werden. Deshalb unbedingt ins Impressum schauen, das jede Webseite haben muss: Da muss die richtige Adresse veröffentlicht werden.

Ganz wichtiger Punkt: die Bezahlung. Wurde ein Festpreis ausgemacht oder fordert der Handwerker einen angemessenen Preis, könne man die Rechnung beruhigt in bar bezahlen, so Hollweck. „Lassen Sie sich unbedingt eine Quittung über den bezahlten Betrag geben.“ Der Anwalt schreibt weiter: „Sie müssen aber keine Barzahlung leisten, wenn Sie das nicht möchten. Kein Handwerker darf Sie dazu nötigen, sofort nach erledigter Arbeit die Bezahlung in bar zu verlangen.“ Das sei unüblich und unseriös und müsse vom Kunden nicht akzeptiert werden: „Sie haben ein Recht auf Rechnungsausstellung, damit Sie diese in Ruhe überprüfen können.“

Besteht der Handwerker auf Barzahlung seiner überhöhten Forderung, sollte man die Polizei hinzuziehen. „Da es sich in einem solchen Fall möglicherweise um versuchten Betrug handelt, ist ein Hinzuziehen der Polizei rechtmäßig. Zudem empfehle ich auch in solchen Fällen, überhaupt keine Anzahlung in bar zu leisten.“

Der ganze Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck ist auf seiner Webseite nachzulesen.

Ab in den Keller – zum Wohlfühlen!

Der Mann lebt mit seiner Familie im rheinhessischen Geisenheim, betreibt ein kleines Bauunternehmen im hessischen Wallau – und verzaubert derzeit die Stadt Mainz mit einer Lokalität der besonderen Art: In einem uralten Gewölbekeller, den er per Zufall im Zentrum der Landeshauptstadt entdeckt hatte, baute Thorsten Kiegele Weintresore ein. Die Location ist auf dem besten Weg, eine echte Kult-Kulturstätte zu werden – mit hohem Wohlfühl-Faktor. 

Zum Vergrößern das Bild anklicken: Blick in das Vinarmarium – gedämpftes Licht und angenehme Temperaturen sorgen für Wohlfühl-Atmosphäre.

Ideale Temperaturen unter der Erde

29 Stufen führen hinab in die Tiefe. Wir befinden uns im Glut-Sommer 2018, draußen herrschen schwül-heiße 32 Grad, aber hier drinnen frischt, mit jeder Stufe, die Luft spürbar auf. Unten angekommen, ist die Last der schier unerträglichen Hitze da oben vergessen: Das Thermometer zeigt nur noch angenehme 18 Grad. „Ideal für die Weinlagerung“, schmunzelt Thorsten Kiegele (48), „und das Beste daran: Die Temperatur bleibt das ganze Jahr über weitgehend konstant, im Sommer wie im Winter. Wir brauchen weder Heiz- noch Kühlgeräte.“

Willkommen im Mainzer Vinarmarium, einem Weinkeller sprichwörtlich für jedermann (und natürlich jede Frau): Mehr als 400 Weintresore gibt es hier, jeder mit einer Tür aus schwarzen Stahlstreben abschließbar. Man kann so ein Schließfach mieten und darin seine Weinflaschen gut gesichert und perfekt temperiert lagern. Und dann kann man sich hier, wann immer es einem danach dürstet, ein Gläschen gönnen oder auch ein Fläschchen – gerne im Kreise von Freunden.

Denn so funktioniert das Vinarmarium: Jeder Mieter bekommt einen Schlüssel für seinen Weintresor und dazu eine Chipkarte, die den Zugang zum Keller ermöglicht, sieben Tage die Woche, rund um die Uhr. Mitten im Gewölbekeller wartet ein mächtiger Tresentisch, Gläser, Wasser  und Nüsse  stehen kostenlos bereit: So lässt sich guter Wein perfekt verkosten – zum Wohle!

Unverschämt viel Glück

Thorsten und Claudia Kiegele im Herzen ihres Vinarmariums: An diesem Tresen kann rund um die Uhr Wein verkostet werden.

Wie kommt, diese Frage stellt sich natürlich, ein Unternehmer mit Baufirma („Pro Familien Haus GmbH“) im Wallauer Gewerbegebiet dazu, in der Hauptstadt der Lebensfreude eine derart ungewöhnliche Stätte des gehobenen Genusses einzurichten?

Kiegele: „Weintresore sind voll im Trend. Ich wollte aber nicht bei einem dieser stylischen Franchise-Systeme mitmachen. Ich wollte meine eigenen Ideen umsetzen. Was mir nur fehlte, war der passende Keller.“

Die einen nennen’s Zufall, andere sagen, der Mann habe einfach unverschämt viel Glück gehabt: Eines Tages bekam Kiegele von einem Bekannten eine Immobilie in Mainz angeboten. Ein Ladenlokal in bester Lage. Leider ziemlich heruntergekommen. Und schon in der Zwangsversteigerung.

„Als ich den Laden besichtigte, wollte ich gleich absagen“, sagt Kiegele. Er sei noch in den Keller gegangen: auch dort alles voll Schutt und Abfall, die Wände schlecht verputzt und quietschig-rosafarben gestrichen. „Aber dann sah ich die Ausmaße des Gewölbes. Und wusste sofort: Das ist es! Das ist genau das, was ich gesucht habe.“

Ungefähr 30 Meter lang. Rund acht Meter breit. In der Kuppel mehr als fünf Meter hoch. Ein wirklich mächtiges, prächtiges Gewölbe! Inzwischen weiß Kiegele, dass er ein historisches Schätzchen sein eigen nennen darf: Der Keller dürfte Jahrhunderte alt sein.

Das Vinarmarium in Mainz

Hier lagerte schon vor 200 Jahren Wein

Als gesichert gilt: Oben drüber stand, nach 1800, das Wohn- und Geschäftshaus des Weingroßhändlers Johann Heinrich Baron von Mappes (geb. 1757, gest.1845). Der war unter anderem Vize-Präsident der Mainzer Handelskammer, lagerte unter dem Haus seine gewaltigen Wein-Vorräte.

Lokale Geschichtsforscher, von Kiegele befragt, wollen nicht ausschließen, dass der Keller noch viel älter ist: Ende des 16. Jahrhunderts erbaute hier Kurfürst-Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim den Ingelheimer Hof. Legte er den Keller an, den später Mappes nutzte? Man weiß es nicht. Möglich sogar, dass das Gestein des Gewölbes noch viel, viel älter ist: Es könnte aus der Zeit um 1480 stammen, als hier Benediktiner einen Stadthof erbauten.

Das, was oberirdisch in den Jahrhunderten zu sehen war, ist längst verschwunden: Nach den Angriffen auf Mainz im Februar 1945 blieben nur Grundmauern übrig. 1961 wurde das Grundstück eingeebnet und als Parkplatz genutzt.

Nur der Keller darunter, der blieb stets unversehrt.

40 Tonnen Schutt und Müll

Emmeransstrasse 34 in Mainz: Hier befindet sich der Zugang zum Vinarmarium – ziemlich unscheinbar.

Vor gerade mal 20 Jahren, 1999, wurde dann ein Mehrfamilienhaus erbaut. Emmeransstr. 34 – ein nicht gerade augenfälliger Zweckbau: oben Wohnungen, im Erdgeschoß ein Ladenlokal, das nie besonders gut lief, weshalb es in die Zwangsversteigerung kam, samt zugehörigem Gewölbekeller…

Kiegele hat den Unrat wegschaffen und den Putz von den gewaltigen Gewölbewänden abhauen lassen. „40 Tonnen haben wir rausgeholt“, sagt er. Und dann wurde reingeschleppt, was man brauchte: 12.000 hellbraune Backsteine, aus denen die Weintresore gebaut wurden. Die Wege in dem mehr als 300 Quadratmeter großen Keller wurden ausgelegt mit grau-schwarzen Bodenplatten. LED-Leuchten, die keine Wärme entwickeln und den Keller nicht unnötig aufheizen, verbreiten gedämpftes, angenehmes Licht: Wohlfühl-Atmosphäre pur im unterirdischen Tempel Bacchus‘. 

Längst ist das Vinarmarium nicht mehr nur wahr gewordener Traum eines geschäftstüchtigen Bauunternehmers, nicht nur Oase für Liebhaber köstlichen Rebensaftes. Der Gewölbekeller ist, dank tatkräftiger Hilfe von Kiegeles Ehefrau Claudia und den drei Söhnen, zu einem beliebten Kultur-Treffpunkt geworden. Im Erdgeschoß wurden Lounge und Konferenzraum eingerichtet – sie lassen sich umgruppieren zur gemütlichen Lokalität. Regelmäßig finden Autorenlesungen statt, Musikabende, Talkrunden mit lokalen Prominenten… Und immer wieder gibt es, natürlich, Weinproben von Winzern der Region.

„Ich wollte einen Ort schaffen, an dem sich Menschen treffen und austauschen– und vor allem wohlfühlen können“, sagt Kiegele. Keine Frage: Das ist ihm vollauf gelungen.

INFO
Vinarmarium ist ein Kunstwort, es enthält die lateinischen Vokabeln „vinum“ (der Wein) und „armarium“ (der Schrank, Bibliotheksraum). Mehr als 400 Tresore wurden in dem riesigen Gewölbekeller untergebracht: Die kleinen fassen 88 Flaschen, kosten 79 Euro Monatsmiete; dazu gibt’s einige begehbare Weinschränke für mehr als 2000 Flaschen, der Preis ist Diskretionssache. Mehr über das Vinarmarium im Internet unter www.vinarmarium.de; Infos über Veranstaltungen unter www.facebook.com/vinarmarium.

Oppenheim: Investor für Problem-Immobilie gesucht – dringend!

Ist die Oppenheimer Wohnungsbaugesellschaft HGO am Ende? Hartnäckig hält sich der Verdacht: Das Gradinger-Projekt, bei dem die Kosten bekanntlich um mehrere Hunderttausend Euro gestiegen sind, könnte das Aus für das Unternehmen bedeuten. Längst macht das böse Wort „Pleite“ die Runde. Und jetzt heißt es auch noch, die HGO habe zwei Sanierungsberater mit Spezial-Knowhow engagiert: Es handele sich um Experten für notleidende Baufinanzierungen und Insolvenzen, ausgerechnet! Im städtischen Rathaus bereitet man sich auf das Schlimmste vor.

So mancher Oppenheimer hat in diesen Tagen unangenehme Post bekommen. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft GWG verschickte die Abrechnungen der Betriebskosten für 2017. „Ich wohne seit mehr als zwanzig Jahren in einer GWG-Wohnung“, sagt ein älterer Herr, der eine kleine 45-Quadratmeter-Wohnung im Baumschulweg gemietet hat. „Ich war immer sparsam, habe nie Nachzahlungen bekommen – bis jetzt.“

Knapp 140 Euro fordert die GWG von ihm: Das kann einem Rentner, der mit jedem Cent rechnen muss, ganz schön weh tun!

Kein Einzelfall. Der Mann hat sich die Kostenaufstellung der GWG genauer angeschaut – und den Preistreiber entdeckt: 10.475 Euro will die GWG in der 18-Parteien-Wohnanlage allein für Gebäude- und Straßenreinigung ausgegeben haben. Das macht fast 1000 Euro pro Monat! „Das gab’s noch nie“, sagt der Mieter. „Dieser Posten taucht zum ersten Mal in unserer Abrechnung auf.“ Seine Nachbarn hätten bereits einen Anwalt beauftragt und wollten dagegen vorgehen.

So wird das Erbe der Marcus-Held-Ära zum bösen Fluch für Oppenheim. Der „kleine Mann“ muss bluten. Der große Zampano aber ist abgetaucht. Unlängst ward er noch einmal gesehen, mit seiner alten Clique speiste er in einem Restaurant am Rathaus. Ansonsten soll er in Berlin leben. Und verdient dank SPD-Bundestagsmandat weiter fünfstellig, nennt das auch noch „Diät“.

Wühlarbeit im morastigen Sumpf

Wir sind wieder in Oppenheim, wo man sich müht, die Hinterlassenschaften des im Frühjahr dieses Jahres geschassten Stadtbürgermeisters Marcus Held aufzuarbeiten. Ein morastiger Sumpf hat sich aufgetan. Die kleine Rathaus-Mannschaft unter Neu-Bürgermeister Walter Jertz sichtet die Unterlagen in den Aktenschränken – besser: das, was man vorgefunden hat. Eine erste Erkenntnis: „Verträge von Marcus Held, die wir bisher einsehen konnten, sind unsagbar schlecht – für die Stadt“, sagt Jertz.

Ob Parkplätze, ob Landskronhalle – stets machen die Unternehmen einen guten Schnitt. Wem das nützt? Nicht selten, dass profitable Unternehmen sich spendabel zeigen – idealerweise die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden, auch Parteispenden, nutzend. Wir wissen es nicht, jedenfalls nicht in diesen Fällen.

Die Stadt allerdings schaut in die Röhre. Verträge, die der Volljurist Held abschloss, sind zudem oftmals so formuliert, dass die Stadt aus ihnen nicht ohne weiteres herauskommt.

Der ganze Gradinger Deal – ein einziges Fiasko

Über Helds Tricksereien beim Gradinger-Projekt ist schon vieles geschrieben worden (zum Beispiel hier): Der frühere SPD-Stadtbürgermeister hatte seinem alten Kumpel Gradinger ein heruntergekommenes Möbelhaus in der Vorstadt abgekauft – und dabei erst einmal der Frau seines Parteifreundes und Amtsvorgängers Erich Menger eine fette Maklerprovision zukommen lassen. Auf Kosten der Stadt, versteht sich.

Das aber war nur der Anfang:

Held verkündete vollmundig großzügige Landeszuschüsse zu den Abrisskosten, was sich später als windige Luftnummer erwies. Unter seiner Federführung geriet auch die Vergabe der Abbrucharbeiten zu einer dubios-undurchschaubaren Farce mit erkennbaren Unregelmäßigkeiten. Später explodierten die Abriss-Kosten: Ein Gutachterbüro, das angeblich die Bausubstanz geprüft hatte, soll sich gewaltig geirrt haben, versehentlich natürlich.

Hintenherum schob Marcus Held derweil Vertragsentwürfe zwischen der Stadt (deren Bürgermeister er war) und der GWG (deren Vorstand er war) sowie deren Tochtergesellschaft HGO (deren Geschäftsführer er war) hin und her: Er wolle auf dem Gradinger-Grundstück, ließ er via Lokalzeitung verbreiten, sozial verträglichen Wohnraum schaffen.

Schöne Sprüche – leider allesamt ohne Substanz. Am Ende hatte selbst Held offenbar keinen rechten Durchblick mehr. Der Kaufvertrag, den er schließlich im Namen der Stadt mit „seiner“ HGO abschloss, war schwer fehlerbehaftet: Auf die Stadt wären, trotz gegenteiliger Versprechungen, horrende Kosten zugekommen. Als die teuren Vertragsdetails auf der Webseite zum Oppenheim-Skandal aufgedeckt wurden, reagierte Held wie gewohnt hinterm Rücken des Stadtrates, änderte kurzerhand den Vertrag und überzog nunmehr die HGO mit der überbordenden Kostenlast – was ihm ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft einbrockte…

Held-Anhänger in GWG/HGO tricksen weiter

Tempi passati! Doch die Vergangenheit wirkt nach, bis in die Gegenwart. Und da müssen wir feststellen: Die Probleme um das Gradinger-Projekt wollen einfach kein Ende nehmen. Die Stadt hat inzwischen rund 1,8 Millionen Euro für Ankauf und Abriss des alten Möbelhauses ausgegeben. Seit Monaten soll das Grundstück der HGO übergeben werden, das Unternehmen müsste im Gegenzug vertragsgemäß sämtliche Kosten der Stadt übernehmen – und könnte umgehend mit dem Bau des versprochenen Mehrfamilienhauses beginnen.

Die GWG- und HGO-Zentrale in der Rheinstraße in Oppenheim.

Aber was passiert? Die neuen Verantwortlichen in der GWG und HGO, allesamt bekennende Held-Anhänger, machen weiter wie ihr einstiger Polit-Führer: Sie tricksen. Warum nur?

Die Stadt droht wieder Schaden zu nehmen. Doch die Verantwortlichen bei GWG und HGO reagieren, wie es ihnen Held stets vorgemacht hat: Das Wohl der Stadt? Interessiert überhaupt nicht!

Walter Jertz erklärt, wo die neuen Probleme liegen: Im Kaufvertrag hatte Held als Verkäufer und zugleich Käufer drei Punkte festschreiben lassen, die von der Stadt vor Übergabe des Grundstücks erledigt werden müssten. Im Vertragsabschnitt IV („Besitz, Nutzen und Lasten“) heißt es wörtlich:

  • Das Grundstück wird vollständig geräumt (inkl. Oberflächenbeläge) übergeben.
  • Die Bodenplatte des Altgebäudes wird perforiert und verbleibt im Boden, ebenso wie Teile der Wände.
  • Entlang des Kautzbrunnenweges und des Weges zur Bahnunterführung werden die Außenwände bis ca. 40 cm unter das Niveau der angrenzenden Straßenoberkante abgebrochen.

Jertz sagt heute: Diese Forderungen umzusetzen mache überhaupt keinen Sinn, ganz im Gegenteil!

Die Stützmauer zu beseitigen sei theoretisch gar kein Problem, allerdings könne dann der Kautzbrunnenweg wegbrechen. Die HGO müsse, würde man diese Vertragsbedingung erfüllen, erst den Abriss bezahlen (über den späteren Kaufpreis) – und anschließend die abgerissene Stützmauer wieder aufbauen. Was soll das?

Die Bodenplatte zu perforieren sei ebenfalls möglich. Aber dann könne Druckwasser von unten durchdringen, und die HGO müsse als neue Grundstückseigentümerin sofort weitere – und sicher teure – Maßnahmen einleiten.

Und selbstverständlich könne die Stadt die noch vorhandene Verpflasterung beseitigen, auch das kein Problem, die HGO müsse ja am Ende sämtliche Kosten übernehmen. Allerdings müsse die HGO, wenn’s erst mit dem Bauen losgehe, die Verpflasterung wieder erneuern, weil sie von den künftigen Baufirmen benötigt werde.

Fachleute hätten Held damals auf die drohenden Probleme bei einer Umsetzung der drei Vertragspunkte hingewiesen, heißt es im Rathaus. Der damalige Stadtbürgermeister habe sich einsichtig gezeigt und zugesagt – vor Zeugen! –, dass die Arbeiten von der Stadt nicht erfüllt werden müssten: Die Nicht-Erfüllung, hatte Held ganz richtig erkannt, sei zudem nur zum Vorteil „seiner“ HGO.

So stellte sich die HGO den geplanten „Gradinger Wohnpark“ vor. Die Wohnungen wurden bereits zeitweilig im Internet zum Kauf angeboten.

Mündliche Held-Zusagen will HGO nicht akzeptieren

Das Problem heute: Held hat das alles nur mündlich zugesagt. Darüber existiert kein Schriftstück, schon gar keine notariell beurkundete Vereinbarung, wie sie zur Ergänzung eines Immobilien-Kaufvertrages notwendig wäre.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hat der HGO inzwischen den Entwurf eines Zusatzvertrages zukommen lassen: So könnte man das Problem jetzt ordentlich und zügig lösen. Aber die HGO-Verantwortlichen lehnten bisher ab: Es seien noch Fragen offen.

Das sieht nicht nach schnellstmöglicher Problemlösung aus. Das nährt vielmehr den Verdacht, die HGO wolle die Übergabe des Grundstücks verzögern, möglichst lange.

Im Rathaus fürchtet man inzwischen, dass die Verantwortlichen der HGO auf Zeit spielen, weil das Unternehmen nicht in der Lage sei, den Kaufpreis zu entrichten. Stadtbürgermeister Jertz sagt auch, dass man auf keinen Fall unsinnig weitere städtische Gelder ausgeben wolle, wenn die Gefahr nicht auszuschließen sei, dass man anschließend auf dem Grundstück sitzen bleibe.

Kaufpreis liegt bei 1,8 Millionen Euro – mindestens

Die Fronten haben sich, so scheint’s, verkantet. Die Stadt hat inzwischen für das Gradinger-Projekt bereits mehr als 1,8 Millionen Euro ausgegeben. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 580.000 Kaufpreis, 34.500 Euro Maklerprovision, 35.500 Euro Nebenkosten. Der Abriss kostete weitere 1,012 Million Euro zuzüglich 73.000 Euro Bauleitung plus 67.000 Beweissicherung.

Macht zusammen 1,802 Millionen Euro. Der Betrag dürfte vermutlich noch ein wenig steigen, die Schlussabrechnung liegt noch nicht vor, und Zinsen kommen vermutlich auch noch obendrauf.

Vielleicht wird’s etwas günstiger: Das Land hat einen 300.000-Euro-Zuschuss versprochen, will das Geld aber erst zahlen, wenn die juristischen Probleme um Held endgültig geklärt sind. Das Geld wird wohl fließen, aber das kann natürlich noch lange dauern.

Die Ratsmitglieder sollen in ihrer Sitzung an diesem Dienstag (28. August) zudem entscheiden, ob die Stadt einen Anwalt engagiert, um Schadensersatz vom Gutachterbüro zu fordern: 200.000 bis 300.000 Euro soll das bringen. Allerdings dauert so ein Prozess in der Regel sehr lange, und der Ausgang ist völlig offen.

Sehen wir’s positiv: Im günstigsten Fall kostet das Gradinger-Grundstück am Ende rund 1,2 bis 1,3 Millionen Euro.

Ist das immer noch zu viel für die HGO?

Jertz hat seine Marschroute festgelegt: „An diesem Dienstag tagt der Stadtrat. Da werde ich – auch auf Anraten der Verbandsgemeindeverwaltung – beantragen, den Gradinger-Vertrag jetzt erst einmal von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.“ Die Auseinandersetzung zwischen Stadt und HGO sei inzwischen überaus komplex geworden, man benötige zwingend juristische Hilfe.

Was machen Insolvenz-Experten bei der GWG/HGO?

Wir würden natürlich schon jetzt gerne wissen: Wie brisant ist die Lage bei der GWG/HGO wirklich? Ist das Unternehmen wirklich so klamm, wie überall gemunkelt wird? Eigentlich müsste bei all der Bautätigkeit in den vergangenen Jahren doch ordentlich Geld in der Kasse sein. Wo, bitte, ist das nur geblieben? 

Aber es gibt keine Informationen. Die GWG/HGO-Verantwortlichen – wir kennen sie, sie sitzen auch im Stadtrat: Marco Meidinger, Helmut Krethe, Marc Sittig – schotten sich ab. Das gilt nicht nur für Journalisten: Auch im Rathaus heißt es, man erfahre nichts.

Wir erreichen Helmut Krethe am Telefon. Der Mann spielt eine sehr suspekte Doppelrolle: Er sitzt als Beigeordneter im Rathaus und sollte vertrauensvoll mit dem neuen Stadtbürgermeister zusammenarbeiten – hat sich aber zugleich im Vorstand der GWG/HGO einbinden lassen und vertritt damit Positionen gegen die Interessen der Stadt. Er will nichts sagen, sagt nur: „Ich sage nichts, kein Wort.“ Er fügt dann noch hinzu: „Und Ihnen sage ich schon gar nichts.“

Schade! Es gibt doch so viele Themen, über die man dringend reden sollte: Angeblich soll ein erstes Geldinstitut unruhig geworden sein und die Fälligstellung hoher Verbindlichkeiten per Ende September angekündigt haben. Ist das nicht ein äußerst bedrohliches Szenario für das Unternehmen? Es wäre interessant zu wissen, was da wirklich läuft, aber Krethe sagt: „Ich sage nichts.“

Und die HGO könnte – besser: müsste – Deckung erlangen aus der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Marcus Held, doch Krethe sagt: „Ich sage nichts.“

Und dann sickerte durch, dass zwei Experten engagiert wurden, die dem Unternehmen aus dem Desaster heraushelfen sollen. Bezeichnend: Das Team, bestehend aus einer Bankbetriebswirtin und einem Rechtsanwalt, die Frau kommt aus Hofheim, der Mann aus Frankfurt – sie gelten als Spezialisten für die Abwicklung von Problem-Immobilien, notleidenden Krediten und Insolvenzen. Es wäre schon interessant zu wissen, warum ausgerechnet solche Berater zum jetzigen Zeitpunkt engagiert wurden. Aber Krethe blockt jede Frage ab: „Ich sage nichts.“

Im Rathaus will man gehört haben, dass die HGO seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Investor sei. Der solle das Gradinger-Grundstück erwerben und bebauen – schon sei die Welt wieder in Ordnung…

Einen Investor zu finden dürfte jedoch bei diesem Bauprojekt nicht mehr ganz so einfach sein: Wer kauft für deutlich über eine Million Euro ein Grundstück, auf dem die HGO zu bauen sich nicht leisten kann? Lässt sich angesichts der horrenden Grundstückskosten ein Neubau überhaupt noch wirtschaftlich realisieren?

Die Stadt, sagt Walter Jertz, müsse unbedingt anfangen, einen Plan B vorzubereiten. „Was ist, wenn die HGO nicht bezahlt? Dann sitzt die Stadt auf Ausgaben in Höhe von nahezu zwei Millionen.“ Und auf einer Brache in bescheidener Neubaulage.

Es ist also jetzt wirklich ganz dringend: Ein potenter Investor wird gesucht! Für den Oppenheimer Kautzbrunnenweg in bester Bahnlage. Wer traut sich?

 


Info: Stadtrat soll heute drei Anwälte genehmigen

An diesem Dienstag, 28. August, tagt der Oppenheimer Stadtrat ab 19 Uhr im Rathaus. Unter anderem wird die Verwaltung zum „Sachstand Gradinger“ vortragen (die Tagesordnung ist hier zu finden).

Interessante Themen stehen zu später Stunde an, allerdings nicht-öffentlich. Die Stadt will gleich in drei Fällen Rechtsanwälte engagieren:

Es geht um das Gutachterbüro, das die Gradinger-Abbruchkosten viel zu niedrig geschätzt hatte: Es soll Schadensersatz zahlen.

Der zweite Fall betrifft die Makler-Firma G-A-J GmbH, die beim Verkauf von Grundstücken in Krämereck-Süd mehr als 200.000 Euro Provision kassiert hatte, angeblich ohne Rechtsgrundlage.

Der dritte Fall ist der wichtigste und sicherlich spannendste: Die Stadt will – in diesem Fall mit Unterstützung der Kreisbehörde – beamtenrechtlich gegen Marcus Held vorgehen. Es geht um Regressforderungen wegen ungerechtfertigter Bereicherung und Pflichtverletzung im Amt.

Guntersblum: Kindergärtnerin klagt gegen Ortsbürgermeisterin

Was ist nur in Guntersblum los? Unlängst deckten wir Probleme bei einem geplanten Seniorenheim auf: Die Ortsbürgermeisterin hat sich auf einen undurchsichtig agierenden Investor eingelassen, zugleich droht der Gemeinde eine 100.000-Euro-Klage – das kann richtig teuer werden! Jetzt erfuhren wir: Claudia Bläsius-Wirth hat sich noch weiteren juristischen Ärger eingehandelt! Sie feuerte eine Kindergarten-Helferin – ohne zwingenden Grund, mit fehlerbehaftetem Schreiben, also ziemlich stümperhaft. Der Fall liegt inzwischen vor Gericht, wo die Rathaus-Chefin einen wenig überzeugenden Eindruck hinterließ: Der Gemeinde droht eine unangenehme – und auch hier wohl wieder: teure – Schlappe.

Über 50 Arbeitsverträge von der Gemeinde

Silke S. gilt als beliebt bei Guntersblumer Kindern und Eltern. Jahrelang setzte die Gemeinde die gelernte Bäckerei-Fachverkäuferin als Helferin in der Kindertagesstätte „Spatzennest“ ein, immer wieder nur befristet: Mehr als 50 Arbeitsverträge („Kettenverträge“) wurden der 47-Jährigen in nur wenigen Jahren gegeben. „Die ständige Unsicherheit macht einen auf Dauer fertig“, vertraute sie mal einer Freundin an. „Du weißt nie, was morgen passiert, ob sie dich weiter beschäftigen – oder aussortieren.“

Anfang letzten Jahres war Silke S. sogar wochenlang ganz ohne Vertrag im Einsatz. Der Grund: Schlamperei im Rathaus – man hatte sie schlichtweg vergessen. Da ging sie erst zu einer Rechtsanwältin und dann zur Ortsbürgermeisterin und verlangte, was ihr von Rechts wegen zusteht: die Festeinstellung.

Claudia Bläsius-Wirth kannte die Gesetzeslage. Sie gab Silke S. einen Vertrag: als Teilzeitbeschäftigte, mit 30 Stunden pro Woche, bezahlt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Und vor allem: unbefristet.

Und nun: Alles gut?

Von wegen!

Der Kindergarten „Spatzennest“ in Guntersblum.

Als Springerin eingesetzt: eine Strafaktion?

Eine „kleine“ Kindergartenhelferin hatte es gewagt, der „großen“ Ortsbürgermeisterin im 3900-Seelen-Dörfchen Guntersblum einen unbefristeten Vertrag abzutrotzen! Das wollte die Rathaus-Chefin, der ihre Kritiker eine „Selbstherrlichkeit im Amte“ vorhalten, offenbar nicht auf sich sitzen lassen: Das vermeintlich unbotmäßige Verhalten der Mitarbeiterin sollte, dieser Verdacht steht heute im Raum, mit aller Härte abgestraft werden.

Zunächst wurde Silke S., kaum hatte sie den unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche, als „Springerin“ eingesetzt. Heute hier, morgen da – ständig neue Kindergärten, neue Kinder, neue Kollegen. „Wenn man gerne mit Kindern arbeitet, ist so ein Job entwürdigend“, sagt eine Kita-Leiterin (aus Angst vor Rathaus-Repressalien bat sie darum, ihren Namen nicht zu nennen). „Und es ist auch zermürbend: Als Springerin kriegst du keinen richtigen Kontakt zu Kindern und auch nicht zu Eltern, du kannst an keinem Projekt mehr teilnehmen, bist ständig unterwegs…“ Frau Bläsius-Wirth habe das so verlangt, sagt die Kita-Chefin auch: Silke S. habe sich die Festanstellung erschlichen, habe die Ortsbürgermeisterin bei einem Leitungstreffen gesagt, nun müsse sie die Konsequenzen tragen.

Damit nicht genug: Kurz nach Vertragsunterzeichnung zog Claudia Bläsius-Wirth im Rathaus eine Akte aus dem Schrank. Es handelte sich um die so genannte „Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten“. Die existiert bereits seit 2013, gilt für ganz Rheinland-Pfalz und sieht vor, dass in Kindergärten möglichst nur noch ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden sollen; Ausnahmen sind übrigens, das ist wichtig, ausdrücklich erlaubt!

Eine selbst geschriebene „Maxime“ als Job-Killer

Vier Jahre lang war dieses Schriftstück in Guntersblum nicht beachtet worden – jetzt sollte es plötzlich richtungsweisend sein: Auf Grundlage der sechsseitigen Vereinbarung notierte die Rathaus-Chefin auf einer Din-A-4-Seite ein paar Eckpfeiler, die fortan für die Kita-Arbeit in ihrer Gemeinde gelten sollten. Sie schrieb „Maxime“ obendrüber und unten drunter vier Namen: Sie selbst unterschrieb, außerdem ihre drei Beigeordneten.

Die „Maxime“ des Rathauses, unterschrieben von der Ortsbürgermeisterin und ihren Beigeordneten.

Alle Erzieherinnen, so war da zu lesen, sollten jedes Jahr eine Hospitanz in einem anderen Kindergarten machen. Überstunden seien „in der Regel“ auszuzahlen. Und Erzieherinnen sollten nicht mehr in einem Kindergarten eingesetzt werden, in dem ihr eigens Kind untergebracht ist.

Der zentrale Satz der „Maxime“ steht gleich obenan, er lautet: „Die Kitas arbeiten ausschließlich mit qualifiziertem Personal.“

Mit diesem einen Satz, so muss Claudia Bläsius-Wirth geglaubt haben, habe sie den entscheidenden Hebel in der Hand. Die „Maxime“ als Helferinnen-Killer: Mit diesem Satz könne sie sich der Mitarbeiterin entledigen, die ihr, der Ortsbürgermeisterin, eine Festeinstellung abverlangt habe.

Peinliche Fehler in der Kündigung

Am 17. Mai dieses Jahres war der Tag gekommen: Die Rathaus-Chefin übergab das Kündigungsschreiben an Silke S. – fristgerecht, wie sie glaubte, zum 30. Juni. Dummerweise hieß es in dem Schreiben, der Personalrat habe zugestimmt. Das war, ganz schön peinlich, natürlich falsch: Der Personalrat hatte die Kündigung lediglich zur Kenntnis genommen. Die Ortsbürgermeisterin schrieb, als der Fehler bemerkt wurde, flugs eine neue Kündigung, fuhr abends persönlich am Haus von Silke S. vorbei und warf das Schreiben in deren Briefkasten.

Es ist vermutlich noch ein zweiter Fehler passiert: Frau S. arbeite seit Juli 2013 für die Gemeinde, also noch keine fünf Jahre, weshalb die Kündigungsfrist nur sechs Wochen betrage – so argumentiert die Rathaus-Chefin heute. Doch ist wirklich wahr, was sie da behauptet?

Auf allen Personalpapieren von Silke S. – die meisten liegen bei der VG-Verwaltung, wir haben diverse einsehen können – wird der 4. Februar 2013 als Eintrittsdatum genannt: Demnach arbeitet die Helferin schon mehr als fünf Jahre für die Gemeinde. Und damit beträgt ihre Kündigungsfrist laut Tarifvertrag drei Monate.

Das Rathaus in Guntersblum – es liegt direkt neben der katholischen Kirche.

Solche „Petitessen“, die Rückschlüsse auf die Qualität der Verwaltungsarbeit im Guntersblumer Rathaus erlauben, blieben außen vor, als der Fall jetzt vorm Arbeitsgericht in Mainz landete. Claudia Bläsius-Wirth musste erscheinen, ihr zur Seite standen eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeinde sowie eine Rechtsanwältin vom Kommunalen Arbeitgeberverband.

War die Lokalzeitung, bekannt für obrigkeitszentrierte Berichterstattung, über diesen Termin nicht informiert worden? Oder war ihr das Thema zu heikel? Jedenfalls war kein AZ-Reporter im Gerichtssaal anwesend. Bisher ist noch keine Zeile darüber in der Zeitung zu lesen gewesen. Das Thema wurde unter Verschluss gehalten – bis heute. 

Anwältin: Kündigung war Maßregelung

Auf der Kläger-Seite saß Silke S. mit ihrer Mainzer Rechtsanwältin Verena Schnatterer. Die gilt als erfahrene Arbeitsrechtlerin, und sie redete Klartext: Im Februar 2017 habe Silke S. ihren unbefristeten Vertrag verlangt und bekommen. Unmittelbar danach, im März 2017, habe die Ortsbürgermeisterin mit der Erarbeitung ihrer „Maxime“ begonnen, und zwar auf Grundlage einer vier Jahre alten Fachkräftevereinbarung. Für die Juristin war es eindeutig: „Diese Kündigung war eine reine Maßregelung.“

Es gibt darüber hinaus eine zentrale Schwachstelle in der Argumentation der Ortsbürgermeisterin, die von der Richterin sofort erkannt und schonungslos aufgedeckt wurde: Es arbeitet mindestens eine weitere Nicht-Fachkraft in Guntersblumer Kindergärten. Warum wurde diese Helferin nicht ebenfalls entlassen, wenn man in der Gemeinde doch nur noch Fachkräfte zu den Kindern lassen will?

Claudia Bläsius-Wirth,  die selbst unter Parteifreunden als beratungsresistent gilt, sagte vor Gericht, man habe eine „Sozialauswahl“ getroffen. Die zweite Helferin sei alleinerziehend, deshalb wolle man sie weiterhin beschäftigen.

Die CDU-Ortsbürgermeisterin musste sich daraufhin mehrmals von der Richterin sagen lassen: Natürlich habe ein Arbeitgeber das Recht, die grundsätzliche Qualifikation seiner Mitarbeiter festzulegen. Aber das gelte dann für alle, könne nicht zu beliebigen Einzelfall-Entscheidungen führen. Die Richterin sprach von „Schlangenlinien“ der Gemeinde: „Das sehe ich sehr skeptisch.“

Personal-Kuddelmuddel in Kindergärten

Kleiner Einschub: Die zweite Kita-Helferin soll unmittelbar nach der Festanstellung von Silke S. erst zu einem Rechtsanwalt und dann ins Rathaus gegangen sein und von der Bürgermeisterin ebenfalls einen unbefristeten Vertrag gefordert haben. Diese Helferin hatte zuvor bereits mehr als 100 (in Worten: einhundert!) befristete Arbeitsverträge von der Gemeinde bekommen.

Claudia Bläsius-Wirth, so berichten Kita-Leiterinnen, habe der Festanstellung dieser Mitarbeiterin nach längerem Zögern zugestimmt – aber nur für zehn Wochenstunden. Davon kann eine alleinerziehende Mutter natürlich nicht leben. Kompromiss: Weitere 20 Stunden werde die Frau heute über den Vertretungspool der Verbandsgemeinde eingesetzt, heißt es. Und von dort werde sie seither, obwohl „nur“ Helferin, regelmäßig in Guntersblumer Kitas eingesetzt…

Claudia Schaad, die bei der Verwaltung der Verbandsgemeinde für Kita-Personalthemen zuständig zeichnet, will sich zu diesem personellen Kuddelmuddel nicht äußern. Wenn eine Ortsgemeinde eine „Maxime“ aufstelle, wonach in Kindergärten nur noch qualifiziertes Personal arbeiten dürfe, sei das Sache der Ortsgemeinde. 

Frage: Wie ist das in den anderen Orten der Verbandsgemeinde geregelt? Gibt’s da „Maximen“? Frau Schaad: „Da müssen Sie schon in den Orten nachfragen.“

Frau Schaad gibt sich sehr zugeknöpft, die Fragen scheinen ihr nicht zu behagen. Noch ein Versuch: Wie ist es zu bewerten, dass Helferinnen über den Vertretungspool in eine Gemeinde geschickt werden, die – wie Guntersblum – den Kindern keine Helferinnen mehr zumuten möchten? „Das ist Sache der Ortsgemeinde“, sagt Frau Schaad, „dazu müssen Sie die Ortsbürgermeisterin befragen“.

Liebe teure Leiharbeiter statt erfahrene Helferinnen?

Einschub 2: Es meldeten sich nach dem Gerichtstermin mehrere Guntersblumer Erzieherinnen beim Autor dieser Berichts: Claudia Bläsius-Wirth würde sich ständig in die Kindergartenarbeit einmischen, sagten sie, das sei längst unerträglich. Die „Maxime“ sei allein von der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten unterzeichnet worden: „Wir Kindergarten-Mitarbeiter haben das Papier nur bekommen.“ Mitreden, soll das wohl heißen, sei nicht erwünscht gewesen.

Die Entlassung einer Helferin, sagen die Erzieherinnen unisono, sei auch  sonst in keiner Weise nachvollziehbar: Silke S., die doch an Fortbildungslehrgängen teilgenommen und sich in 160 Unterrichtsstunden zur Tagespflege für Kinder qualifiziert hat, habe stets gute Arbeit geleistet: „Das kann doch nicht plötzlich alles falsch gewesen sein!“

Auch herrsche längst bedrohlicher Personal-Engpass in den Kitas. Ohne die Helferinnen müsse man künftig noch häufiger Aushilfen aus dem Vertretungspool der Verbandsgemeinde oder über Zeitarbeitsfirmen anfordern: „Häufig werden uns dann Nicht-Fachkräfte geschickt“, sagt eine Erzieherin. Die seien nicht nur wesentlich teurer.  „Die haben oftmals den echten Nachteil, dass sie sich überhaupt nicht auskennen.“

Das Schweigen der Ortsbürgermeisterin ist beredt

Es soll noch einen weiteren Fall geben, in dem eine Kita-Mitarbeiterin  unlängst juristische Hilfe in Anspruch nehmen musste: Eine Leitungskraft sei von Claudia Bläsius-Wirth „strafversetzt“ worden, weil ihr Mann – so wird erzählt – einen Rathaus kritischen Post auf Facebook veröffentlicht habe. Monatelang sei daraufhin ein Kindergarten ganz ohne Führung gewesen.

Wir hätten Claudia Bläsius-Wirth zu alledem gerne befragt: Was ist los in Guntersblums Kindergärten? Und was ist das für eine Rathaus-Personalpolitik, die Mitarbeiterinnen dazu zwingt, sich Rat und Hilfe bei Juristen zu suchen?

Wir wollten auch fragen: Was denkt sich eine Ortsbürgermeisterin – eine christdemokratische zumal – dabei, wenn sie Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg immer wieder nur befristete Kettenverträge gibt? Und warum sortiert sie langjährige Helferinnen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen und offenbar stets gut mit den Kindern gearbeitet haben, nun kurzerhand auf derart ruppige Weise aus?

Anfangs zeigte sich Frau Bläsius-Wirth zu einem Gespräch bereit. Sie schlug einen Termin im Rathaus vor, sagte ihn fest zu – und dann doch kurzfristig wieder ab: Das Kellerwegfest stünde bevor, ließ sie über ihre Sekretärin mitteilen, sie müsse sich vorbereiten. Ein neuer Termin? Vorerst nicht in Sicht…

Eine schriftliche Bitte um Stellungnahme schlug ebenfalls fehl: Auf die eingesandten Fragen gab es keine Antworten, nicht mal eine Absage.

Das Feste feiern, so scheint’s, genießt einen hohen Stellenwert im Leben der CDU-Ortsbürgermeisterin. Da müssen Kita-Mitarbeiterinnen schon mal in Unsicherheit leben. Und Journalisten ohne Antworten bleiben.

So wird’s am Ende doch sehr beredt, das Schweigen der Claudia Bläsius-Wirth.

Demnächst aber wird sie reden müssen. Nachdem der erste Prozesstag, es war ein so genannter Gütetermin, keine Einigung gebracht hatte, wurde ein zweiter Termin anberaumt: Kindergärtnerin gegen Ortsbürgermeister – im November geht’s vorm Mainzer Arbeitsgericht weiter.

Guntersblum: Hochrisiko-Zockerei um Senioren-Anlage

In der kleinen Gemeinde Guntersblum wird seit etlichen Jahren eine ziemlich große Wohnanlage für ältere Menschen geplant. Ein erster Investor fühlt sich von der Ortsbürgermeisterin zu Unrecht ausgebootet: Er hat inzwischen bei Gericht eine 100.000-Euro-Klage eingereicht. Die Frau scheint das wenig zu beeindrucken: Sie will das Millionen-Projekt jetzt mit einem anderen Unternehmer durchziehen. Da allerdings tun sich bei genauerem Hinsehen einige Merkwürdigkeiten auf. Das könnte noch gefährlich werden – vor allem sehr teuer, nicht nur für Guntersblum!

Am heutigen Montag findet um 19 Uhr ein konspirativ anmutendes Treffen im Guntersblumer Rathaus statt. CDU-Ortsbürgermeisterin Claudia Bläsius-Wirth hat ausgesuchte Ratsmitglieder eingeladen: Ihnen soll der Unternehmer Andreas Piwowarski (62) umfassend Auskunft geben – zu seiner Person, zu seiner beruflichen Tätigkeit und zu zwei Firmen, mit denen er das Millionen-Projekt „Betreutes Wohnen“ in Guntersblum realisieren will.

Piwowarski erzählt darüber ganz unbedarft: „Frau Bläsisus-Wirth hat mir gesagt, sie habe sich eine Taktik für das Treffen ausgedacht“, sagt er. „Erst soll mein Finanzberater etwas sagen, dann mein Sohn Daniel, der bei mir als Immobilienmakler arbeitet.“ Er selbst, sagt Piwowarski, solle sich auf Wunsch der Ortsbürgermeisterin zurücknehmen: „Sie meinte, ich soll nicht so viel reden. Ich hätte für die Politiker inzwischen den Schwarzen Peter.“

Blick auf die rheinhessische Gemeinde Guntersblum.

Wir sind in Guntersblum, in diesem netten Wein-Dörfchen in Rheinhessen, wo man seit vielen Jahren große Pläne für ein Haus für Senioren hat – und wo die Ortsbürgermeisterin jetzt auf einen gefährlichen Abgrund zusteuert. Es wird Zeit, dass alle Fakten auf den Tisch kommen, jenseits von Parteien-Gezanke und -Gezerre: Sonst könnte am Ende großer Schaden entstehen, nicht nur für die kleine Kommune, sondern auch für all jene, die im Vertrauen auf das gemeindliche Mitwirken eine der Senioren-Wohnungen erwerben wollen.

Der Plan von CBW (so nennt sich die Ortsbürgermeisterin gerne) ist inzwischen bekannt: Andreas Piwowarski soll mit den Firmen AIVG mbH und LVVG mbH ein gemeindeeigenes Grundstück im Baugebiet „Algersweg West“ erwerben. Dann soll er dort 60 Wohnungen für Betreutes Wohnen errichten. Geschätzte Kosten: sechs bis acht Millionen Euro. Mindestens!

Weniger bekannt ist, wer dieser Andreas Piwowarski ist. Und was den Mann qualifiziert. Ist er wirklich der richtige Unternehmer für ein solches Millionen-Projekt? Und welche Erfahrungen hat er mit den speziellen Anforderungen an das Bauen und Betreiben von Senioren-Wohnungen?

Eine weitere Frage stellt sich nach einem Blick ins Handelsregister: Piwowarski gehören die Firmen gar nicht, mit denen er bauen will. Ja, er ist nicht einmal als Geschäftsführer eingetragen. Frage also: Wer steckt wirklich hinter den Firmen und dem angeblichen Millionen-Invest?

Wir haben dazu, Anfang letzter Woche war’s, der Ortsbürgermeisterin einige Fragen geschickt. Sie meldete sich sofort, wollte Antworten aber nur in einem Gespräch geben.

Als wir CBW daraufhin letzten Mittwoch im Rathaus treffen, gibt sie sich unbeeindruckt von Hinweisen auf Unklarheiten und Unstimmigkeiten in der Darstellung des Investors. Zu Fragen der Bonität von Herrn Piwowarski und seinen angeblichen Firmen sagt sie, man habe einen Steuerfachmann eingeschaltet: Der würde die Zahlen der Firmen prüfen..

Frage: Gibt’s denn schon erste Erkenntnisse?

CBW: Nein, die Prüfung laufe noch, das Ergebnis werde zu gegebener Zeit vorgelegt.

Das ist merkwürdig! Wir haben die offiziellen Bilanzen von AIVG und LVVG einem Steuerexperten vorgelegt. Der musste gar nicht lange prüfen – seine Feststellung:

„Diese ,Bilanzen’ (er setzte das Wort vielsagend in Anführungszeichen) kann man nicht wirklich ernst nehmen. Man kann nur hoffen, dass die Firmen bei ihren Bauvorhaben sorgfältiger vorgehen.“

Senioren-Wohnungen für teures Geld

Während wir uns mit solch unschönen Erkenntnissen auseinandersetzen, versucht Piwowarski offensichtlich, Fakten zu schaffen: Er bietet die Senioren-Wohnungen, die bisher nur auf dem Papier existieren, bereits zum Kauf an: im Internet, in Anzeigenblättchen, auf Plakaten, über eine Maklerin. Die 48-Quadratmeter-Butze soll 183.120 Euro, die 77-Quadratmeter-Wohnung 281.880 Euro kosten. Macht einen Quadratmeterpreis von 3.600 bis 3800 Euro, was deutlich über Guntersblumer Durchschnitt liegt.

Wer eine der Wohnungen reservieren möchte, muss 5000 Euro zahlen, sofort. Das Geld werde, heißt es, später auf den Kaufpreis angerechnet.

Obwohl ihm das Grundstück noch gar nicht gehört, bietet Investor Andreas Piwowarski die Senioren-Wohnungen zum Kauf an.

Erst auf Nachfrage räumt Piwowarski ein: Das Grundstück gehöre ihm noch gar nicht, der Kaufvertrag mit der Gemeinde sei noch nicht unterzeichnet. „Aber das ist kein Problem“, sagt er auch. Die Gemeinde werde ihm das Grundstück verkaufen, garantiert, „das läuft wie geschmiert“: Der Vertrag werde demnächst unterzeichnet.

Demnächst? Was heißt schon „demnächst“ in Guntersblum? Bis vor kurzem war ein Wiesbadener Bauunternehmer der favorisierte Investor: Der Mann hatte jahrelang mit der Gemeinde verhandelt, hatte den früheren SPD-Landrat als Berater ins Boot geholt, hatte die Planung fertig, Bauanträge bei den Behörden eingereicht…

„Demnächst“ hätten die Bauarbeiten losgehen sollen. Doch dann platzten, im letzten Augenblick, die Verhandlungen. Aus. Vorbei.

Der Architekt fühlt sich heute von der CDU-Ortsbürgermeisterin zu Unrecht ausgebootet. Er hat deshalb Klage beim Landgericht Mainz eingereicht: Er will seine Aufwendungen von der Gemeinde erstattet haben.

Er verlangt mehr als 100.000 Euro von Guntersblum.

Ortsbürgermeisterin gilt als beratungsresistent

Es ist eine unselige Polit-Trilogie: In drei Orten, die aneinanderreiht wie Perlen einer Kette an der Bundesstraße B 9 liegen, sorgen die Bürgermeister für unschöne Nachrichten.

Erst liegt da Nierstein: Hier regiert CDU-Mann Thomas Günther, der sich mit obskuren China-Firmen-Erzählungen zur Lachnummer gemacht hat, zumal dann auch noch aufflog, dass er selbst Kasse zu machen versucht hatte. Derzeit pestet er in rüpelhafter Weise gegen den SPD-Fraktionschef im Verbandsgemeinderat. Immer wieder unsäglich, dieser Günther, eigentlich unerträglich.

Direkt hinter Nierstein liegt Oppenheim. Die Kleinstadt wird in die Geschichtsbücher Rheinhessens eingehen als Beispiel dafür, wie sich ein skrupelloser Partei-Politiker ein „zwar kleines, aber gänzlich untertäniges und auch profitables Imperium“ (Schriftsteller Frieder Zimmermann) aufbauen konnte. Der Oppenheim-Skandal: Die Herrschaft des SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held endete im März, und das war für viele Bürger auch wie eine Befreiung. Doch wird die Stadt noch lange an den Folgen des Treibens ihres Stadtbürgermeisters zu leiden haben, finanziell bestimmt, und wohl auch zwischenmenschlich.

Direkt nach Oppenheim kommt, fährt man auf der B 9 weiter, die Gemeinde Guntersblum. Die politischen Verhältnisse hier sind offen: SPD und CDU sind gleich stark, im Ortsparlament sind zudem die Freien Wähler (FWG) und die Unabhängige Liste (ULG) vertreten. Es gibt keine klare Mehrheit, was Entscheidungsfindungen nicht einfach macht, jedoch vernunftbezogenen Beschlüssen den Weg ebnen könnte.

Das Leininger Schloss
in Guntersblum beherbergt das Rathaus.

Bis Herbst 2015 war Reiner Schmitt (ULG) der ehrenamtliche Ortsbürgermeister. Nach seinem unerwarteten Tod, der Mann wurde nur 65 Jahre alt, übernahm Claudia Bläsius-Wirth das Amt, eine selbstbewusst auftretende Frau, 56 ist sie, Mutter von drei Töchtern. Beruflich macht sie ein wenig in Werbung, ein wenig in Wein – eine „Powerfrau“, schmeichelte die Lokalzeitung, ihrem Ego wird’s gefallen haben.

Ratsmitglieder sagen hingegen, herausragendste Eigenschaft von CBW sei ihre Beratungsresistenz. Sie stehe sich deshalb oftmals selbst im Weg. In ihrer Unfähigkeit zur kritischen Selbstreflexion sei auch der wahre Grund zu suchen, weshalb aus den einst gut gemeinten Plänen für ältere Menschen inzwischen ein Hochrisiko-Projekt für die ganze Gemeinde geworden sei.

Achtseitige Klageschrift liegt beim Landgericht

Fangen wir an mit der ersten unangenehmen Geschichte: die Hunderttausend-Euro-Klage des Architekten Rüdiger Conradi. Der Bauunternehmer aus Gau-Bischofsheim, der in Wiesbaden sein Büro betreibt, gilt als erfahrener Projektentwickler. Mit seiner Firma KTB plante er eine großzügige Seniorenanlage in Guntersblum.

Acht Din-A4-Seiten umfasst die Klageschrift seines Rechtsanwalts Dr. Jens Kolter (Wiesbaden), die beim Landgericht Mainz vorliegt. In ihr findet sich die Chronologie der geplatzten Guntersblum-Pläne:

2011 begannen erste Gespräche mit Ortsbürgermeister Schmitt: Conradi wollte ein Pflegeheim mit angrenzendem Haus für Betreutes Wohnen errichten – auf einem Grundstück, das ihm die Gemeinde verkaufen sollte.

2012 gab der Gemeinderat grünes Licht, mit Änderungen im Bebauungsplan „Algersweg West“ wurden die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

2013 gingen die Gespräche weiter. Gerulf Herzog, der frühere CDU-Landrat des Kreises Mainz-Bingen, war als Berater von Conradi/KTB stets anwesend.

2014 legte Conradi/KTB erste konkrete Pläne vor. Die Lokalzeitung jubilierte: „Läuft alles nach Plan und wird zeitnah entsprechendes Baurecht geschaffen, könnten die Arbeiten bereits im Frühjahr nächsten Jahres starten. Ein Jahr später sollen dann die ersten Bewohner einziehen.“

Im Mai 2015 wurde der Bauantrag bei der Kreisbehörde in Ingelheim eingereicht. In der Klageschrift heißt es, Ortsbürgermeister Schmitt habe auf schnellstmögliche Realisierung gedrängt, „da er bereits eine Liste mit ortsansässigen Anwärtern für Plätze im geplanten Pflegeheim vorliegen hatte“.

Im Juni 2015 beschloss der Gemeinderat, das Grundstück in „Algersweg West“ an Conradi/KTB zu verkaufen.

Dann verstarb, im September 2015, Reiner Schmitt.

Zur neuen ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin wurde Claudia Bläsius-Wirth gewählt. Das Jahr 2016 hat gerade begonnen.

Wenig später kam das Senioren-Projekt erst ins Stocken. Dann platzte es.

Jahrelange Planung – alles umsonst

Zwar wurde bei einem Oppenheimer Notar noch der Entwurf eines Kaufvertrages erstellt, wofür Conradi 1.760,01 in Rechnung gestellt wurden. Zur Vertragsunterzeichnung aber kam es nicht mehr.

Erstes Problem: Das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück erwies sich angeblich als zu klein für ein Pflegeheim plus Haus für Betreutes Wohnen. Conradi sagt heute, es habe Einvernehmen geherrscht, dort nur ein Pflegeheim zu bauen. Mit Schmitt und später auch mit Bläsius-Wirth sei nach einem anderen Grundstück für Betreutes Wohnen gesucht worden, ohne Erfolg.

Bläsius-Wirth dagegen sagt heute, die Gemeinde habe im Baugebiet „Algersweg West“ unbedingt Betreutes Wohnen gewollt.

Zweiter Konfliktpunkt: Die Gemeinde hatte ein Unternehmen aus Kaiserslautern mit der Erschließung des Baugebietes beauftragt. Das sollte die Kosten für Straßen, Kanalisation usw. direkt bei den Grundstücksbesitzern einziehen.

Das Unternehmen verlangte von Conradi/KTB als eine Art Vorschuss 20 Prozent der Gesamtkosten – rund 66.0000 Euro. Nach Beginn der Arbeiten sollte der Architekt 14 Monate lang weitere 20.000 Euro überweisen, monatlich.

Conradi wies solche Forderungen, wir sind jetzt im Jahr 2017, als „unverschämt“ zurück. In einem Brandbrief an die Bürgermeisterin schrieb er: Er solle bezahlen, „ohne dass es eine Sicherstellung für uns gibt, dass die Erschließungsmaßnahme auch tatsächlich zu Ende geführt wird“. Im Vertrag seien keine Termine für Beginn und Abschluss der Arbeiten angegeben: „Mit einer solchen Ungewissheit auf der zeitlichen Schiene lässt sich kein Bauvorhaben projektieren.“

CBW gibt sich jetzt ganz zugeknöpft

Das Schreiben der Ortsbürgermeisterin.

Es ging noch eine Weile hin und her, Juristen-Schreiben, Rathaus-Gespräche – bis Claudia Bläsius-Wirth Schluss machte. Am 21. September 2017 schickte sie Conradi folgenden Brief:

„Die Ortsgemeinde verfolgt das Ziel, im Neubaugebiet Betreutes Wohnen anzusiedeln. Eine Kombination mit einem Seniorenheim auf zwei gegenüberliegenden Flächen wurde befürwortet.

Da leider diese Situation in Kombination nun leider nicht zustande kommt, nimmt die Ortsgemeinde Abstand von Ihrem Angebot ein Seniorenheim auf der Fläche im Algersweg West zu errichten. Ferner müssen wir vermerken, dass Ihrerseits kein Einvernehmen im Vertragsabschluss der Kostenerstattungsvereinbarung mit dem Erschließungsträger hergestellt werden konnte.

Für die jahrelange Begleitung in unserem o.g. Prozess möchten wir uns bei Ihnen und ihrem Unternehmen bedanken (…) Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei all Ihren Unternehmungen…“

Das war’s. Sechs, sieben Jahre lange Planung – alles umsonst. Im Dezember letzten Jahres versuchte Conradis Anwalt noch, mit der Ortsbürgermeisterin eine gütliche Einigung herbeizuführen. Vergebens. Daraufhin reichte er Klage beim Landgericht Mainz ein (Aktenzeichen 4 O 63/18).

Conradi beziffert seine Ausgaben auf 103.459,91 Euro. Er habe im Vertrauen auf feste Zusagen der Gemeinde gehandelt, er will sein Geld zurück.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird über eine Frage zu entscheiden sein: Hat die Gemeinde dem Investor zu viel versprochen, liegt hier ein Fall von Amtshaftung vor? Wenn ja: Dann muss die Gemeinde die 100.000 Euro plus die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.

Wir fragten Frau Bläsius-Wirth, als wir sie jetzt trafen: Wie konnte es dazu kommen, dass die langjährige Zusammenarbeit mit einem renommierten Investor und erfahrenen Bauträger so schnell eskalierte?

CBW gab sich zugeknöpft:: „Das ist ein laufendes Verfahren. Dazu sage ich nichts.“

Makler-Fotos sollen als Referenzen dienen

Nur kurze Zeit nach dem Bruch mit Conradi präsentierte CBW einen neuen Investor: Der Immobilien-Unternehmer Andreas Piwowarski zeigte Interesse, mit den Firmen AIVG und LVVG das Millionen-Projekt zu realisieren.

Der Mann gab auch gewaltig Gas: Er ließ von einem Architekten innerhalb kürzester Zeit eine Anlage mit 60 Wohnungen in zwei Häusern entwerfen. Inzwischen bietet er die Wohnungen, wie gesagt, längst zum Kauf an…

Kürzlich wurde dieses Vorgehen im Gemeinderat kritisch-nachdenklich hinterfragt. SPD-Mitglieder witterten ein investorengetriebenes Wohnprojekt, in dem zu leben sich Guntersblumer gar nicht leisten könnten. Die FWG drängte auf eine Überprüfung der Bonität des Investors: Da würde es noch ein paar offene Fragen geben…

Die Ortsbürgermeisterin scheint von derlei Zweifeln völlig frei zu sein. Letzten Mittwoch, bei unserem Gespräch im Rathaus, verwies sie auf Referenzen, die ihr der Unternehmer vorgelegt habe. Sie sagte: „Herr Piwowarski war in ganz Deutschland tätig, er hat Fotos gezeigt – das war überzeugend.“

Frage: Was waren das für Referenzen? Etwa die Fotos von Immobilien, die auf der Webseite der Firma AIVG im Internet zu sehen sind?

CBW nickt.

Uuups, da war sie wohl etwas arg leichtgläubig! Wir wollen sie gerne aufklären!

75-jährige Frau steht hinter Immobilienfirmen

Andreas Piwowarski hat – nach eigener Auskunft – im Auftrag einer Bank Immobilien in ganz Deutschland, die in die Zwangsversteigerung gerutscht waren, an Investoren gebracht. Dann wurde die Bank von einer anderen aufgekauft, für ihn gab’s keine Aufträge mehr. Er habe sich umgehört und festgestellt, dass Betreutes Wohnen angesagt sei. In dieses Geschäft wolle er jetzt einsteigen: Guntersblum sei sein erstes Projekt.

Soweit die Darstellung von Herrn Piwowarski, und es gibt keinen Grund, sie anzuzweifeln. Die Fotos im Internet zeigen, das sagt er ganz offen, Objekte, die er vermittelt habe. Als Referenzen für den Bau einer Senioren-Wohnanlage dürften sie vermutlich kaum taugen.

Schauen wir noch etwas genauer hin, wird’s recht mysteriös:

Piwowarski will also mit den Firmen AIVG mbH (eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRB 6518) und LVVG mbH (AG Offenbach, HRB 41753) seine erste Senioren-Wohnanlage in Guntersblum errichten. Doch im Handelsregister finden wir seinen Namen nicht: Die beiden Firmen gehören einer gewissen Ewa L., die als Gesellschafterin und auch als Geschäftsführerin eingetragen ist.

Ewa L. ist heute 75 Jahre alt und lebt in einer Hochhaus-Siedlung in Mainz. Diese Frau soll die wahre Millionen-Investorin von Guntersblum sein?

Andreas Piwowarski sagt dazu: Ewa L. sei seine Cousine. Sie habe die Firmen gegründet. Er sei Generalbevollmächtigter bei der AIVG, sein Sohn Daniel sei Generalbevollmächtigter bei der LVVG.

Generalbevollmächtigter? Was ist das?

Alles sei völlig korrekt, beteuert Piwowarski, alles sei vertraglich geklärt.

Das Büro der AIVG am Ortsrand von Köngernheim.

Mag sein, dass eine solche Unternehmens-Konstruktion völlig rechtens ist. Aber ganz sicher ist sie ungewöhnlich. Und sie wirkt auch nicht unbedingt vertrauensfördernd. Denn natürlich stellt sich die Frage: Wenn Andreas Piwowarski seit Jahren für die Firmen seiner Cousine federführend erfolgreich tätig war – warum wurde er nicht Anteilseigner? Warum übernahm er nicht zumindest die operative Verantwortung als Geschäftsführer?

Er zuckt nur die Schultern: Das sei eben so…

Bilanzen lassen keine erfolgreiche Tätigkeit erkennen

Gut, dann schauen wir uns die Bilanzen der beiden Unternehmen an. Und auch hier tun sich ganz schnell Fragen auf:

Die Zahlen stehen im krassen Widerspruch zu den tollen unternehmerischen Leistungen, die Andreas Piwowarski immer wieder herausstellt: Die Bilanzen von AIVG und LVVG geben keinerlei Hinweise auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit.

Schlimmer noch: Der Steuer-Fachmann, dem wir die Bilanzen vorlegen, findet schon auf dem ersten Blick Rechenfehler, fehlende Minus-Zeichen…

Und das sollen glaubwürdige Beweise seines unternehmerischen Könnens und Wirkens sein? Andreas Piwowarski scheint die Frage nicht zu verstehen: „Wie meinen Sie das? Das sind doch nur Zahlen. Was sagen die schon aus?“

Ein paar Tage nach unserem Besuch in Köngernheim, an diesem Wochenende, ruft Andreas Piwowarski an. Offenbar ist ihm bewusst geworden, dass er Einblick gewährt hat in eine recht unorthodoxe unternehmerische Denke. Er möchte nicht, sagte er, dass über die Bilanzen berichtet werde. Er habe in ganz Rhein-Main-Gebiet gebaut, das müsse reichen.

Aber er müsste doch mal erklären, sagen wir, warum sich sein angeblich erfolgreiches Wirken nicht in den Bilanzen finde.

„Warum, warum?“ fragt er zurück. Er wirkt genervt, gereizt. Es gebe noch andere Firmen, sagt er, das sei alles ganz anders, aber dazu wolle er auf keinen Fall etwas sagen…

Investor Nr. 2 stellt heikle Bedingung

Bleibt zur Stunde die Erkenntnis: Claudia Bläsius-Wirth, die Ortsbürgermeisterin, hat Guntersblum in eine böse Zwickmühle geführt. Der erste Investor ist vergrault und klagt vor Gericht, er verlangt 100.000 Euro.

Aber ist Investor Nr. 2 – der übrigens sagt, er habe schon 300.000 Euro investiert (ohne Grundstücksvertrag!) –  die richtige Wahl?

Oder gibt es für Guntersblum nur noch diese eine Lösung: Augen zu und durch? Dem neuen Investor muss jetzt vertraut werden, ganz egal was kommt…

Hohes Risiko!

Zumal Piwowarski noch eine äußerst kritische Bedingung stellt: Den Kaufpreis für das gemeindeeigene Grundstück – er nennt 1,28 Millionen Euro incl. Erschließung – könne er erst dann an die Gemeinde überweisen, wenn 30 Prozent der Wohnungen verkauft sind. „Dieser Punkt muss in den Grundstücks-Kaufvertrag rein“, sagt er. „Erst wenn 18 Wohnungen verkauft sind, werde ich das Geld überweisen.“ Anders, sagt er auch lasse sich das Projekt für ihn nicht realisieren.

Abwarten, was dazu die Ratsmitglieder sagen. Fest steht nur: Das Projekt Betreutes Wohnen scheint zur Hochrisiko-Zockerei zu verkommen – ganz gefährlich für Guntersblum!

Politiker & Pressefreiheit: Mit Juristen gegen Journalisten

Wir kämpfen mit unerschrockener Recherche, präzisen Fakten und klugen Gedanken. Unter anderem dafür, dass Kunst und Medien frei sind. Denn da wo man Gedanken nur deshalb die Freiheit nimmt, weil sie einem nicht gefallen, tut man das früher oder später auch mit den Menschen.“

Das schrieb Dr. Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, in einem Artikel über Deniz Yücel, jenem Journalisten, der monatelang in der Türkei in U-Haft einsaß, weil er nicht geschrieben hatte, wie die Herrschenden von ihm verlangten.

In Rheinhessen hat man, was die Freiheit der Medien angeht, ganz eigenartige Vorstellungen. Wobei: „Man“ ist natürlich nicht richtig. Zu erleben war der Versuch von Politikern, die Pressefreiheit mit Hilfe willfähriger Juristen auszuhebeln oder zumindest Journalisten mit Drohbriefen einzuschüchtern, bei der Berichterstattung über den „Oppenheim-Skandal“.

Täter im wahrsten Sinne des Wortes: zwei Lokalpolitiker – einer saß früher im rheinland-pfälzischen Landtag, der andere sitzt im Deutschen Bundestag, noch immer.

Marcus Held, der SPD-MdB, hat mehrmals versucht, die Berichterstattung über seine Affären als Oppenheimer Stadtbürgermeister mit gezielten Falschdarstellungen und unwahren Behauptungen zu verhindern. Er schreckte nicht einmal vor persönlichen Diffamierungen zurück. Als auch das nicht den erwünschten Erfolg brachte, schickte er einen Berliner Anwalt vor. Einen mit Professor- und Doktortitel, was wohl Eindruck schinden sollte, sich am Ende aber als Lachnummer erwies:  Der Mann verfasste einen Schriftsatz in derart dumpf-pöbelnder Weise, dass Kollegen von ihm schenkelklopfend mutmaßten, Held habe dem Mann vermutlich etwas zu viel des rheinhessischen Rebensaftes eingeflößt.

In ähnlicher Weise reagierte Thomas Günther: Der war mal CDU-Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz, ist heute Stadtbürgermeister im Oppenheimer Nachbar-Städtchen Nierstein. Von ihm heißt es, er sei der festen Überzeugung, dass Lautstärke Argumente ersetzen und wildes Brüllen jeden Kritiker einschüchtern könne. Mag sein, dass dies manchmal funktioniert. In diesem Fall allerdings versendete sich sein Getöse, weshalb auch er einen Anwalt engagierte. Und auch der schrieb einen langen Brief, zwar nicht ganz so pöbelantig wie sein Berliner Kollege, aber ebenso wenig erfolgreich.

Der Hamburger Journalismusforscher Volker Lilienthal hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt, es sei seit Jahren die Entwicklung zu beobachten, dass über Anwälte versucht werde, Medienberichte abzustrafen oder bereits im Keim zu ersticken. Andere Redaktionen würden davon abgeschreckt, einzelne Journalisten entwickelten eine Schere im Kopf und verzichteten im Zweifel auf bestimmte Behauptungen und Wertungen, um juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Die Folge sei: „Bestimmte Kreise – Verantwortliche oder richtige Missetäter – bleiben dann unbehelligt von missliebiger Berichterstattung, sie müssen sich nicht mehr in der Öffentlichkeit rechtfertigen.“

Es steht zu vermuten, dass solche Überlegungen Marcus Held wie auch Thomas Günther leiteten, als sie mit Juristen versuchten, Kritik zu unterdrücken und Journalisten mundtot zu machen.

Marcus Held: Lügen und Juristen pflastern seinen Weg

Im Juni 2017 hatte ich erstmals über den „Oppenheim-Skandal“ berichtet. Anhand von vertraulichen Behördenpapieren und zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung konnte ich aufdecken, dass der Bundestagsabgeordnete als Stadtbürgermeister zahlreiche dubiose und auch rechtswidrige Geschäfte getätigt hatte – stets zu Lasten der Stadt.

Held schoss zurück: In einem SPD-Stadtmagazin, das er an alle Haushalte verteilen ließ, sprach er von einem „Angriff aus dem Hinterhalt“, von „krimineller Energie“, er schrieb von einem „bezahlten Journalisten“ und einer „parteipolitisch gesteuerten Kampagne“ gegen seine Person.

Das war, wie wir heute wissen, alles unwahr, wir können auch sagen: Es war erfunden und erlogen. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen mehr als 20 Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker eingeleitet, Polizeibeamte durchsuchten das Oppenheimer Rathaus, es gab Montags-Demos gegen den SPD-Politiker, und im März 2018 trat er schließlich angesichts immer neuer Vorwürfe und Verdachtsmomente zurück. Als Stadtbürgermeister. Im Bundestag blieb er sitzen, genauer: Er kassiert seit Monaten seine Diäten, aber tut nichts dafür. Er hat sich krank gemeldet.

Vor seinem Rückzug aus allen lokalen Ämtern hatte er versucht, mich mit Hilfe eines Medienrechtlers zum Schweigen zu bringen. Doch der Berliner Jurist, den er engagierte und dem als sicherlich eine gewisse  Erfahrung zuzuschreiben ist, fand offenbar keinen Ansatz für ein Erfolg versprechendes juristisches Vorgehen. Stattdessen schrieb er für Marcus Held  einen Brief, wie ihn kaum ein seriöser Rechtsanwälte jemals geschrieben haben dürften. Es war, das dürfen wir vermuten, eine bezahlte Auftragsarbeit: Held wollte den Brief veröffentlichen – als weiteren Versuch, einen kritischen Journalisten zu verunglimpfen, unglaubwürdig zu machen und klein zu kriegen.

Das Schreiben von Prof. Dr. Jan Hegemann veröffentlichte Held in der nächsten Ausgabe seines SPD-Stadtmagazins. Wir dokumentieren es hier im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Held,

Sie haben mich gebeten zu prüfen, ob wir mit Unterlassungs- ggf. auch Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen gegen den Blogg des Journalisten Thomas Ruhmöller vorgehen können.

Meine Antwort ist: Natürlich können wir das! Ruhmöller verletzt mit seiner Skandalberichterstattung durchgehend die Regeln der journalistischen Sorgfalt und verstößt gegen die Anforderungen an zulässige Verdachtsberichterstattung.

Gleichwohl habe ich erhebliche Bedenken, denn: Wem nutzt das? Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ruhmöller für seine Rufmordkampagne von einer hinter ihm stehenden Person bezahlt wird. Es dürfte sich dabei um den Verfasser des anonymen Memorandums handeln, mit dem der angebliche , Oppenheim Skandal“ vor einigen Monaten losgetreten worden ist. Ruhmöller wird sich durch Durchsetzung äußerungsrechtlicher Verbote nicht abschrecken lassen. Kosten, die ihm entstehen, werden ihm höchstwahrscheinlich erstattet. Er selbst und sein mutmaßlicher Auftraggeber warten vermutlich nur darauf, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird.

Inzwischen prüfen Landesrechnungshof und Staatsanwaltschaft die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Mit beiden Behörden arbeiten Sie zusammen. Bei diesen Prüfungen sollte man es meines Erachtens im Moment auch belassen und nicht Nebenschauplätze vor Zivilgerichten eröffnen.

Man merkt den Ruhmöller-Elaboraten den wütenden und blinden Verfolgungseifer deutlich an. Ich nehme an, dass die allermeisten Leser – wenn irgendjemand überhaupt lesend durch diese Bleiwüsten wandern will – die Sache schon richtig einordnen: als einseitigen und parteiischen Radaujournalismus.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Hegemann Rechtsanwalt

Was soll man dazu sagen? In der Sache war das nicht weiter ernst zu nehmen. Wenn es wirklich eine Rufmordkampagne gegeben hätte, wenn ich wirklich gegen die die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hätte: Dann hätte Hegemann mich nach allen Regeln der Kunst zerlegt. Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz – er hätte die Waffenkammer des Juristen geöffnet, er hätte scharf geschossen – und das wäre, ganz bestimmt, das Aus des Oppenheim-Skandal-Blogs gewesen.

So aber lag der Jurist völlig daneben – auch in einem weiteren Punkt: Der Hegemann-Ausspruch „wenn irgendjemand überhaupt lesend durch die Bleiwüsten wandern will“ sollte vermutlich die journalistische Leistung herabsetzen, als Bleiwüsten, die  keinen interessieren. Welch ein Irrtum! Mit mehr als 350.000 Seitenaufrufen und über eine Million Klicks dürfte der Oppenheimer Lokalblog einer der erfolgreichsten in ganz Deutschland sein, wenn nicht der erfolgreichste.

Juristen-Drohungen gegen Stadtmagazin

Ein Heldsches Medienopfer aber gab es doch! Es war im Frühjahr 2017, als die ersten Vorwürfe gegen den SPD-Politiker bekannt geworden waren: Behördeninterne Papiere, von Whistleblowern an die Öffentlichkeit gebracht, beschuldigten den Bundestagsabgeordneter unsauberer Immobilien-Geschäfte. In „seiner“ Lokalzeitung („Allgemeine Zeitung Mainz“) durfte Marcus Held die Verdächtigungen (die sich später allesamt als wahr herausstellten) vollumfänglich zurückweisen: „Jemand will mich zerstören“ behauptete er einfach, der Zeitung war diese frei erfundene Behauptung eine Überschrift wert.

Das Wormser Stadtmagazin „Wo!“ zeigte sich kritischer, schickte Held einen Fragenkatalog – und bekam wenig später von Held-Anwalt Hegemann per Mail mitgeteilt, „dass Ihre geplante Veröffentlichung mit der Durchsetzung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Richtigstellungs- und auch Schadenersatzansprüchen beantwortet werden würde. Dazu sollten wir es nicht kommen lassen“.

Das Magazin verzichtete auf den geplanten Beitrag, verständlich, ist eine juristische Auseinandersetzung in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Dass Held mit allen Tricks arbeitete, wurde von „Wo!“-Chefredakteur Frank Fischer später in einem Internet-Blog aufgedeckt:

In der Mittwochsausgabe unseres Mitbewerbers Nibelungenkurier erschien auf der Titelseite ein Artikel des Chefredakteurs Steffen Heumann mit der Überschrift: „Ganz klar eine politische Attacke” – Marcus Held weist Anschuldigungen zurück und kündigt Anzeige gegen den nun enttarnten Anonymus an. Etwas sauer stieß uns dabei folgender Satz auf: „Die unangemessene Art der Berichterstattung ohne die Reflexion der Vorwürfe auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt, habe ihn (Marcus Held, die Red.) auch dazu veranlasst, gegen die geplante Berichterstattung in einem Stadtmagazin eine einstweilige Verfügung zu erwirken.“

Das ist so nicht richtig, uns lag nämlich bis dato gar keine einstweilige Verfügung vor. Wie wir auf Nachfrage von Helds Anwalt in Erfahrungen bringen konnten, habe man am Montagmorgen vorsorglich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der aber kurz danach wieder zurückgezogen wurde, weil sich beide Seiten auf einen gemeinsamen, zeitnahen Termin einigen konnten. Darauf angesprochen, dass er das zum Zeitpunkt des Gespräches am Dienstagmittag mit dem Nibelungenkurier längst hätte wissen müssen, entschuldigte sich Held, dass der Redakteur den Druckstopp wohl falsch interpretiert hätte. 

Thomas Günther: Ein Rechtsanwalt versucht’s mit Aufplusterung

Anderer Ort – anderer Politiker – gleiche Masche: Direkt neben Oppenheim liegt das Städtchen Nierstein, und dort „regiert“ der CDU-Bürgermeister Thomas Günther (der sich in besseren Zeiten , das nur nebenbei, zu gerne Helds Nähe suchte ). Als ich über ihn kritisch berichtete, machte er’s wie Held: Er engagierte einen Anwalt und ließ ihn einen bösen Brief schreiben. Doch außer Spesen nichts gewesen, auch diese Attacke lief ins Leere.

Das war geschehen: Günther hatte der Lokalpresse in den Blog diktiert, er habe chinesische Firmen gefunden, die sich in Nierstein angesiedelt hätten.

Was mich beim Lesen der Zeitungsberichte stutzig machte: Die Firmen wurden unterschiedlich benannt. Kleine Fehler, einzelne Buchstaben waren falsch – kann ja mal passieren. In diesem Fall aber war’s ein Signal: Hier stimmt was nicht. Und tatsächlich ergaben erste Recherchen schnell: Die Firmen waren nicht im Handelsregister eingetragen. Sie existierten mithin nicht. Thomas Günther hatte wohl etwas zu dick aufgetragen.

Kritisches Hinterfragen seiner Worte und Taten ist der Mann offenbar nicht gewohnt. Nach Erscheinen des Berichts „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China-Firmen“ beauftragte er umgehend die Kanzlei Gallois mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Der Arbeitsrechtler Oliver Trinkl übernahm und schrieb im Auftrag des Stadtbürgermeisters einen Brief, der hier im Wortlaut dokumentiert werden soll. Auch hier wieder: Etliche Formulierungen sind als Aufplusterung eines Juristen zu werten, der keine rechtliche Handhabe sieht, gegen eine Berichterstattung vorzugehen – eben weil sie korrekt ist. Und so steht auch dieses Schreiben als typisches Beispiel dafür, wie ein Kommunalpolitiker mit Hilfe von Juristen versucht, eine nicht genehme Berichterstattung zu unterdrücken und kritische Journalisten mundtot zu machen:

Sehr geehrter Herr Ruhmöller,

hiermit zeigen wir an, dass wir den Bürgermeister der Stadt Nierstein, Herrn Thomas Günther anwaltlich vertreten. Auf uns lautende Vollmacht ist beigefügt.

In Ihrem Beitrag „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China Firmen?“ vom 15.11.2017 äußern Sie auf Ihrer Web-Seite „Der Oppenheim Skandal“ die Vermutung, die Mitteilung von Herrn Günther, chinesische Firmen wollten sich im Rhein-Selz -Park ansiedeln, sei falsch. Die angekündigten Firmen würden nämlich gar nicht existieren. Dies schließen Sie daraus, dass die Firmen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz nicht eingetragen seien. Auf diesem Hintergrund bezweifeln Sie, dass die beiden chinesischen Firmen, von denen Herr Günther in der Öffentlichkeit berichtet hatte, überhaupt gegründet seien. Zur Begründung ihrer Behauptung führen Sie aus, dass nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bei einem Notar dieser die Anmeldung an das Handelsregister umgehend vornähme. Daher müßte die Anmeldung der beiden Firmen beim Handelsregister des Amtsgerichts Mainz bereits vorliegen.

Damit kommen Sie ihrer journalistischer Sorgfaltspflicht nicht nach. Denn richtig ist, dass ein Notar die Anmeldung an das Handelsregister regelmäßig erst vollzieht, wenn ihm der Nachweis vorliegt, dass das Stammkapital mindestens zur Hälfte auf dem Firmenkonto eingezahlt worden ist. Dazu muss das Bankkonto der Gesellschaft eröffnet sein, was regelmäßig erst nach der Gründung in Form der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags möglich ist. Ferner sollte auch Ihnen bekannt sein, dass Überweisungen aus dem außereuropäischen Ausland, insbesondere aus der Volksrepublik China, auf deutsche Bankkonten aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen mitunter etwas Zeit benötigen. Beispielsweise sind die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes zu beachten.

Uns liegen sowohl vollständige Kopien der Gründungsurkunden beider Firmen der Notarin Strömer vom 22.09.2017 vor, als auch Belege, wonach das Stammkapital und zwar schon in voller Höhe von je 50.000,00 EUR auf den Bankkonten dieser beiden Firmen in Gründung am 17.11.2017 eingezahlt worden ist. Die Eintragung in das Handelsregister kann und wird also in Kürze vorgenommen werden.

Ihre Unterstellung, die Tatsache, dass bei dem Handelsregister noch nichts darüber bekannt sei, lasse darauf schließen, dass es die Firmen nicht gäbe, ist also grob falsch und irreführend. Richtig ist zwar, dass eine GmbH konstitutiv erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht. Vor der Eintragung gibt es die Gesellschaft jedoch schon im Gründungsstadium, was im Rechtsverkehr mit dem Zusatz „i.Gr.“ in abgekürzter Form bezeichnet wird.

Richtig ist des Weiteren, dass die normale Zeitdauer der Gründung und Registrierung einer deutschen GmbH, deren Gesellschafter chinesische Investoren sind, auch im vorliegenden Fall nicht ungewöhnlich lange gedauert hat, so dass ihre Schlüsse, Herr Günther sage in der Öffentlichkeit die Unwahrheit, wenn er von chinesischen Investoren berichte, schlicht falsch sind.

Ihr Artikel „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China Firmen“ erschöpft sich also in einer reißerisch dargebrachten, bloße Vermutung Ihrerseits, die jegliches journalistische Niveau vermissen lässt und offenbar nur dazu dienen soll, Herrn Thomas Günther in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Durch eine sorgfältige Recherche hätte sich das vermeiden lassen.

Da wir davon ausgehen, dass Sie, weil der Vorgang Ihnen an und für sich sehr unangenehm sein müsste, umgehend eine Richtigstellung auf Ihrem Blog im Internet vornehmen, wollen wir momentan davon absehen, eine förmliche Gegendarstellung zu verlangen. Das bleibt aber vorbehalten. Eine Entschuldigung Ihrerseits bei Herrn Günther kann man zwar nicht juristisch durchsetzen, wäre aber wohl angezeigt und ein Gebot des Anstands.

Weitere schlecht recherchierte Tatsachen und Vermutungen tauchen in Ihrem „Wochen-Rückblick: Oppenheim scheint aufgewacht“ auf. So hatte Herr Günther nie behauptet, „alles“, also auch eine Fachhochschule sei „notariell unter Dach und Fach“. Hier war immer nur von Absichten des Investors die Rede, eine solche Fachhochschule zu gründen. Herrn Günther hat es auch nicht „umgehauen“, als er Ihre schlecht recherchierten Artikel über ihn und die angebliche Nichtexistenz chinesischer Investoren zu lesen bekam. Er war zu Recht echauffiert, wie man solche unbegründeten Behauptungen und bloße Vermutungen, die auf unzureichender und lückenhafter Recherche von üblichen Verwaltungsvorgängen resultieren, ins Internet setzen und sich damit, wie Sie das tun, auch noch brüsten kann. An der Versammlung des CDU Verbands Rhein-Selz hat er schlicht wegen einer Erkältung nicht teilgenommen.

Grundstückskaufverträge zwischen Investoren und dem Eigentümer der Grundstücke werden auch nicht der Verbandsgemeinde zum Zwecke der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht existiert, vorgelegt, sondern der Gemeinde oder Stadt selbst, das nur nebenbei.

Sollten Sie wiederholt ehrenrührige Behauptungen über Herrn Günther veröffentlichen, die auf solchen bloßen Vermutungen und unrichtigen Schlussfolgerungen beruhen, sind wir bereits jetzt dazu beauftragt, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Trinkl

Epilog

Dr. Katharina Barley – sie ist Bundesjustizministerin in Berlin, von der SPD – hat unlängst zum Tag der Pressefreiheit gesagt:

Attacken gegen die freie Presse sind ein Frontalangriff auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frieden, Sicherheit und Freiheit. Unsachliche Medienschelte ist dabei oft auch nur die traurige Vorstufe zur Einschüchterung von Medienschaffenden und zu körperlicher Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten, die einfach nur gewissenhaft ihre Arbeit tun. (…) Ohne eine freie und unabhängige Presse kann kein demokratischer Rechtsstaat funktionieren: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Politik und Weltgeschehen von Journalistinnen und Journalisten erklärt und eingeordnet zu bekommen. Ihre Berichterstattung ist eine wertvolle Ergänzung und auch ein wichtiges Korrektiv für eigene Beobachtungen und persönliche Ansichten.

Ihre Worte in die Ohren der rheinhessischen Politiker, zuvörderst Marcus Held und Thomas Günther!