Der Anwalt

Erfolg auf ganzer Linie: Der Kriminalbeamte Jochen Zahn wurde in seinen Verfahren von dem Frankfurter Rechtsanwalt Harald F. Nolte vertreten. Wer ist dieser Jurist, vor dem das Land zittert?

Frankfurt. Er war mal selbst Polizist. In den 70er Jahren. Da fuhr er Streife und ermittelte in Raub- und Tötungsdelikten, sieben Jahre lang. Dann stieg er aus, begann ein Jura-Studium. Anfang der 80er gründete er seine eigene Kanzlei – der Grundstein für seinen Aufstieg zum anerkannten Spezialisten für beamtenrechtliche Problemfälle war gelegt.

Harald F. Nolte (61), verheiratet, zwei Söhne, zwei Enkel – das ist der Rechtsanwalt, der den Beamten Jochen Zahn erfolgreich im Schmerzensgeldprozess vertritt, der zugleich das Land Hessen seit Jahr und Tag auf Trab hält. Er lebt in Sachsenhausen, von wo aus er täglich über den Eisernen Steg in seine Kanzlei spaziert. Die liegt bestmöglich, zwischen Dom und Römer.

Manche sagen, dieser stets freundlich-verbindliche Jurist mit dem grauen Dreitagebart habe die größten Polizeiskandale in Hessen der letzten Jahre aufgedeckt – durch ebenso beharrlich-intensives Aktenstudium wie profundes Rechtswissen.

Jetzt hat er zudem Rechtsgeschichte geschrieben. 8000 Euro Schmerzensgeld für einen Polizeibeamten, der von seinen Vorgesetzten stigmatisiert wurde – „das gab’s meines Wissens noch nie in Hessen“, sagt Nolte. Klar, er hätte sich gerne eine etwas höhere Zahlung gewünscht – aber wichtiger als das Geld sei ihm allemal, „dass wir zwei wesentliche Ziele erreicht haben: die vollständige Rehabilitierung meines Mandanten, die durch Zahlung eines Schmerzensgeldes dokumentiert wird. Und ein deutliches Signal an die Polizeiführung, dass man künftig zurückhaltender ist bei persönlichen Angriffen und voreiligen Schlussfolgerungen“.

Das aktuelle Urteil verdrängt ein wenig, dass Nolte kurz zuvor in einem anderen Rechtsstreit nicht unmaßgeblich – allerdings wohl auch nicht direkt beabsichtigt – in die politischen Abläufe dieses Landes eingegriffen hat:

Einer seiner Mandanten heißt nämlich Wolfram Ritter. Der stellvertretende Präsident der Bereitschaftspolizei war bei der Besetzung des Präsidentenamts vom damaligen Innenminister Volker Bouffier angeblich übergangen worden. Das führte zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Letzten Monat beschlossen SPD und Grüne auch noch, vor den Staatsgerichtshof zu ziehen: CDU und FDP hätten im Ausschuss die Minderheitenrechte der Opposition verletzt.

Politischer Theaterdonner. Nolte arbeitet derweil an seinem nächsten Coup: Im Fall Ritter bereitet er eine Klage vor – wieder gegen das Land Hessen.

Und dann sind da noch die Steuerfahnder. Zwangspensioniert, aufgrund nachweislich falscher psychiatrischer Gutachten aus dem Amt gedrängt – jetzt soll das Land Hessen dafür büßen. Mit Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Klage kommt, natürlich, wieder aus der Frankfurter Kanzlei Nolte…