Der Fall ist entschieden, nach zehn Jahren können die Akten geschlossen werden: 60.000 Euro erhält ein früherer Augsburger Polizeibeamter vom Freistaat Bayern. Es ist die Entschädigung dafür, dass er zu Unrecht der Bestechlichkeit beschuldigt und so lange inhaftiert worden war, bis er seinen Dienst bei der Polizei quittiert hatte.
Der Polizei-Skandal hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Manfred D. war lange Jahre Spezialist für Funktechnik beim Mobilen Einsatzkommando in Augsburg gewesen. 2007 wurde er nach monatelangen internen Ermittlungen verhaftet; der Vorwurf: Er habe sich von einem hessischen Unternehmer, der technische Geräte an die bayerische Polizei lieferte, bestechen lassen. Der Staatsanwalt soll damals gesagt haben, Manfred D. komme erst dann wieder aus dem Gefängnis heraus, wenn er den Polizeidienst quittiere. Daraufhin brach der Mann zusammen und unterzeichnete sein Entlassungsgesuch.
In erster Instanz wurde er 2011 wegen Bestechlichkeit vom Amtsgericht Augsburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. 2012 aber stellte sich im Berufungsverfahren vor dem Landgericht heraus, dass die Vorgesetzten von Manfred D. in der Augsburger Polizeibehörde entlastende Unterlagen zurückgehalten hatten. Noch am nächsten Tag wurde der Mann umfassend von allen Vorwürfen freigesprochen. Da war es jedoch zu spät: Seinen Job bei der Polizeibehörde war er los.
Deshalb klagte er auf Schadensersatz. In einer Verhandlung vor dem Augsburger Landgericht Anfang Mai dieses Jahres deutete der Richter an, dass er durchaus eine Verletzung der Fürsorgepflicht auf Seiten der Polizeibehörde sehe. Er nannte auch einen Betrag für eine Entschädigung: 100.000 Euro. Die Vertreter des Freistaats kündigten an, dass sie ein solches Urteil nicht akzeptieren und in Berufung gehen würden.
Jetzt der Vergleich: 60.000 Euro bekommt Manfred D., außerdem trägt der Freistaat 60 Prozent der Verfahrenskosten. „Das ist eine nicht nur für Bayern bemerkenswerte Beendigung eines juristischen Verfahrens“, sagte der Anwalt von Manfred D., der Frankfurter Verwaltungsrechtler Harald W. Nolte. Er wertet den Vergleich als „die späte Rehabilitation für einen aus dem Dienst gedrängten Polizeibeamten“.
Manfred D. sagte, die 60.000 Euro seien für ihn nicht nur Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht. „Wichtiger ist für mich, dass vom Gericht eine eindeutige Botschaft an die Polizeibehörde ausging: So behandelt man Menschen einfach nicht.“ Zehn Jahre seien jetzt seit seiner Verhaftung vergangen: „Ich bin einfach nur glücklich, dass alles vorbei ist.
(Aktenzeichen des Vergleichsbeschlusses: Landgericht Augsburg 34 O 4371/15)