Das ist bitter für Ministerpräsident Volker Bouffier: Das Land Hessen muss einem früheren Polizeibeamten 50.000 Euro zahlen. Es ist Schadensersatz, weil sich Bouffier als Innenminister „grob rechtswidrig“ verhalten hatte.
Erneut muss das Land Hessen einem Polizeibeamten eine hohe Entschädigung zahlen. Hintergrund ist „grob rechtswidriges“ Verhalten von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU): Als Innenminister hatte er im Jahre 2009 einen Beamten vorsätzlich und gegen geltendes Recht bei einer Beförderung übergangen. Der Mann klagte vor Gericht; jetzt – nach fast sechs Jahren – wurde ein Vergleich geschlossen: Das Land Hessen zahlt dem Beamten, der längst in Ruhestand ist, 50.000 Euro als Entschädigung.
Der Fall: Volker Bouffier, damals noch hessischer Innenminister, wollte seinen Parteifreund Hans Langecker zum Chef der Bereitschaftspolizei befördern. Deren Vizepräsident Wolfram Ritter jedoch bewarb sich ebenfalls um den Posten; Folge: In einem Auswahlverfahren musste der bessere Kandidat ermittelt werden.
Langecker gewann, Ritter klagte dagegen, verlor in erster Instanz, bekam aber in zweiter umfassend recht: Das Auswahlverfahren, so stellten die Richter damals fest, sei stark fehlerbehaftet gewesen, es müsse wiederholt werden. Aber noch bevor es dazu kam, setzte Bouffier seinen Kandidaten Langecker auf den Präsidentenstuhl und schuf damit unwiderrufliche Fakten, was die Richter unmissverständlich kommentierten: Das sei „grob rechtwidrig“.
Die FNP deckte den Skandal auf: Der Bericht „Bouffiers Freundschaftsdienste“ vom 8. März 2010 in diese Zeitung schlug im beschaulichen Wiesbadener Landtagsleben – wo damals die CDU noch mit der FDP regierte – wie eine Bombe ein. Ein Untersuchungsausschuss „Polizeichef-Affäre“ wurde eingesetzt, der mehr als zwei Jahre lang tagte. Am Ende wollten SPD und Grüne herausgefunden haben, dass es in dem Auswahlverfahren „zum Teil schwerwiegende Verfahrensfehler und Rechtsverstöße“ gegeben habe. Einvernehmlich forderten SPD und die damals noch kritischen Grünen (die heute mit der CDU die Landesregierung stellen) Volker Bouffier zum Rücktritt auf.
Die CDU und FDP hingegen wollten im Verlauf des Untersuchungsauschusses erkannt haben, dass „die Stelle in einem rechtmäßigen Verfahren mit dem am besten geeigneten Bewerber besetzt worden“ sei.
Die FNP schrieb damals, der Ausschuss habe nicht alle Hintergründe klären können. Aber er habe „den Verdacht erhärtet, dass es führende Persönlichkeiten dieses Landes, milde formuliert, mit der Wahrheit nicht immer allzu genau nehmen“. Widerspruch wurde nicht erhoben.
Unterdessen reichte Wolfram Ritter Klage vorm Landgericht Wiesbaden ein: Er verlangte Schadensersatz für die „fehlerhafte Nichtberücksichtigung bei einer Beförderung“. Jahrelang zog sich das Verfahren hin, vor wenigen Wochen empfahl der Richter beiden Parteien, zu einem Vergleich zu finden. Im letzten Augenblick meldete sich die Staatskanzlei von Ministerpräsident Volker Bouffier: Sie verlangte, dass der Kläger – also Wolfram Ritter – sich zu Stillschweigen über den Vergleich verpflichten müsse.
Das wurde jetzt von beiden Seiten unterschrieben. Damit sind 50.000 Euro an Wolfram Ritter fällig. Es ist das zweite Mal, dass das Land Hessen für Fehlverhalten in der obersten Polizeiführung zahlen muss: 2011 bekam der Frankfurter Ex-Fahndungschef Jochen Zahn 8.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Anwalt in beiden Fällen: der Frankfurter Spezialist für Amtshaftungsfälle, Harald F. Nolte. Zum 50.000-Euro-Vergleich im Fall Wolfram Ritter sagte er gestern: „Ich bewerte den Vergleich als ausreichende Genugtuung für meinen Mandanten und als vollständige Rehabilitation für seine nicht erfolgte Beförderung zum Polizeipräsidenten.“
Erschienen in der FNP am 15.07.2015