Guntersblum: Hochrisiko-Zockerei um Senioren-Anlage

In der kleinen Gemeinde Guntersblum wird seit etlichen Jahren eine ziemlich große Wohnanlage für ältere Menschen geplant. Ein erster Investor fühlt sich von der Ortsbürgermeisterin zu Unrecht ausgebootet: Er hat inzwischen bei Gericht eine 100.000-Euro-Klage eingereicht. Die Frau scheint das wenig zu beeindrucken: Sie will das Millionen-Projekt jetzt mit einem anderen Unternehmer durchziehen. Da allerdings tun sich bei genauerem Hinsehen einige Merkwürdigkeiten auf. Das könnte noch gefährlich werden – vor allem sehr teuer, nicht nur für Guntersblum!

Am heutigen Montag findet um 19 Uhr ein konspirativ anmutendes Treffen im Guntersblumer Rathaus statt. CDU-Ortsbürgermeisterin Claudia Bläsius-Wirth hat ausgesuchte Ratsmitglieder eingeladen: Ihnen soll der Unternehmer Andreas Piwowarski (62) umfassend Auskunft geben – zu seiner Person, zu seiner beruflichen Tätigkeit und zu zwei Firmen, mit denen er das Millionen-Projekt „Betreutes Wohnen“ in Guntersblum realisieren will.

Piwowarski erzählt darüber ganz unbedarft: „Frau Bläsisus-Wirth hat mir gesagt, sie habe sich eine Taktik für das Treffen ausgedacht“, sagt er. „Erst soll mein Finanzberater etwas sagen, dann mein Sohn Daniel, der bei mir als Immobilienmakler arbeitet.“ Er selbst, sagt Piwowarski, solle sich auf Wunsch der Ortsbürgermeisterin zurücknehmen: „Sie meinte, ich soll nicht so viel reden. Ich hätte für die Politiker inzwischen den Schwarzen Peter.“

Blick auf die rheinhessische Gemeinde Guntersblum.

Wir sind in Guntersblum, in diesem netten Wein-Dörfchen in Rheinhessen, wo man seit vielen Jahren große Pläne für ein Haus für Senioren hat – und wo die Ortsbürgermeisterin jetzt auf einen gefährlichen Abgrund zusteuert. Es wird Zeit, dass alle Fakten auf den Tisch kommen, jenseits von Parteien-Gezanke und -Gezerre: Sonst könnte am Ende großer Schaden entstehen, nicht nur für die kleine Kommune, sondern auch für all jene, die im Vertrauen auf das gemeindliche Mitwirken eine der Senioren-Wohnungen erwerben wollen.

Der Plan von CBW (so nennt sich die Ortsbürgermeisterin gerne) ist inzwischen bekannt: Andreas Piwowarski soll mit den Firmen AIVG mbH und LVVG mbH ein gemeindeeigenes Grundstück im Baugebiet „Algersweg West“ erwerben. Dann soll er dort 60 Wohnungen für Betreutes Wohnen errichten. Geschätzte Kosten: sechs bis acht Millionen Euro. Mindestens!

Weniger bekannt ist, wer dieser Andreas Piwowarski ist. Und was den Mann qualifiziert. Ist er wirklich der richtige Unternehmer für ein solches Millionen-Projekt? Und welche Erfahrungen hat er mit den speziellen Anforderungen an das Bauen und Betreiben von Senioren-Wohnungen?

Eine weitere Frage stellt sich nach einem Blick ins Handelsregister: Piwowarski gehören die Firmen gar nicht, mit denen er bauen will. Ja, er ist nicht einmal als Geschäftsführer eingetragen. Frage also: Wer steckt wirklich hinter den Firmen und dem angeblichen Millionen-Invest?

Wir haben dazu, Anfang letzter Woche war’s, der Ortsbürgermeisterin einige Fragen geschickt. Sie meldete sich sofort, wollte Antworten aber nur in einem Gespräch geben.

Als wir CBW daraufhin letzten Mittwoch im Rathaus treffen, gibt sie sich unbeeindruckt von Hinweisen auf Unklarheiten und Unstimmigkeiten in der Darstellung des Investors. Zu Fragen der Bonität von Herrn Piwowarski und seinen angeblichen Firmen sagt sie, man habe einen Steuerfachmann eingeschaltet: Der würde die Zahlen der Firmen prüfen..

Frage: Gibt’s denn schon erste Erkenntnisse?

CBW: Nein, die Prüfung laufe noch, das Ergebnis werde zu gegebener Zeit vorgelegt.

Das ist merkwürdig! Wir haben die offiziellen Bilanzen von AIVG und LVVG einem Steuerexperten vorgelegt. Der musste gar nicht lange prüfen – seine Feststellung:

„Diese ,Bilanzen’ (er setzte das Wort vielsagend in Anführungszeichen) kann man nicht wirklich ernst nehmen. Man kann nur hoffen, dass die Firmen bei ihren Bauvorhaben sorgfältiger vorgehen.“

Senioren-Wohnungen für teures Geld

Während wir uns mit solch unschönen Erkenntnissen auseinandersetzen, versucht Piwowarski offensichtlich, Fakten zu schaffen: Er bietet die Senioren-Wohnungen, die bisher nur auf dem Papier existieren, bereits zum Kauf an: im Internet, in Anzeigenblättchen, auf Plakaten, über eine Maklerin. Die 48-Quadratmeter-Butze soll 183.120 Euro, die 77-Quadratmeter-Wohnung 281.880 Euro kosten. Macht einen Quadratmeterpreis von 3.600 bis 3800 Euro, was deutlich über Guntersblumer Durchschnitt liegt.

Wer eine der Wohnungen reservieren möchte, muss 5000 Euro zahlen, sofort. Das Geld werde, heißt es, später auf den Kaufpreis angerechnet.

Obwohl ihm das Grundstück noch gar nicht gehört, bietet Investor Andreas Piwowarski die Senioren-Wohnungen zum Kauf an.

Erst auf Nachfrage räumt Piwowarski ein: Das Grundstück gehöre ihm noch gar nicht, der Kaufvertrag mit der Gemeinde sei noch nicht unterzeichnet. „Aber das ist kein Problem“, sagt er auch. Die Gemeinde werde ihm das Grundstück verkaufen, garantiert, „das läuft wie geschmiert“: Der Vertrag werde demnächst unterzeichnet.

Demnächst? Was heißt schon „demnächst“ in Guntersblum? Bis vor kurzem war ein Wiesbadener Bauunternehmer der favorisierte Investor: Der Mann hatte jahrelang mit der Gemeinde verhandelt, hatte den früheren SPD-Landrat als Berater ins Boot geholt, hatte die Planung fertig, Bauanträge bei den Behörden eingereicht…

„Demnächst“ hätten die Bauarbeiten losgehen sollen. Doch dann platzten, im letzten Augenblick, die Verhandlungen. Aus. Vorbei.

Der Architekt fühlt sich heute von der CDU-Ortsbürgermeisterin zu Unrecht ausgebootet. Er hat deshalb Klage beim Landgericht Mainz eingereicht: Er will seine Aufwendungen von der Gemeinde erstattet haben.

Er verlangt mehr als 100.000 Euro von Guntersblum.

Ortsbürgermeisterin gilt als beratungsresistent

Es ist eine unselige Polit-Trilogie: In drei Orten, die aneinanderreiht wie Perlen einer Kette an der Bundesstraße B 9 liegen, sorgen die Bürgermeister für unschöne Nachrichten.

Erst liegt da Nierstein: Hier regiert CDU-Mann Thomas Günther, der sich mit obskuren China-Firmen-Erzählungen zur Lachnummer gemacht hat, zumal dann auch noch aufflog, dass er selbst Kasse zu machen versucht hatte. Derzeit pestet er in rüpelhafter Weise gegen den SPD-Fraktionschef im Verbandsgemeinderat. Immer wieder unsäglich, dieser Günther, eigentlich unerträglich.

Direkt hinter Nierstein liegt Oppenheim. Die Kleinstadt wird in die Geschichtsbücher Rheinhessens eingehen als Beispiel dafür, wie sich ein skrupelloser Partei-Politiker ein „zwar kleines, aber gänzlich untertäniges und auch profitables Imperium“ (Schriftsteller Frieder Zimmermann) aufbauen konnte. Der Oppenheim-Skandal: Die Herrschaft des SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held endete im März, und das war für viele Bürger auch wie eine Befreiung. Doch wird die Stadt noch lange an den Folgen des Treibens ihres Stadtbürgermeisters zu leiden haben, finanziell bestimmt, und wohl auch zwischenmenschlich.

Direkt nach Oppenheim kommt, fährt man auf der B 9 weiter, die Gemeinde Guntersblum. Die politischen Verhältnisse hier sind offen: SPD und CDU sind gleich stark, im Ortsparlament sind zudem die Freien Wähler (FWG) und die Unabhängige Liste (ULG) vertreten. Es gibt keine klare Mehrheit, was Entscheidungsfindungen nicht einfach macht, jedoch vernunftbezogenen Beschlüssen den Weg ebnen könnte.

Das Leininger Schloss
in Guntersblum beherbergt das Rathaus.

Bis Herbst 2015 war Reiner Schmitt (ULG) der ehrenamtliche Ortsbürgermeister. Nach seinem unerwarteten Tod, der Mann wurde nur 65 Jahre alt, übernahm Claudia Bläsius-Wirth das Amt, eine selbstbewusst auftretende Frau, 56 ist sie, Mutter von drei Töchtern. Beruflich macht sie ein wenig in Werbung, ein wenig in Wein – eine „Powerfrau“, schmeichelte die Lokalzeitung, ihrem Ego wird’s gefallen haben.

Ratsmitglieder sagen hingegen, herausragendste Eigenschaft von CBW sei ihre Beratungsresistenz. Sie stehe sich deshalb oftmals selbst im Weg. In ihrer Unfähigkeit zur kritischen Selbstreflexion sei auch der wahre Grund zu suchen, weshalb aus den einst gut gemeinten Plänen für ältere Menschen inzwischen ein Hochrisiko-Projekt für die ganze Gemeinde geworden sei.

Achtseitige Klageschrift liegt beim Landgericht

Fangen wir an mit der ersten unangenehmen Geschichte: die Hunderttausend-Euro-Klage des Architekten Rüdiger Conradi. Der Bauunternehmer aus Gau-Bischofsheim, der in Wiesbaden sein Büro betreibt, gilt als erfahrener Projektentwickler. Mit seiner Firma KTB plante er eine großzügige Seniorenanlage in Guntersblum.

Acht Din-A4-Seiten umfasst die Klageschrift seines Rechtsanwalts Dr. Jens Kolter (Wiesbaden), die beim Landgericht Mainz vorliegt. In ihr findet sich die Chronologie der geplatzten Guntersblum-Pläne:

2011 begannen erste Gespräche mit Ortsbürgermeister Schmitt: Conradi wollte ein Pflegeheim mit angrenzendem Haus für Betreutes Wohnen errichten – auf einem Grundstück, das ihm die Gemeinde verkaufen sollte.

2012 gab der Gemeinderat grünes Licht, mit Änderungen im Bebauungsplan „Algersweg West“ wurden die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

2013 gingen die Gespräche weiter. Gerulf Herzog, der frühere CDU-Landrat des Kreises Mainz-Bingen, war als Berater von Conradi/KTB stets anwesend.

2014 legte Conradi/KTB erste konkrete Pläne vor. Die Lokalzeitung jubilierte: „Läuft alles nach Plan und wird zeitnah entsprechendes Baurecht geschaffen, könnten die Arbeiten bereits im Frühjahr nächsten Jahres starten. Ein Jahr später sollen dann die ersten Bewohner einziehen.“

Im Mai 2015 wurde der Bauantrag bei der Kreisbehörde in Ingelheim eingereicht. In der Klageschrift heißt es, Ortsbürgermeister Schmitt habe auf schnellstmögliche Realisierung gedrängt, „da er bereits eine Liste mit ortsansässigen Anwärtern für Plätze im geplanten Pflegeheim vorliegen hatte“.

Im Juni 2015 beschloss der Gemeinderat, das Grundstück in „Algersweg West“ an Conradi/KTB zu verkaufen.

Dann verstarb, im September 2015, Reiner Schmitt.

Zur neuen ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin wurde Claudia Bläsius-Wirth gewählt. Das Jahr 2016 hat gerade begonnen.

Wenig später kam das Senioren-Projekt erst ins Stocken. Dann platzte es.

Jahrelange Planung – alles umsonst

Zwar wurde bei einem Oppenheimer Notar noch der Entwurf eines Kaufvertrages erstellt, wofür Conradi 1.760,01 in Rechnung gestellt wurden. Zur Vertragsunterzeichnung aber kam es nicht mehr.

Erstes Problem: Das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück erwies sich angeblich als zu klein für ein Pflegeheim plus Haus für Betreutes Wohnen. Conradi sagt heute, es habe Einvernehmen geherrscht, dort nur ein Pflegeheim zu bauen. Mit Schmitt und später auch mit Bläsius-Wirth sei nach einem anderen Grundstück für Betreutes Wohnen gesucht worden, ohne Erfolg.

Bläsius-Wirth dagegen sagt heute, die Gemeinde habe im Baugebiet „Algersweg West“ unbedingt Betreutes Wohnen gewollt.

Zweiter Konfliktpunkt: Die Gemeinde hatte ein Unternehmen aus Kaiserslautern mit der Erschließung des Baugebietes beauftragt. Das sollte die Kosten für Straßen, Kanalisation usw. direkt bei den Grundstücksbesitzern einziehen.

Das Unternehmen verlangte von Conradi/KTB als eine Art Vorschuss 20 Prozent der Gesamtkosten – rund 66.0000 Euro. Nach Beginn der Arbeiten sollte der Architekt 14 Monate lang weitere 20.000 Euro überweisen, monatlich.

Conradi wies solche Forderungen, wir sind jetzt im Jahr 2017, als „unverschämt“ zurück. In einem Brandbrief an die Bürgermeisterin schrieb er: Er solle bezahlen, „ohne dass es eine Sicherstellung für uns gibt, dass die Erschließungsmaßnahme auch tatsächlich zu Ende geführt wird“. Im Vertrag seien keine Termine für Beginn und Abschluss der Arbeiten angegeben: „Mit einer solchen Ungewissheit auf der zeitlichen Schiene lässt sich kein Bauvorhaben projektieren.“

CBW gibt sich jetzt ganz zugeknöpft

Das Schreiben der Ortsbürgermeisterin.

Es ging noch eine Weile hin und her, Juristen-Schreiben, Rathaus-Gespräche – bis Claudia Bläsius-Wirth Schluss machte. Am 21. September 2017 schickte sie Conradi folgenden Brief:

„Die Ortsgemeinde verfolgt das Ziel, im Neubaugebiet Betreutes Wohnen anzusiedeln. Eine Kombination mit einem Seniorenheim auf zwei gegenüberliegenden Flächen wurde befürwortet.

Da leider diese Situation in Kombination nun leider nicht zustande kommt, nimmt die Ortsgemeinde Abstand von Ihrem Angebot ein Seniorenheim auf der Fläche im Algersweg West zu errichten. Ferner müssen wir vermerken, dass Ihrerseits kein Einvernehmen im Vertragsabschluss der Kostenerstattungsvereinbarung mit dem Erschließungsträger hergestellt werden konnte.

Für die jahrelange Begleitung in unserem o.g. Prozess möchten wir uns bei Ihnen und ihrem Unternehmen bedanken (…) Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei all Ihren Unternehmungen…“

Das war’s. Sechs, sieben Jahre lange Planung – alles umsonst. Im Dezember letzten Jahres versuchte Conradis Anwalt noch, mit der Ortsbürgermeisterin eine gütliche Einigung herbeizuführen. Vergebens. Daraufhin reichte er Klage beim Landgericht Mainz ein (Aktenzeichen 4 O 63/18).

Conradi beziffert seine Ausgaben auf 103.459,91 Euro. Er habe im Vertrauen auf feste Zusagen der Gemeinde gehandelt, er will sein Geld zurück.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird über eine Frage zu entscheiden sein: Hat die Gemeinde dem Investor zu viel versprochen, liegt hier ein Fall von Amtshaftung vor? Wenn ja: Dann muss die Gemeinde die 100.000 Euro plus die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.

Wir fragten Frau Bläsius-Wirth, als wir sie jetzt trafen: Wie konnte es dazu kommen, dass die langjährige Zusammenarbeit mit einem renommierten Investor und erfahrenen Bauträger so schnell eskalierte?

CBW gab sich zugeknöpft:: „Das ist ein laufendes Verfahren. Dazu sage ich nichts.“

Makler-Fotos sollen als Referenzen dienen

Nur kurze Zeit nach dem Bruch mit Conradi präsentierte CBW einen neuen Investor: Der Immobilien-Unternehmer Andreas Piwowarski zeigte Interesse, mit den Firmen AIVG und LVVG das Millionen-Projekt zu realisieren.

Der Mann gab auch gewaltig Gas: Er ließ von einem Architekten innerhalb kürzester Zeit eine Anlage mit 60 Wohnungen in zwei Häusern entwerfen. Inzwischen bietet er die Wohnungen, wie gesagt, längst zum Kauf an…

Kürzlich wurde dieses Vorgehen im Gemeinderat kritisch-nachdenklich hinterfragt. SPD-Mitglieder witterten ein investorengetriebenes Wohnprojekt, in dem zu leben sich Guntersblumer gar nicht leisten könnten. Die FWG drängte auf eine Überprüfung der Bonität des Investors: Da würde es noch ein paar offene Fragen geben…

Die Ortsbürgermeisterin scheint von derlei Zweifeln völlig frei zu sein. Letzten Mittwoch, bei unserem Gespräch im Rathaus, verwies sie auf Referenzen, die ihr der Unternehmer vorgelegt habe. Sie sagte: „Herr Piwowarski war in ganz Deutschland tätig, er hat Fotos gezeigt – das war überzeugend.“

Frage: Was waren das für Referenzen? Etwa die Fotos von Immobilien, die auf der Webseite der Firma AIVG im Internet zu sehen sind?

CBW nickt.

Uuups, da war sie wohl etwas arg leichtgläubig! Wir wollen sie gerne aufklären!

75-jährige Frau steht hinter Immobilienfirmen

Andreas Piwowarski hat – nach eigener Auskunft – im Auftrag einer Bank Immobilien in ganz Deutschland, die in die Zwangsversteigerung gerutscht waren, an Investoren gebracht. Dann wurde die Bank von einer anderen aufgekauft, für ihn gab’s keine Aufträge mehr. Er habe sich umgehört und festgestellt, dass Betreutes Wohnen angesagt sei. In dieses Geschäft wolle er jetzt einsteigen: Guntersblum sei sein erstes Projekt.

Soweit die Darstellung von Herrn Piwowarski, und es gibt keinen Grund, sie anzuzweifeln. Die Fotos im Internet zeigen, das sagt er ganz offen, Objekte, die er vermittelt habe. Als Referenzen für den Bau einer Senioren-Wohnanlage dürften sie vermutlich kaum taugen.

Schauen wir noch etwas genauer hin, wird’s recht mysteriös:

Piwowarski will also mit den Firmen AIVG mbH (eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRB 6518) und LVVG mbH (AG Offenbach, HRB 41753) seine erste Senioren-Wohnanlage in Guntersblum errichten. Doch im Handelsregister finden wir seinen Namen nicht: Die beiden Firmen gehören einer gewissen Ewa L., die als Gesellschafterin und auch als Geschäftsführerin eingetragen ist.

Ewa L. ist heute 75 Jahre alt und lebt in einer Hochhaus-Siedlung in Mainz. Diese Frau soll die wahre Millionen-Investorin von Guntersblum sein?

Andreas Piwowarski sagt dazu: Ewa L. sei seine Cousine. Sie habe die Firmen gegründet. Er sei Generalbevollmächtigter bei der AIVG, sein Sohn Daniel sei Generalbevollmächtigter bei der LVVG.

Generalbevollmächtigter? Was ist das?

Alles sei völlig korrekt, beteuert Piwowarski, alles sei vertraglich geklärt.

Das Büro der AIVG am Ortsrand von Köngernheim.

Mag sein, dass eine solche Unternehmens-Konstruktion völlig rechtens ist. Aber ganz sicher ist sie ungewöhnlich. Und sie wirkt auch nicht unbedingt vertrauensfördernd. Denn natürlich stellt sich die Frage: Wenn Andreas Piwowarski seit Jahren für die Firmen seiner Cousine federführend erfolgreich tätig war – warum wurde er nicht Anteilseigner? Warum übernahm er nicht zumindest die operative Verantwortung als Geschäftsführer?

Er zuckt nur die Schultern: Das sei eben so…

Bilanzen lassen keine erfolgreiche Tätigkeit erkennen

Gut, dann schauen wir uns die Bilanzen der beiden Unternehmen an. Und auch hier tun sich ganz schnell Fragen auf:

Die Zahlen stehen im krassen Widerspruch zu den tollen unternehmerischen Leistungen, die Andreas Piwowarski immer wieder herausstellt: Die Bilanzen von AIVG und LVVG geben keinerlei Hinweise auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit.

Schlimmer noch: Der Steuer-Fachmann, dem wir die Bilanzen vorlegen, findet schon auf dem ersten Blick Rechenfehler, fehlende Minus-Zeichen…

Und das sollen glaubwürdige Beweise seines unternehmerischen Könnens und Wirkens sein? Andreas Piwowarski scheint die Frage nicht zu verstehen: „Wie meinen Sie das? Das sind doch nur Zahlen. Was sagen die schon aus?“

Ein paar Tage nach unserem Besuch in Köngernheim, an diesem Wochenende, ruft Andreas Piwowarski an. Offenbar ist ihm bewusst geworden, dass er Einblick gewährt hat in eine recht unorthodoxe unternehmerische Denke. Er möchte nicht, sagte er, dass über die Bilanzen berichtet werde. Er habe in ganz Rhein-Main-Gebiet gebaut, das müsse reichen.

Aber er müsste doch mal erklären, sagen wir, warum sich sein angeblich erfolgreiches Wirken nicht in den Bilanzen finde.

„Warum, warum?“ fragt er zurück. Er wirkt genervt, gereizt. Es gebe noch andere Firmen, sagt er, das sei alles ganz anders, aber dazu wolle er auf keinen Fall etwas sagen…

Investor Nr. 2 stellt heikle Bedingung

Bleibt zur Stunde die Erkenntnis: Claudia Bläsius-Wirth, die Ortsbürgermeisterin, hat Guntersblum in eine böse Zwickmühle geführt. Der erste Investor ist vergrault und klagt vor Gericht, er verlangt 100.000 Euro.

Aber ist Investor Nr. 2 – der übrigens sagt, er habe schon 300.000 Euro investiert (ohne Grundstücksvertrag!) –  die richtige Wahl?

Oder gibt es für Guntersblum nur noch diese eine Lösung: Augen zu und durch? Dem neuen Investor muss jetzt vertraut werden, ganz egal was kommt…

Hohes Risiko!

Zumal Piwowarski noch eine äußerst kritische Bedingung stellt: Den Kaufpreis für das gemeindeeigene Grundstück – er nennt 1,28 Millionen Euro incl. Erschließung – könne er erst dann an die Gemeinde überweisen, wenn 30 Prozent der Wohnungen verkauft sind. „Dieser Punkt muss in den Grundstücks-Kaufvertrag rein“, sagt er. „Erst wenn 18 Wohnungen verkauft sind, werde ich das Geld überweisen.“ Anders, sagt er auch lasse sich das Projekt für ihn nicht realisieren.

Abwarten, was dazu die Ratsmitglieder sagen. Fest steht nur: Das Projekt Betreutes Wohnen scheint zur Hochrisiko-Zockerei zu verkommen – ganz gefährlich für Guntersblum!

Politiker & Pressefreiheit: Mit Juristen gegen Journalisten

Wir kämpfen mit unerschrockener Recherche, präzisen Fakten und klugen Gedanken. Unter anderem dafür, dass Kunst und Medien frei sind. Denn da wo man Gedanken nur deshalb die Freiheit nimmt, weil sie einem nicht gefallen, tut man das früher oder später auch mit den Menschen.“

Das schrieb Dr. Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlages und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, in einem Artikel über Deniz Yücel, jenem Journalisten, der monatelang in der Türkei in U-Haft einsaß, weil er nicht geschrieben hatte, wie die Herrschenden von ihm verlangten.

In Rheinhessen hat man, was die Freiheit der Medien angeht, ganz eigenartige Vorstellungen. Wobei: „Man“ ist natürlich nicht richtig. Zu erleben war der Versuch von Politikern, die Pressefreiheit mit Hilfe willfähriger Juristen auszuhebeln oder zumindest Journalisten mit Drohbriefen einzuschüchtern, bei der Berichterstattung über den „Oppenheim-Skandal“.

Täter im wahrsten Sinne des Wortes: zwei Lokalpolitiker – einer saß früher im rheinland-pfälzischen Landtag, der andere sitzt im Deutschen Bundestag, noch immer.

Marcus Held, der SPD-MdB, hat mehrmals versucht, die Berichterstattung über seine Affären als Oppenheimer Stadtbürgermeister mit gezielten Falschdarstellungen und unwahren Behauptungen zu verhindern. Er schreckte nicht einmal vor persönlichen Diffamierungen zurück. Als auch das nicht den erwünschten Erfolg brachte, schickte er einen Berliner Anwalt vor. Einen mit Professor- und Doktortitel, was wohl Eindruck schinden sollte, sich am Ende aber als Lachnummer erwies:  Der Mann verfasste einen Schriftsatz in derart dumpf-pöbelnder Weise, dass Kollegen von ihm schenkelklopfend mutmaßten, Held habe dem Mann vermutlich etwas zu viel des rheinhessischen Rebensaftes eingeflößt.

In ähnlicher Weise reagierte Thomas Günther: Der war mal CDU-Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz, ist heute Stadtbürgermeister im Oppenheimer Nachbar-Städtchen Nierstein. Von ihm heißt es, er sei der festen Überzeugung, dass Lautstärke Argumente ersetzen und wildes Brüllen jeden Kritiker einschüchtern könne. Mag sein, dass dies manchmal funktioniert. In diesem Fall allerdings versendete sich sein Getöse, weshalb auch er einen Anwalt engagierte. Und auch der schrieb einen langen Brief, zwar nicht ganz so pöbelantig wie sein Berliner Kollege, aber ebenso wenig erfolgreich.

Der Hamburger Journalismusforscher Volker Lilienthal hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt, es sei seit Jahren die Entwicklung zu beobachten, dass über Anwälte versucht werde, Medienberichte abzustrafen oder bereits im Keim zu ersticken. Andere Redaktionen würden davon abgeschreckt, einzelne Journalisten entwickelten eine Schere im Kopf und verzichteten im Zweifel auf bestimmte Behauptungen und Wertungen, um juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Die Folge sei: „Bestimmte Kreise – Verantwortliche oder richtige Missetäter – bleiben dann unbehelligt von missliebiger Berichterstattung, sie müssen sich nicht mehr in der Öffentlichkeit rechtfertigen.“

Es steht zu vermuten, dass solche Überlegungen Marcus Held wie auch Thomas Günther leiteten, als sie mit Juristen versuchten, Kritik zu unterdrücken und Journalisten mundtot zu machen.

Marcus Held: Lügen und Juristen pflastern seinen Weg

Im Juni 2017 hatte ich erstmals über den „Oppenheim-Skandal“ berichtet. Anhand von vertraulichen Behördenpapieren und zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung konnte ich aufdecken, dass der Bundestagsabgeordnete als Stadtbürgermeister zahlreiche dubiose und auch rechtswidrige Geschäfte getätigt hatte – stets zu Lasten der Stadt.

Held schoss zurück: In einem SPD-Stadtmagazin, das er an alle Haushalte verteilen ließ, sprach er von einem „Angriff aus dem Hinterhalt“, von „krimineller Energie“, er schrieb von einem „bezahlten Journalisten“ und einer „parteipolitisch gesteuerten Kampagne“ gegen seine Person.

Das war, wie wir heute wissen, alles unwahr, wir können auch sagen: Es war erfunden und erlogen. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen mehr als 20 Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker eingeleitet, Polizeibeamte durchsuchten das Oppenheimer Rathaus, es gab Montags-Demos gegen den SPD-Politiker, und im März 2018 trat er schließlich angesichts immer neuer Vorwürfe und Verdachtsmomente zurück. Als Stadtbürgermeister. Im Bundestag blieb er sitzen, genauer: Er kassiert seit Monaten seine Diäten, aber tut nichts dafür. Er hat sich krank gemeldet.

Vor seinem Rückzug aus allen lokalen Ämtern hatte er versucht, mich mit Hilfe eines Medienrechtlers zum Schweigen zu bringen. Doch der Berliner Jurist, den er engagierte und dem als sicherlich eine gewisse  Erfahrung zuzuschreiben ist, fand offenbar keinen Ansatz für ein Erfolg versprechendes juristisches Vorgehen. Stattdessen schrieb er für Marcus Held  einen Brief, wie ihn kaum ein seriöser Rechtsanwälte jemals geschrieben haben dürften. Es war, das dürfen wir vermuten, eine bezahlte Auftragsarbeit: Held wollte den Brief veröffentlichen – als weiteren Versuch, einen kritischen Journalisten zu verunglimpfen, unglaubwürdig zu machen und klein zu kriegen.

Das Schreiben von Prof. Dr. Jan Hegemann veröffentlichte Held in der nächsten Ausgabe seines SPD-Stadtmagazins. Wir dokumentieren es hier im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Held,

Sie haben mich gebeten zu prüfen, ob wir mit Unterlassungs- ggf. auch Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen gegen den Blogg des Journalisten Thomas Ruhmöller vorgehen können.

Meine Antwort ist: Natürlich können wir das! Ruhmöller verletzt mit seiner Skandalberichterstattung durchgehend die Regeln der journalistischen Sorgfalt und verstößt gegen die Anforderungen an zulässige Verdachtsberichterstattung.

Gleichwohl habe ich erhebliche Bedenken, denn: Wem nutzt das? Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ruhmöller für seine Rufmordkampagne von einer hinter ihm stehenden Person bezahlt wird. Es dürfte sich dabei um den Verfasser des anonymen Memorandums handeln, mit dem der angebliche , Oppenheim Skandal“ vor einigen Monaten losgetreten worden ist. Ruhmöller wird sich durch Durchsetzung äußerungsrechtlicher Verbote nicht abschrecken lassen. Kosten, die ihm entstehen, werden ihm höchstwahrscheinlich erstattet. Er selbst und sein mutmaßlicher Auftraggeber warten vermutlich nur darauf, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird.

Inzwischen prüfen Landesrechnungshof und Staatsanwaltschaft die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Mit beiden Behörden arbeiten Sie zusammen. Bei diesen Prüfungen sollte man es meines Erachtens im Moment auch belassen und nicht Nebenschauplätze vor Zivilgerichten eröffnen.

Man merkt den Ruhmöller-Elaboraten den wütenden und blinden Verfolgungseifer deutlich an. Ich nehme an, dass die allermeisten Leser – wenn irgendjemand überhaupt lesend durch diese Bleiwüsten wandern will – die Sache schon richtig einordnen: als einseitigen und parteiischen Radaujournalismus.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Hegemann Rechtsanwalt

Was soll man dazu sagen? In der Sache war das nicht weiter ernst zu nehmen. Wenn es wirklich eine Rufmordkampagne gegeben hätte, wenn ich wirklich gegen die die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hätte: Dann hätte Hegemann mich nach allen Regeln der Kunst zerlegt. Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz – er hätte die Waffenkammer des Juristen geöffnet, er hätte scharf geschossen – und das wäre, ganz bestimmt, das Aus des Oppenheim-Skandal-Blogs gewesen.

So aber lag der Jurist völlig daneben – auch in einem weiteren Punkt: Der Hegemann-Ausspruch „wenn irgendjemand überhaupt lesend durch die Bleiwüsten wandern will“ sollte vermutlich die journalistische Leistung herabsetzen, als Bleiwüsten, die  keinen interessieren. Welch ein Irrtum! Mit mehr als 350.000 Seitenaufrufen und über eine Million Klicks dürfte der Oppenheimer Lokalblog einer der erfolgreichsten in ganz Deutschland sein, wenn nicht der erfolgreichste.

Juristen-Drohungen gegen Stadtmagazin

Ein Heldsches Medienopfer aber gab es doch! Es war im Frühjahr 2017, als die ersten Vorwürfe gegen den SPD-Politiker bekannt geworden waren: Behördeninterne Papiere, von Whistleblowern an die Öffentlichkeit gebracht, beschuldigten den Bundestagsabgeordneter unsauberer Immobilien-Geschäfte. In „seiner“ Lokalzeitung („Allgemeine Zeitung Mainz“) durfte Marcus Held die Verdächtigungen (die sich später allesamt als wahr herausstellten) vollumfänglich zurückweisen: „Jemand will mich zerstören“ behauptete er einfach, der Zeitung war diese frei erfundene Behauptung eine Überschrift wert.

Das Wormser Stadtmagazin „Wo!“ zeigte sich kritischer, schickte Held einen Fragenkatalog – und bekam wenig später von Held-Anwalt Hegemann per Mail mitgeteilt, „dass Ihre geplante Veröffentlichung mit der Durchsetzung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Richtigstellungs- und auch Schadenersatzansprüchen beantwortet werden würde. Dazu sollten wir es nicht kommen lassen“.

Das Magazin verzichtete auf den geplanten Beitrag, verständlich, ist eine juristische Auseinandersetzung in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Dass Held mit allen Tricks arbeitete, wurde von „Wo!“-Chefredakteur Frank Fischer später in einem Internet-Blog aufgedeckt:

In der Mittwochsausgabe unseres Mitbewerbers Nibelungenkurier erschien auf der Titelseite ein Artikel des Chefredakteurs Steffen Heumann mit der Überschrift: „Ganz klar eine politische Attacke” – Marcus Held weist Anschuldigungen zurück und kündigt Anzeige gegen den nun enttarnten Anonymus an. Etwas sauer stieß uns dabei folgender Satz auf: „Die unangemessene Art der Berichterstattung ohne die Reflexion der Vorwürfe auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt, habe ihn (Marcus Held, die Red.) auch dazu veranlasst, gegen die geplante Berichterstattung in einem Stadtmagazin eine einstweilige Verfügung zu erwirken.“

Das ist so nicht richtig, uns lag nämlich bis dato gar keine einstweilige Verfügung vor. Wie wir auf Nachfrage von Helds Anwalt in Erfahrungen bringen konnten, habe man am Montagmorgen vorsorglich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der aber kurz danach wieder zurückgezogen wurde, weil sich beide Seiten auf einen gemeinsamen, zeitnahen Termin einigen konnten. Darauf angesprochen, dass er das zum Zeitpunkt des Gespräches am Dienstagmittag mit dem Nibelungenkurier längst hätte wissen müssen, entschuldigte sich Held, dass der Redakteur den Druckstopp wohl falsch interpretiert hätte. 

Thomas Günther: Ein Rechtsanwalt versucht’s mit Aufplusterung

Anderer Ort – anderer Politiker – gleiche Masche: Direkt neben Oppenheim liegt das Städtchen Nierstein, und dort „regiert“ der CDU-Bürgermeister Thomas Günther (der sich in besseren Zeiten , das nur nebenbei, zu gerne Helds Nähe suchte ). Als ich über ihn kritisch berichtete, machte er’s wie Held: Er engagierte einen Anwalt und ließ ihn einen bösen Brief schreiben. Doch außer Spesen nichts gewesen, auch diese Attacke lief ins Leere.

Das war geschehen: Günther hatte der Lokalpresse in den Blog diktiert, er habe chinesische Firmen gefunden, die sich in Nierstein angesiedelt hätten.

Was mich beim Lesen der Zeitungsberichte stutzig machte: Die Firmen wurden unterschiedlich benannt. Kleine Fehler, einzelne Buchstaben waren falsch – kann ja mal passieren. In diesem Fall aber war’s ein Signal: Hier stimmt was nicht. Und tatsächlich ergaben erste Recherchen schnell: Die Firmen waren nicht im Handelsregister eingetragen. Sie existierten mithin nicht. Thomas Günther hatte wohl etwas zu dick aufgetragen.

Kritisches Hinterfragen seiner Worte und Taten ist der Mann offenbar nicht gewohnt. Nach Erscheinen des Berichts „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China-Firmen“ beauftragte er umgehend die Kanzlei Gallois mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Der Arbeitsrechtler Oliver Trinkl übernahm und schrieb im Auftrag des Stadtbürgermeisters einen Brief, der hier im Wortlaut dokumentiert werden soll. Auch hier wieder: Etliche Formulierungen sind als Aufplusterung eines Juristen zu werten, der keine rechtliche Handhabe sieht, gegen eine Berichterstattung vorzugehen – eben weil sie korrekt ist. Und so steht auch dieses Schreiben als typisches Beispiel dafür, wie ein Kommunalpolitiker mit Hilfe von Juristen versucht, eine nicht genehme Berichterstattung zu unterdrücken und kritische Journalisten mundtot zu machen:

Sehr geehrter Herr Ruhmöller,

hiermit zeigen wir an, dass wir den Bürgermeister der Stadt Nierstein, Herrn Thomas Günther anwaltlich vertreten. Auf uns lautende Vollmacht ist beigefügt.

In Ihrem Beitrag „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China Firmen?“ vom 15.11.2017 äußern Sie auf Ihrer Web-Seite „Der Oppenheim Skandal“ die Vermutung, die Mitteilung von Herrn Günther, chinesische Firmen wollten sich im Rhein-Selz -Park ansiedeln, sei falsch. Die angekündigten Firmen würden nämlich gar nicht existieren. Dies schließen Sie daraus, dass die Firmen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz nicht eingetragen seien. Auf diesem Hintergrund bezweifeln Sie, dass die beiden chinesischen Firmen, von denen Herr Günther in der Öffentlichkeit berichtet hatte, überhaupt gegründet seien. Zur Begründung ihrer Behauptung führen Sie aus, dass nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bei einem Notar dieser die Anmeldung an das Handelsregister umgehend vornähme. Daher müßte die Anmeldung der beiden Firmen beim Handelsregister des Amtsgerichts Mainz bereits vorliegen.

Damit kommen Sie ihrer journalistischer Sorgfaltspflicht nicht nach. Denn richtig ist, dass ein Notar die Anmeldung an das Handelsregister regelmäßig erst vollzieht, wenn ihm der Nachweis vorliegt, dass das Stammkapital mindestens zur Hälfte auf dem Firmenkonto eingezahlt worden ist. Dazu muss das Bankkonto der Gesellschaft eröffnet sein, was regelmäßig erst nach der Gründung in Form der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags möglich ist. Ferner sollte auch Ihnen bekannt sein, dass Überweisungen aus dem außereuropäischen Ausland, insbesondere aus der Volksrepublik China, auf deutsche Bankkonten aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen mitunter etwas Zeit benötigen. Beispielsweise sind die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes zu beachten.

Uns liegen sowohl vollständige Kopien der Gründungsurkunden beider Firmen der Notarin Strömer vom 22.09.2017 vor, als auch Belege, wonach das Stammkapital und zwar schon in voller Höhe von je 50.000,00 EUR auf den Bankkonten dieser beiden Firmen in Gründung am 17.11.2017 eingezahlt worden ist. Die Eintragung in das Handelsregister kann und wird also in Kürze vorgenommen werden.

Ihre Unterstellung, die Tatsache, dass bei dem Handelsregister noch nichts darüber bekannt sei, lasse darauf schließen, dass es die Firmen nicht gäbe, ist also grob falsch und irreführend. Richtig ist zwar, dass eine GmbH konstitutiv erst mit Eintragung in das Handelsregister entsteht. Vor der Eintragung gibt es die Gesellschaft jedoch schon im Gründungsstadium, was im Rechtsverkehr mit dem Zusatz „i.Gr.“ in abgekürzter Form bezeichnet wird.

Richtig ist des Weiteren, dass die normale Zeitdauer der Gründung und Registrierung einer deutschen GmbH, deren Gesellschafter chinesische Investoren sind, auch im vorliegenden Fall nicht ungewöhnlich lange gedauert hat, so dass ihre Schlüsse, Herr Günther sage in der Öffentlichkeit die Unwahrheit, wenn er von chinesischen Investoren berichte, schlicht falsch sind.

Ihr Artikel „Knall in Nierstein: Wo sind nur die China Firmen“ erschöpft sich also in einer reißerisch dargebrachten, bloße Vermutung Ihrerseits, die jegliches journalistische Niveau vermissen lässt und offenbar nur dazu dienen soll, Herrn Thomas Günther in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Durch eine sorgfältige Recherche hätte sich das vermeiden lassen.

Da wir davon ausgehen, dass Sie, weil der Vorgang Ihnen an und für sich sehr unangenehm sein müsste, umgehend eine Richtigstellung auf Ihrem Blog im Internet vornehmen, wollen wir momentan davon absehen, eine förmliche Gegendarstellung zu verlangen. Das bleibt aber vorbehalten. Eine Entschuldigung Ihrerseits bei Herrn Günther kann man zwar nicht juristisch durchsetzen, wäre aber wohl angezeigt und ein Gebot des Anstands.

Weitere schlecht recherchierte Tatsachen und Vermutungen tauchen in Ihrem „Wochen-Rückblick: Oppenheim scheint aufgewacht“ auf. So hatte Herr Günther nie behauptet, „alles“, also auch eine Fachhochschule sei „notariell unter Dach und Fach“. Hier war immer nur von Absichten des Investors die Rede, eine solche Fachhochschule zu gründen. Herrn Günther hat es auch nicht „umgehauen“, als er Ihre schlecht recherchierten Artikel über ihn und die angebliche Nichtexistenz chinesischer Investoren zu lesen bekam. Er war zu Recht echauffiert, wie man solche unbegründeten Behauptungen und bloße Vermutungen, die auf unzureichender und lückenhafter Recherche von üblichen Verwaltungsvorgängen resultieren, ins Internet setzen und sich damit, wie Sie das tun, auch noch brüsten kann. An der Versammlung des CDU Verbands Rhein-Selz hat er schlicht wegen einer Erkältung nicht teilgenommen.

Grundstückskaufverträge zwischen Investoren und dem Eigentümer der Grundstücke werden auch nicht der Verbandsgemeinde zum Zwecke der Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht existiert, vorgelegt, sondern der Gemeinde oder Stadt selbst, das nur nebenbei.

Sollten Sie wiederholt ehrenrührige Behauptungen über Herrn Günther veröffentlichen, die auf solchen bloßen Vermutungen und unrichtigen Schlussfolgerungen beruhen, sind wir bereits jetzt dazu beauftragt, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Trinkl

Epilog

Dr. Katharina Barley – sie ist Bundesjustizministerin in Berlin, von der SPD – hat unlängst zum Tag der Pressefreiheit gesagt:

Attacken gegen die freie Presse sind ein Frontalangriff auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frieden, Sicherheit und Freiheit. Unsachliche Medienschelte ist dabei oft auch nur die traurige Vorstufe zur Einschüchterung von Medienschaffenden und zu körperlicher Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten, die einfach nur gewissenhaft ihre Arbeit tun. (…) Ohne eine freie und unabhängige Presse kann kein demokratischer Rechtsstaat funktionieren: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Politik und Weltgeschehen von Journalistinnen und Journalisten erklärt und eingeordnet zu bekommen. Ihre Berichterstattung ist eine wertvolle Ergänzung und auch ein wichtiges Korrektiv für eigene Beobachtungen und persönliche Ansichten.

Ihre Worte in die Ohren der rheinhessischen Politiker, zuvörderst Marcus Held und Thomas Günther!