Die Rache der Strafverfolger

Ein ehemaliger Polizeibeamter muss sich wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats vor Gericht verantworten – schon seit sechs Jahren. Zweimal wurde er freigesprochen, einmal wurde das Verfahren sogar eingestellt. Aber die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Hartnäckig verfolgt sie den Mann, ebenso hartnäckig hält sich allerdings auch das Gerücht, die Behörde handele aus rechtsfremdem Interesse: aus Rache. Der Polizist soll nämlich die Triebhaftigkeit eines Staatsanwalts publik gemacht haben.

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